Das Insolvenzordnung (İİK) § 82 wurde geschaffen, um unverwertbare Vermögenswerte aufzulisten. Nach dieser Bestimmung können bestimmte Vermögenswerte nicht gepfändet werden.…
Das Insolvenzordnung (İİK) § 82 wurde geschaffen, um unverwertbare Vermögenswerte aufzulisten. Nach dieser Bestimmung können bestimmte Vermögenswerte nicht gepfändet werden.…