
Was ist eine Erbenbescheinigung (Erbschein)?
Die Erbenbescheinigung (Erbschein) ist ein amtliches Dokument, das die Erben des Verstorbenen zusammen mit den jeweiligen Anteilen jedes Erben ausweist. Es ist erforderlich, dass die Erben des Verstorbenen die Erbenbescheinigung bei den zuständigen Behörden und Institutionen vorlegen, um über das geerbte Vermögen verfügen zu können. Daher sollte der Erbe nach dem Tod des Erblassers als Erstes die Erbenbescheinigung erhalten, um über die Erbschaftsgegenstände verfügen zu können.
Für die Beantragung der Erbenbescheinigung reicht der Antrag eines einzelnen Erben aus. In der auf Antrag ausgestellten Erbenbescheinigung wird der Anteil jedes Erben einzeln angegeben. Es ist nicht notwendig, dass die Erben gemeinsam handeln; es genügt, wenn die Person, die die Erbenbescheinigung beantragt, dies ohne die Zustimmung der anderen Erben tut.
Jeder, der glaubt, Erbe zu sein, kann beim Notariat oder beim Amtsgericht für Familiensachen einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Tatsächlich bestimmt § 598/1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
„Auf Antrag wird denjenigen, bei denen festgestellt wurde, dass sie gesetzliche Erben sind, vom Amtsgericht für Familiensachen oder vom Notariat ein Dokument ausgestellt, das ihre Erbenstellung nachweist.“
Um einen Antrag auf Erbschein stellen zu können, muss der Erblasser verstorben sein oder für verschollen erklärt worden sein. Außerdem muss der Antrag von berechtigten Personen gestellt werden.
§ 598/2 BGB besagt:
„Sofern innerhalb eines Monats nach Mitteilung an die Erben oder andere Vermächtnisnehmer über eine auf den Tod bezogene Verfügung wie Erbeinsetzung oder Vermächtnis kein Widerspruch erhoben wird, wird der Person, zu deren Gunsten verfügt wurde, vom Amtsgericht für Familiensachen eine Urkunde ausgestellt, die sie als eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer bestätigt.“
Wie aus dieser Regelung hervorgeht, besteht für eingesetzte Erben und Vermächtnisnehmer eine Widerspruchsfrist von einem Monat, und es darf innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt werden, damit sie einen Erbschein erhalten können.
Die Erbenbescheinigung kann persönlich oder durch einen Anwalt beim Notariat beantragt werden. Wenn jedoch mindestens einer der Erben eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann der Erbschein nicht vom Notar ausgestellt werden. In solchen Fällen kann die Erbenbescheinigung nur vom Amtsgericht für Familiensachen bezogen werden.
Außerdem kann die Erbenbescheinigung nur vom Amtsgericht für Familiensachen ausgestellt werden, wenn aus den Melderegistern die Verwandtschaft zum Erblasser nicht festgestellt werden kann, die Melderegister nicht ausreichend klar sind oder ein Testament vorhanden ist.
Erforderliche Unterlagen für die Erbenbescheinigung
- Sterbeurkunde der Person
- Auszug aus dem Melderegister
- Kopie des Personalausweises
- Antragsschreiben für den Erbschein
Erbrechtsanwalt in Antalya – Anwalt für Erbrecht in Antalya
Der Erbschein oder die Erbenbescheinigung ist ein äußerst wichtiges Dokument. Fehler bei der Beantragung der Erbenbescheinigung oder fehlerhafte Einsprüche können dazu führen, dass die Erben ihre Rechte und Zeit verlieren. Deshalb ist es sehr wichtig, sich von einem spezialisierten Erbrechtanwalt beraten zu lassen.
In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung und Begleitung im Bereich des Erbrechts an.
