Was ist eine Räumungsverpflichtungserklärung?

Wozu dient eine Räumungsverpflichtungserklärung?

Eine Räumungsverpflichtungserklärung ist eine Willenserklärung des Mieters, die darin besteht, eine bestimmte Mietsache freiwillig zu räumen. Die Räumungsverpflichtungserklärung ermöglicht dem Vermieter, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen.

Im türkischen Recht ist in Artikel 351/1 des Türkischen Obligationenrechts geregelt:
„Wenn der Mieter nach der Übergabe der Mietsache dem Vermieter schriftlich zugesichert hat, die Mietsache zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen, dies aber nicht tut, kann der Vermieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats ab diesem Datum durch Beantragung der Zwangsvollstreckung oder Klage beenden.“

Wie aus diesem Artikel eindeutig hervorgeht, kann der Vermieter aufgrund der Räumungsverpflichtungserklärung direkt bei der Vollstreckungsbehörde die zwangsweise Räumung beantragen oder eine Räumungsklage erheben.
Damit die Mietsache auf Grundlage der Räumungsverpflichtungserklärung geräumt werden kann, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was sind die Gültigkeitsvoraussetzungen einer Räumungsverpflichtungserklärung?

In unserem Rechtssystem ist die Gültigkeit einer Räumungsverpflichtungserklärung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Räumungsverpflichtungserklärungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen oder keine gesetzliche Grundlage haben, sind ungültig.

Zunächst muss die Räumungsverpflichtungserklärung schriftlich erfolgen, und die Erklärung über die Räumung der betreffenden Immobilie muss unbedingt schriftlich abgegeben werden. Die Räumungsverpflichtung kann in einfacher schriftlicher Form erfolgen. Außerdem muss die Verpflichtung zur Räumung entweder vom Mieter selbst oder von einem vom Mieter speziell bevollmächtigten Vertreter abgegeben werden. Deshalb sind Räumungsverpflichtungserklärungen, die von anderen Personen als dem Mieter (z. B. Familienmitgliedern) abgegeben werden, ungültig.

Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit der Räumungsverpflichtungserklärung ist, dass das Datum der Räumung der Immobilie eindeutig festgelegt sein muss. Räumungsverpflichtungserklärungen, bei denen der Zeitpunkt der Räumung unklar oder vage formuliert ist, gelten als ungültig.

Die wichtigste und in der Praxis häufig problematische Voraussetzung ist, dass die Räumungsverpflichtung erst nach Übergabe der Mietsache eingeholt werden darf. Verpflichtungen, die beim Abschluss des Mietvertrags oder vor dessen Zustandekommen abgegeben werden, gelten als ungültig. Nach unserem Recht kann eine Räumungsverpflichtung nur nach der Übergabe der Mietsache an den Mieter und mit dessen Zustimmung eingeholt werden. Diese Regelung dient dem Schutz des Mieters, der als schwächere Vertragspartei angesehen wird.

Die Räumungsverpflichtung hat Vertragscharakter. Wird sie durch Täuschung, Betrug oder Einschüchterung erlangt, liegt ein Willensmangel vor, und sie wird als ungültig angesehen.

 Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Vermieter im Falle einer Räumung des Mieters aufgrund der Räumungsverpflichtung seine Absicht innerhalb eines Monats ab dem vereinbarten Datum rechtlich durchsetzen muss.

Wie kann gegen eine Räumungsverpflichtungserklärung Widerspruch eingelegt werden?

Wie bereits erwähnt, ist eine Räumungsverpflichtungserklärung ungültig, wenn sie nicht die bestimmten Voraussetzungen erfüllt. Der Mieter, der der Ansicht ist, dass die Räumungsverpflichtungserklärung ungültig ist, hat jederzeit das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen. Der Mieter kann eine Feststellungsklage auf Ungültigkeit der betreffenden Verpflichtungserklärung erheben. Zudem hat der Mieter das Recht, die Ungültigkeit der Erklärung mit jeglichen Beweismitteln nachzuweisen.

Kann eine Räumungsverpflichtungserklärung aufgehoben werden?

Die Aufhebung von Räumungsverpflichtungserklärungen ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch die gemeinsame Zustimmung der Parteien voraus. Liegt jedoch ein Fall von Willensmangel vor, kann die Räumungsverpflichtungserklärung auch einseitig aufgehoben werden. Beispielsweise kann eine unter Zwang abgegebene Räumungsverpflichtungserklärung innerhalb eines Jahres widerrufen werden. Es ist zu beachten, dass diese Frist eine Verjährungsfrist darstellt.

ANTALYA MIETRECHTSANWALT – ANTALYA ZWANGSVERWERTUNGSANWALT

Bei der Räumung eines Mieters aufgrund einer Räumungsverpflichtungserklärung kann das Versäumen von Fristen oder die Durchführung ungültiger oder fehlerhafter Verfahrensschritte zu erheblichen Verlusten von Rechten und Zeit führen. Daher ist es äußerst wichtig, in diesem Prozess mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten.
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