Klage auf immateriellen Schadensersatz wegen Körperverletzung

Die Körperverletzung ist im Türkischen Strafgesetzbuch unter den „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ geregelt.

Vorsätzliche Körperverletzung
Artikel 86 –
(1) Wer vorsätzlich einer anderen Person Schmerzen zufügt oder die Gesundheit oder die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu drei Jahren bestraft.
(2) (Zusatzabsatz: 31.3.2005 – Artikel 5328/4) Wenn die vorsätzliche Körperverletzung so leicht ist, dass ihre Auswirkungen durch eine einfache medizinische Behandlung behoben werden können, wird auf Beschwerde des Opfers Freiheitsstrafe von vier Monaten bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt. (Zusatzsatz: 12.5.2022 – Artikel 7406/3) Wird die Tat gegen eine Frau begangen, darf die Mindeststrafe sechs Monate nicht unterschreiten.
(3) Wenn die vorsätzliche Körperverletzung begangen wird:

a) gegen einen Vorfahren, Nachkommen, Ehepartner, geschiedenen Ehepartner oder Geschwister,
b) gegen eine Person, die sich körperlich oder geistig nicht verteidigen kann,
c) aufgrund der Ausübung einer öffentlichen Aufgabe durch die Person,
d) durch Missbrauch der Autorität eines Beamten,
e) mit einer Waffe,
f) (Ergänzung: 14.4.2020 – Artikel 7242/11) aus besonders grausamer Gesinnung,
wird die Strafe ohne Rücksicht auf eine Beschwerde um die Hälfte erhöht, im Fall von (f) verdoppelt.

Fahrlässige Körperverletzung
Artikel 89 –
(1) Wer fahrlässig einer anderen Person Schmerzen zufügt oder die Gesundheit oder die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Führt die fahrlässige Körperverletzung dazu, dass das Opfer:
a) die Funktion eines Sinnesorgans oder eines Organs dauerhaft beeinträchtigt,
b) einen Knochenbruch erleidet,
c) dauerhaft Sprachschwierigkeiten hat,
d) eine bleibende Narbe im Gesicht trägt,
e) in eine lebensbedrohliche Lage gerät,
f) eine schwangere Frau ihr Kind vorzeitig zur Welt bringt,

wird die nach Absatz 1 festgelegte Strafe um die Hälfte erhöht.


(3) Führt die fahrlässige Körperverletzung dazu, dass das Opfer:

a) an einer unheilbaren Krankheit leidet oder ins Koma fällt,
b) die Funktion eines Sinnesorgans oder eines Organs verliert,
c) die Fähigkeit zu sprechen oder Kinder zu zeugen verliert,
d) eine dauerhafte Veränderung im Gesicht erleidet,
e) eine schwangere Frau eine Fehlgeburt erleidet,

wird die nach Absatz 1 festgelegte Strafe verdoppelt.


(4)
Führt die Tat zur Verletzung mehrerer Personen, so wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren verhängt.
(5) (Geändert: 6.12.2006 – Art. 5560/5) Die Strafverfolgung und Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgt nur auf Antrag. Ausgenommen ist jedoch die im Absatz 1 genannte Körperverletzung; bei vorsätzlicher Fahrlässigkeit des Täters ist kein Antrag erforderlich.

Immaterieller Schadensersatz: Der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ist speziell geregelt bei rechtswidriger Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person sowie bei Verletzungen des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Immaterieller Schadensersatz stellt keinen Ausgleich für materielle Schäden dar. Ziel dieses Schadensersatzes ist es, dem Verletzten seelische Genugtuung zu verschaffen, indem der erlittene immaterielle Schaden, der erlebte Kummer und die psychische Erschütterung aufgrund des Angriffs auf seine Persönlichkeitsrechte gemindert werden. Dies kann beispielsweise bei Beleidigungen, körperlichen Verletzungen oder Arbeitsunfällen der Fall sein.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass immaterielle Schäden auch auf andere Weise als durch Geld entschädigt werden können. So kann beispielsweise eine Person, deren Persönlichkeitsrecht durch einen Fehler in einer Zeitung verletzt wurde, eine Berichtigung in der nächsten Ausgabe verlangen.

