
Durch die Generaldirektion für Migrationsmanagement des Innenministeriums wurde damit begonnen, Krimtataren türkischer Abstammung, die unter den Status „Türkischer Abstammung“ fallen, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Krimtataren, die – wie zuvor die Ahıska-, Uiguren- und Bulgarien-Türken – in diesen Status aufgenommen wurden, können nun ebenfalls eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Normalerweise musste ein Ausländer, der nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ununterbrochen 8 Jahre in der Türkei wohnen, um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Nachdem jedoch auch die Krimtataren in den Status „Türkischer Abstammung“ aufgenommen wurden, wird diese Voraussetzung für sie nicht mehr verlangt. Diese Regelung, nach der Krimtataren ohne die Bedingung eines ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalts in der Türkei eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten können, trat im August 2022 in Kraft.
Krimtataren, die in die Türkei kommen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können somit auch ohne die 8-jährige Aufenthaltsdauer eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Krimtataren, die von dieser Regelung profitieren möchten, können sich mit den erforderlichen Unterlagen bei den Provinzdirektionen für Migrationsmanagement bewerben.
ANTALYA STAATSANGEHÖRIGKEITSANWALT – ANTALYA AUSLÄNDERRECHTSANWALT
Anträge auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis sollten mit äußerster Sorgfalt gestellt werden. Fehler im Antragsverfahren oder unvollständige Unterlagen können zu erheblichen Verlusten an Rechten und Zeit führen. In solchen Fällen ist es äußerst wichtig, die Unterstützung eines auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung und Betreuung im Bereich des Ausländerrechts.
