Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Ausländer durch den Erwerb von Immobilien in der Türkei wurde eingeschränkt.

Durch eine vom Innenministerium, Abteilung für Migration, erlassene Allgemeinverfügung wurden einige Aktualisierungen im Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Ausländer vorgenommen. Nun gibt es Beschränkungen für ausländische Staatsbürger, die aufgrund ihres Immobilienbesitzes in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten.

Grundsätzlich können Ausländer auch ohne Immobilienbesitz eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten. Seit Veröffentlichung der genannten Allgemeinverfügung hat das Ministerium jedoch die Zulassungsvoraussetzungen verschärft. Nach dieser Regelung wird nun geprüft, ob die Immobilie, die der Ausländer erworben hat, tatsächlich zum Zwecke des Wohnens und nicht nur als Scheingeschäft gekauft wurde, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Zudem wird bei Immobilienkäufen darauf geachtet, dass die Kaufpreise nicht zu niedrig angegeben werden, um Steuerverluste zu verhindern.

Um eine Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen in der Türkei zu erhalten, muss man in Großstädten wie Istanbul, Izmir und Antalya Immobilien im Wert von mindestens 75.000 US-Dollar besitzen, in kleineren Städten mindestens 50.000 US-Dollar. Für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss der Verkaufspreis der erworbenen Immobilie im Gutachten und im Grundbuchdokument die festgelegten Mindestwerte überschreiten.

Ausländische Staatsbürger, die ihre Eigentumsurkunde vor dem 27. April 2022 erhalten haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.

   Nach dem geltenden Gesetz wird Ausländern, die Immobilien über den in der Türkei festgelegten Wert besitzen, jeweils eine Aufenthaltserlaubnis von höchstens einem Jahr erteilt. Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen, können auch im Rahmen der Familienaufenthaltserlaubnis mit ihren Familienangehörigen in der Türkei wohnen.

Benötigte Unterlagen für Ausländer mit Immobilienbesitz zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

1- Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis
2- Reisepass (muss mindestens 1 Jahr gültig sein)
3- Erklärung, die den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer erbringt
4- In der Türkei gültige Krankenversicherung
5- Offiziell unterschriebene Eigentumsurkunde, die den Besitz der Immobilie nachweist
6- 4 biometrische Passfotos
7- Fortsetzungsbescheinigung des Grundbuchs (für Eigentumsurkunden, die älter als 6 Monate sind)

ANTALYA IMMOBILIENRECHTSANWALT – ANTALYA AUSLÄNDERRECHTSANWALT

Der Prozess der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen ist ein sorgfältig durchzuführender Vorgang. Um Rechte und Zeitverluste zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Hilfe eines auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle rechtliche Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestitionen in der Türkei.