Wie erfolgt die Schadensersatzforderung aufgrund einer Körperverletzung?

Egal, ob eine Person vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wurde, sie kann gegen die verletzende Person eine Schadensersatzklage erheben. Wenn die Körperverletzung Gegenstand eines Strafverfahrens war und der Angeklagte verurteilt wurde, das heißt, wenn festgestellt wurde, dass der Angeklagte schuldig ist, gilt die Körperverletzung als unerlaubte Handlung, die durch das Strafverfahren festgestellt wurde. In diesem Fall kann im Rahmen von materiellen oder immateriellen Schadensersatzklagen gegen den Beklagten, der die Verletzung verursacht hat, Schadensersatz zugesprochen werden. Wird die Körperverletzung jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, muss die verletzte Person den Nachweis erbringen, dass die Tatbestandselemente der unerlaubten Handlung erfüllt sind, und die Klage vor den Zivilgerichten einreichen. Kurz gesagt, es ist möglich, eine materielle oder immaterielle Schadensersatzklage auch ohne vorheriges Strafverfahren zu erheben.

Schadensersatzklage wegen immateriellen Schadens infolge einer Körperverletzung

Eine Person kann sich infolge einer Körperverletzung vor der Gesellschaft machtlos fühlen und durch das Erleben von Schmerz, Leid, Kummer oder Qual die Lebensfreude verlieren. In solchen Fällen versteht man, dass die Person seelischen Schaden erlitten hat, und dieser Schaden stellt keinen konkreten, sondern einen abstrakten Schaden dar. Selbst wenn die Person materiell keinen Schaden erlitten hat, kann sie dennoch einen nicht sichtbaren, aber seelisch spürbaren Schaden erfahren haben. Die Wiedergutmachung dieses Schadens wird in unserem Rechtssystem als immaterieller Schadensersatz bezeichnet, und die Klagen zur Wiedergutmachung dieses Schadens nennt man immaterielle Schadensersatzklagen.

Wenn die verletzte Person das Vorliegen der Körperverletzung und deren direkte Auswirkung auf ihr seelisches Wohlbefinden sowie den daraus entstandenen Schaden nachweist, wird ihr immaterieller Schadensersatz zugesprochen. Die Person, die die Körperverletzung begangen hat, muss dann den vom Gericht festgesetzten Betrag als immateriellen Schadensersatz an die verletzte Person zahlen. Damit eine Klage auf immateriellen Schadensersatz erfolgreich ist, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nachweis der unerlaubten Handlung
  • Nachweis des Verschuldens des Handelnden

Der entstandene immaterielle Schaden lässt sich nicht in Geld messen, doch wenn berücksichtigt wird, dass der Geschädigte durch die Verletzungshandlung entstandene Schäden so gering wie möglich gehalten hat, wird die Zahlung der festgesetzten immateriellen Entschädigung durch den Beklagten unvermeidlich sein. Die immaterielle Entschädigung zielt nicht darauf ab, den materiellen Schaden zu ersetzen, aber da ein Nutzen für den Beklagten daraus ausgeschlossen ist, ist es aus rechtlicher Sicht erforderlich, diesen Schaden in Geld zu ersetzen.

Wo wird die Schadenersatzklage wegen Körperverletzung eingereicht?

Die von der Körperverletzung betroffene Person kann sowohl bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Person erstatten, die die Körperverletzung begangen hat, als auch eine Schadensersatzklage erheben. Wird jedoch nur der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz geltend gemacht, ist das zuständige Gericht das Landgericht für Zivilsachen (Asliye Hukuk Mahkemesi). Wenn der Geschädigte jedoch neben dem immateriellen auch materiellen Schadensersatz verlangt, können je nach Art des Falles auch andere Gerichte zuständig sein.

Auch wenn die Person, die die Körperverletzung begangen hat, im Strafverfahren eine Freiheitsstrafe oder zumindest die niedrigste Strafe erhält, kann dies im Rahmen der Schadensersatzklage zur Verurteilung zu materiellem und immateriellem Schadensersatz führen.

Die Klage wegen Körperverletzung wird beim Landgericht für Zivilsachen (Asliye Hukuk Mahkemesi) eingereicht. Diese Regelung ist im Gesetz über das Zivilprozessrecht (Hukuk Muhakemeleri Kanunu) festgelegt.

