Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Heirat

Nach unserem geltenden Recht ist es möglich, die türkische Staatsangehörigkeit durch Heirat zu erwerben. Allerdings begründet die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger nicht automatisch das Recht auf die türkische Staatsbürgerschaft. Ausländische Personen, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, können einen Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Zudem müssen Antragsteller, die die Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben möchten, bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter das Zusammenleben in familiärer Einheit, das Vermeiden von Handlungen, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar sind, sowie das Fehlen von Hindernissen, die die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden könnten.

Wie wird der Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Heirat gestellt?

Anträge auf Staatsbürgerschaft durch Heirat können sowohl innerhalb des Landes als auch im Ausland gestellt werden. Ausländische Staatsangehörige, die innerhalb des Landes einen Antrag stellen und die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben möchten, müssen bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zusammen mit den verlangten Unterlagen einen Antrag bei der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des türkischen Innenministeriums stellen. Anträge aus dem Ausland werden bei den auswärtigen Vertretungen eingereicht. Die von den zuständigen Behörden vorbereiteten Staatsbürgerschaftsakten werden an das entscheidende Ministerium weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Heirat
1- Reisepass
2- Antragsformular für die Staatsbürgerschaft
3- Personenstandsregister des türkischen Ehepartners
4- Heiratsurkunde
5- 4 biometrische Fotos
6- Führungszeugnis des Antragstellers
7- Zahlungsbeleg für die Gebühr
8- Falls der Antragsteller in der Türkei wohnhaft ist, die aktuellste Aufenthaltsgenehmigung

Wichtige Hinweise

Im Verfahren zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat (Familienzusammenführung) muss der Aufenthaltsstatus der Person zum Zeitpunkt der Antragstellung im Rahmen der Familienzusammenführung sein. Anträge, die während eines Aufenthaltsstatus mit touristischem oder anderem Charakter gestellt werden, werden abgelehnt. Wenn die Person, die die Staatsbürgerschaft beantragt, einen anderen Aufenthaltsstatus hat, muss sie in den Rahmen der Familienzusammenführung wechseln, um die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat beantragen zu können.

Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Staatsbürgerschaft durch Heirat hat die Person das Recht, Klage auf Aufhebung der Ablehnung einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Ablehnung rechtswidrig ist. Die Klagefrist beträgt 60 Tage ab Zustellung des Bescheids.

Die frühere Ehe mit einem türkischen Staatsbürger begründet keinen Anspruch auf Antragstellung. Für den Antrag ist erforderlich, dass die Ehe weiterhin besteht. Allerdings wird die Staatsbürgerschaft des Ausländers, der das Recht auf türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, nicht durch Scheidung aberkannt.