
Es wurde beschlossen, dass der im Jahr 2023 geltende Nettomindestlohn 8.506 Lira betragen wird. Dementsprechend werden Arbeitnehmer, die 2023 zum Mindestlohn beschäftigt sind, netto 8.506 TL erhalten. Der Bruttomindestlohn, der um 54,5 % erhöht wurde, wurde auf 10.008 Türkische Lira festgelegt.
Im Juli 2022 betrug der Mindestlohn 7.603 Türkische Lira, die Arbeitgeberkosten für den Mindestlohn stiegen gemäß der neuen Mindestlohnregelung auf 11.750 Türkische Lira. Die Kosten für den Arbeitgeber für den Nettomindestlohn von 8.506 Lira belaufen sich auf den Bruttomindestlohn von 10.008 Türkischen Lira zuzüglich eines Arbeitgeberanteils von 15,5 % für die Sozialversicherungsbeiträge (SGK) und 2 % für die Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers, insgesamt also 12.250 Türkische Lira. Allerdings kann ein Arbeitgeber, der die Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bezahlt, durch einen Rabatt von 5 % seine Kosten auf 11.750 Türkische Lira senken.
Die Berechnung des Nettomindestlohns erfolgt unter Berücksichtigung des Mindestlohns, der Sozialversicherungsbeiträge (SGK), der Arbeitslosenversicherungsprämie und der Gesamtabzüge. Bei der Berechnung der Arbeitgeberkosten für den Mindestlohn werden hingegen folgende Posten berücksichtigt: Mindestlohn, Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (SGK), Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenversicherung und sonstige Abzüge.
Wie wird die Abfindung für einen Mindestlohnarbeiter berechnet?
Die Abfindung ist eine Entschädigung, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt wird, die die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllen und deren Arbeitsvertrag unter den ebenfalls im Gesetz definierten Bedingungen endet.
Für die Berechnung der Abfindung eines anspruchsberechtigten Arbeitnehmers wird das Entgelt des letzten Monats zugrunde gelegt, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hatte. Dabei werden auch Zuschläge wie Fahrtkosten, Verpflegung oder Prämien berücksichtigt, sodass das sogenannte „angekleidete“ Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage dient.
Die Abfindung eines Mindestlohnarbeitnehmers, der im Jahr 2023 Anspruch auf Abfindung hat, wird berechnet, indem die Anzahl der Beschäftigungsjahre mit dem im letzten Monat erhaltenen „angekleideten“ Bruttogehalt multipliziert wird.
Beispielsweise beträgt die Abfindung eines Mindestlohnarbeitnehmers, der 6 Jahre im Betrieb gearbeitet hat und dessen Arbeitsvertrag im Jahr 2023 endet, das Bruttogrundgehalt von 10.008 Türkischen Lira multipliziert mit den 6 Arbeitsjahren, also insgesamt 60.048 Türkische Lira.
Wie wird die Kündigungsentschädigung für einen Mindestlohnarbeiter berechnet?
Die Kündigungsentschädigung ist eine Entschädigung, die der kündigende Teil (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) zahlen muss, wenn der Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beendet wird.
Für die Berechnung der Kündigungsentschädigung wird das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers zugrunde gelegt, das er im letzten Monat verdient hat. Dieses Gehalt wird auf Wochenbasis umgerechnet und mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist multipliziert, die sich nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers richtet.