Kann wegen eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld verlangt werden?

Die bei Verkehrsunfällen entstehenden Schäden können sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein. Bei Verkehrsunfällen kann aus zwei verschiedenen Gründen ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden: bei Unfällen mit Personenschaden oder bei tödlichen Unfällen.
Bei Unfällen mit Personenschaden kann die geschädigte Person aufgrund des erlittenen Schmerzes und Leids vom Verursacher oder von Institutionen eine Entschädigung verlangen.
Bei tödlichen Verkehrsunfällen können die Angehörigen des Verstorbenen wegen des erlittenen Schmerzes und Kummers Schmerzensgeld vom Verursacher oder von Institutionen verlangen.
Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen bei Verkehrsunfällen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Richters die Prüfung der Verschuldensfrage.

Kann wegen eines Arbeitsunfalls eine immaterielle Schadensersatzforderung geltend gemacht werden?

Der immaterielle Schadensersatz wird für das durch eine unerlaubte Handlung erlittene seelische Leid und die Trauer verlangt. Schadensersatzklagen gibt es in verschiedenen Formen, darunter materielle und immaterielle Ansprüche, die sich aus Vertragsverletzungen, Straftaten, Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen oder der Auflösung einer Verlobung ergeben können.
Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, kann er materielle Entschädigung, Entschädigung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sowie immateriellen Schadensersatz verlangen.

Zuständigkeit in Fällen unerlaubter Handlungen
ARTIKEL 16 – Bei Klagen wegen unerlaubter Handlungen sind auch die Gerichte am Ort der unerlaubten Handlung, des Schadenseintritts oder des Schadensrisikos sowie die Gerichte am Wohnsitz des Geschädigten zuständig.
Die beklagte Partei ist die Person, die die Verletzungshandlung begangen hat, die klagende Partei ist die verletzte Person.

Verjährung der Schadensersatzklage wegen Körperverletzung

Die Körperverletzung stellt eine unerlaubte Handlung dar. Schadenersatzklagen wegen Körperverletzung unterliegen normalerweise Verjährungsfristen von 2 bzw. 10 Jahren. Da die Körperverletzung auch strafrechtlichen Charakter hat, kann die betroffene Person zusätzlich eine Strafanzeige erstatten und die Bestrafung des Angeklagten erreichen. In diesem Fall greift auch die strafrechtliche Verjährung, und die Klage kann innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist eingereicht werden. Aus diesem Grund muss die geschädigte Person ihre Klage innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist unverzüglich erheben. Kurz gesagt, auch wenn das Opfer keine Anzeige erstattet, kann es dennoch eine Schadenersatzklage einreichen. Allerdings sind sowohl die Anzeigeerstattung als auch die Einreichung der Schadenersatzklage für den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens von großer Bedeutung.

Im Zusammenhang mit diesem Thema lauten die Entscheidungen des Kassationsgerichts wie folgt:


T.C. YARGITAY 4. ZIVILABTEILUNG E. 2016/6835 K. 2018/2428 T. 29.3.2018
KLAGE:
Im Namen der Kläger … und weitere, vertreten durch Rechtsanwalt …, wurde am 22.07.2014 eine Klage gegen die Beklagten … und weitere wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit der Forderung auf immateriellen Schadensersatz eingereicht. Nach Durchführung des Gerichtsverfahrens wurde am 28.03.2016 teilweise stattgegeben. Die Revision gegen dieses Urteil wurde fristgerecht durch den Rechtsanwalt der Beklagten, …, beantragt. Nach Annahme der Revisionsschrift wurde der Fall durch den Berichterstatter geprüft und die Akten wurden eingesehen und besprochen.

URTEIL:
1-) Nach Prüfung der Akten, der zugrunde liegenden Beweise und der gesetzlich zulässigen entscheidungserheblichen Gründe, insbesondere ohne erkennbare Fehler bei der Beweiswürdigung, sind die Revisionseinwände der Beklagten, die nicht unter die folgende Ziffer fallen, zurückzuweisen.

