Die Aufhebung der Gemeinschaftsklage (İzale-i Şuyu)

Was ist die Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu)?

Die „İzale-i Şuyu“-Klage bzw. die Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein gerichtliches Verfahren, das von einem der Miteigentümer eines beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenstandes eingeleitet wird, wenn sich die Miteigentümer nicht einvernehmlich auf eine Aufteilung des Vermögens einigen können. Die Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu) kann auf zwei Arten erfolgen: durch Realteilung (Aynen Taksim) oder durch Veräußerung im Wege des Verkaufs.

Die Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu) wird gegen alle Miteigentümer des betreffenden Vermögens erhoben. Jeder Miteigentümer kann die Beendigung der Gemeinschaft verlangen, indem er eine Klage auf Auflösung des Miteigentums oder Gesamthandseigentums erhebt. So bestimmt auch Artikel 698 des türkischen Zivilgesetzbuches:
„Sofern nicht aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder wegen der dauerhaften Zweckbindung des gemeinschaftlichen Vermögens eine Verpflichtung zur Fortsetzung des Miteigentums besteht, kann jeder Miteigentümer die Teilung des Vermögens verlangen.“

Was bedeutet die Aufhebung der Gemeinschaft durch tatsächliche Teilung (İzale-i Şuyu durch reale Teilung)?

In Aufhebungsklagen der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu) kann – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – die Aufhebung durch tatsächliche Teilung erfolgen, d. h. das Eigentum wird in seinem bestehenden Zustand unter den Miteigentümern aufgeteilt. Das Gericht ist dabei an den Antrag auf tatsächliche Teilung gebunden.

Bei beweglichen Sachen ist eine tatsächliche Teilung nur möglich, wenn jedem Miteigentümer eine gleichartige Sache zugeteilt werden kann. Die Aufteilung von beweglichen Sachen unterschiedlicher Art im Wege der tatsächlichen Teilung ist nicht zulässig – z. B. ist es nicht möglich, einem Miteigentümer Weizen und dem anderen Gerste zuzuteilen.

Bei unbeweglichen Sachen kann das Gericht auf Antrag eines Miteigentümers eine tatsächliche Teilung anordnen. Damit dies möglich ist, muss das Grundstück jedoch bestimmte Eigenschaften aufweisen. Wenn das Grundstück z. B. erheblich an Wert verlieren würde, die Fläche, die Art der Nutzung oder die städtebaulichen Vorschriften eine tatsächliche Teilung nicht zulassen, kann keine Aufhebung durch tatsächliche Teilung erfolgen. Die aufgeteilten Grundstücksteile müssen zudem von gleichem Wert sein. Ist dies nicht möglich, kann der Ausgleich durch eine zusätzliche Zahlung erfolgen.

Was ist die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf (İzale-i Şuyu)?

Wenn eine Teilung der Immobilie in Natur (aynen taksim) nicht möglich ist, wird auf Antrag beschlossen, die Gemeinschaft durch Verkauf aufzulösen. Grundsätzlich erfolgt der Verkauf im Wege einer öffentlichen Versteigerung. Wenn jedoch alle Miteigentümer einstimmig zustimmen, kann der Verkauf auch ausschließlich unter den Miteigentümern erfolgen.

Bei welchem Gericht wird die Teilungsklage (İzale-i Şuyu) eingereicht?

Bei Teilungsklagen ist das zuständige Gericht das Amtsgericht für Zivilsachen (Friedensgericht). Gemäß der Zivilprozessordnung ist das Amtsgericht für Zivilsachen am Ort der Immobilie, über die die Teilungsklage erhoben wird, zuständig – entweder im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.

Antalya Anwalt – Antalya Handelsanwalt

Die Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu) ist ein Verfahren, das Erfahrung erfordert. Um den Verlust von Rechten und Zeit zu vermeiden, ist es notwendig, während des Aufhebungsprozesses professionelle Unterstützung von einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.

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