Bedingungen für den Haus- und Grundstückskauf von Ausländern in der Türkei

Auch wenn sie keine türkischen Staatsbürger sind, ist es Ausländern möglich, in der Türkei Immobilien zu kaufen. Für diesen Kaufvorgang müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die relevanten Bestimmungen zu diesem Thema finden sich in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644.

Gemäß den einschlägigen Vorschriften sind die Bedingungen für den Immobilienerwerb wie folgt:

1- Wenn der Käufer der Immobilie in der Türkei eine natürliche Person ist, muss der ausländische Staatsangehörige die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das vom Präsidenten der Republik Türkei zum Immobilienerwerb zugelassen wurde.
2- Die Gesamtfläche der zu erwerbenden Immobilie darf 10 % der Fläche des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet, nicht überschreiten.
3- Ausländer dürfen keine Immobilien in militärischen und sicherheitsrelevanten Gebieten der Türkei kaufen oder mieten.
4- Juristische Personen (mit Ausnahme von Handelsunternehmen) dürfen in der Türkei keine Immobilieninvestitionen tätigen.

Das Recht natürlicher Personen zum Immobilienerwerb in der Türkei ist auf 30 Hektar pro Person begrenzt. In Fällen, in denen der Präsident seine Zustimmung erteilt, kann diese Grenze auf bis zu 60 Hektar erweitert werden. Darüber hinaus hat der Präsident das Recht, diese Grenzen einzuschränken oder vollständig zu verbieten. Ein Kaufvertrag, der gegen diese genannten Grenzen verstößt, ist nicht gültig.

Wenn ein Ausländer, der in der Türkei eine Immobilie erwerben möchte, bereits in der Türkei wohnhaft ist, kann er beim Immobilienkauf keinen Wohnkredit beantragen. Um einen Kredit zu beantragen, muss der Ausländer persönlich zur Bank gehen und den Antrag stellen.

Sollte es beim Immobilienkauf zu Problemen kommen, muss der Ausländer das Problem vor türkischen Gerichten lösen. Für eine wirksame Vertretung und um keine Rechte zu verlieren, ist es äußerst wichtig, einem Anwalt, der bei der türkischen Anwaltskammer registriert ist, eine Vollmacht zu erteilen.

Erforderliche Unterlagen für den Immobilienkauf durch ausländische Personen

1- Ein Bewertungsbericht, der innerhalb der letzten 3 Monate von einem Immobilienunternehmen mit Lizenz der Kapitalmarktaufsichtsbehörde (SPK) erstellt wurde.

2- Der Grundbuchauszug (Tapu) der Immobilie.

3- Passfotos des Verkäufers und Käufers.

4- Falls eine der Parteien kein Türkisch spricht, sind ein vereidigter Dolmetscher und zwei Zeugen erforderlich.

5- Eine Bescheinigung, die den Abschluss der verpflichtenden Erdbebenversicherung (DASK) nachweist.

6- Der Reisepass des ausländischen Käufers.

7- Eine Marktwertbescheinigung, die von der zuständigen Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, ausgestellt wurde.

Mit den oben genannten Unterlagen muss ein Antrag bei den zuständigen Grundbuchämtern gestellt werden.

Staatsbürgerschaftsantrag durch den Kauf einer Immobilie

Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei kaufen, können unter der Voraussetzung, dass der Wert der erworbenen Immobilie gemäß dem zuletzt gültigen Wechselkurs der Zentralbank der Republik Türkei über 250.000 US-Dollar liegt, einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft stellen, indem sie die gekaufte Immobilie nachweisen.

Dafür wird vor dem Kauf der betreffenden Immobilie der Wert festgelegt und bei der Migrationsbehörde ein Antrag auf eine Eignungsbescheinigung gestellt. Nachdem die erforderliche Eignungsbescheinigung erhalten wurde, wird der Kaufvertrag abgeschlossen.

Der Ausländer muss anschließend mit der über die gekaufte Immobilie erhaltenen Eignungsbescheinigung einen Antrag bei der Bevölkerungsdirektion (Nüfus Müdürlüğü) auf Staatsbürgerschaft stellen.

 Gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes können Ausländer, die in der Republik Türkei investieren und deren Investition bestimmte Umfangs- und Wertgrenzen überschreitet, sowie die im Gesetz aufgeführten Familienangehörigen dieser Ausländer in Ausnahmefällen einen Antrag auf die türkische Staatsangehörigkeit stellen.

Darüber hinaus können Ausländer, die die türkische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, gemäß den einschlägigen Vorschriften auch durch den Erwerb mehrerer Immobilien einen Antrag stellen. Voraussetzung ist hierbei, dass der Gesamtwert der Immobilien mindestens 250.000 US-Dollar beträgt.

ANTALYA IMMOBILIENRECHTSANWALT – ANTALYA AUSLÄNDERRECHTSANWALT

Wie ersichtlich ist, können ausländische Staatsangehörige Immobilien von der Republik Türkei erwerben. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien sowie außergewöhnliche Anträge auf Staatsbürgerschaft über Immobilien sind sehr sensible Angelegenheiten, um sicherzustellen, dass Personen keine Rechte verlieren. Daher ist es unerlässlich, die Angelegenheit durch einen bei der Anwaltskammer registrierten Anwalt verfolgen und unterstützen zu lassen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Dienstleistungen im Bereich Immobilienrecht an.