2-) Bezüglich der übrigen Revisionseinwände der Beklagten:
Die Klage betrifft den Anspruch auf Wiedergutmachung immateriellen Schadens aufgrund unerlaubter Handlung. Das Gericht hat der Klage teilweise stattgegeben; das Urteil wurde durch den Rechtsanwalt der Beklagten angefochten.
Der Klägervertreter gab an, dass zwischen den Mandanten und dem Erben der Beklagten ein Streit darüber bestehe, wem das Grundstück gehöre. Am Tag des Vorfalls seien der Erbe der Beklagten … und die Beklagten, die Kinder dieses Erben sind, zur Arbeitsstätte der Kläger gekommen. Dabei hätten die Beklagten den Erben der Mandanten … sowie die Kläger … und … verletzt. Es wurde weiter ausgeführt, dass die Beklagten durch das Urteil des Strafgerichts … (Az. 2010/362 und 2013/677) verurteilt worden seien. Daher werde die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes für den den Klägern entstandenen Schaden gefordert.

Die Beklagten haben auf die Klage erwidert.

Das Gericht hat mit der Begründung, dass die vorsätzlichen Körperverletzungen der Beklagten im Rahmen der Strafakte festgestellt seien, die Klage teilweise stattgegeben.

Bei Prüfung der Akte wird ersichtlich, dass die vorsätzliche Körperverletzung der Beklagten sich gegen den Erben der Kläger … sowie die Kläger … und … richtet. Aus der Klageschrift geht hervor, dass die Kläger … und … immateriellen Schadensersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowohl an sich selbst als auch an ihrem verstorbenen Vater … fordern. Die Kläger …, … und … fordern hingegen immateriellen Schadensersatz wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die sich gegen ihren verstorbenen Vater … richtet.
Der zu diskutierende Punkt konzentriert sich darauf, ob die Erben wegen der vorsätzlichen Körperverletzung am Erblasser Anspruch auf immateriellen Schadensersatz erheben können.

Nach Artikel 47 des zum Zeitpunkt des Vorfalls geltenden Schuldrechtsgesetzes Nr. 818 lautet die Regelung: „Der Richter kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände einer Person, die körperlichen Schaden erlitten hat, oder im Todesfall der Familie des Verstorbenen einen dem Gerechtigkeitsempfinden entsprechenden immateriellen Schadensersatz zusprechen.“

Nach dieser Regelung wird das Recht auf immateriellen Schadensersatz zunächst der Person eingeräumt, deren körperliche und seelische Unversehrtheit beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus können auch Personen, die durch den körperlichen Schaden eines Angehörigen psychisch betroffen sind, unabhängig vom unmittelbar Geschädigten immateriellen Schadensersatz verlangen. Dafür muss jedoch tatsächlich eine schwere Beeinträchtigung persönlicher Interessen oder Rechte sowie erhebliche seelische Leid verursacht worden sein. Anders ausgedrückt: Wenn eine Person körperlich verletzt wird und dadurch ein naher Angehöriger aufgrund derselben Tat eine schwere Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten psychischen und nervlichen Gesundheit erleidet, hat auch dieser das Recht auf immateriellen Schadensersatz (HGK 26.04.1995, Nr. 1995/11-1995/403).

Daher ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung zum Zeitpunkt des Vorfalls und der gefestigten Rechtsprechung des Kassationshofes zu beachten, dass Angehörige eines Opfers nur bei Tod oder schwerer körperlicher Verletzung immateriellen Schadensersatz fordern können. Vor dem Hintergrund des Grades der Verletzung des verstorbenen Vaters der Kläger ist es daher nicht möglich, einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz geltend zu machen.

Aus den dargelegten Gründen ist der Antrag der Kläger auf immateriellen Schadensersatz wegen der Körperverletzung am verstorbenen Vater unter Berücksichtigung des Verletzungsgrades vollständig abzuweisen. Die teilweise Annahme der Klage aufgrund eines Fehlers in der Begründung wurde als nicht zutreffend erachtet und die Aufhebung des Urteils ist erforderlich.

ERGEBNIS: Die angefochtene Entscheidung wird aus den oben unter Punkt (2) genannten Gründen zum Vorteil der Beklagten aufgehoben.

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