Die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle im türkischen Recht

Was ist die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle?

Die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle (Adli Kontrol Tedbiri) bezweckt, eine verdächtige oder angeklagte Person unter Aufsicht zu stellen und auf freien Fuß zu belassen, obwohl Gründe für eine Untersuchungshaft vorliegen könnten. Dementsprechend wird die Person, über die eine solche Maßnahme verhängt wurde, hinsichtlich bestimmter Handlungen, die sie unterlassen oder ausführen muss, eingeschränkt und unter Kontrolle gehalten. Zudem sollte beachtet werden, dass die Vorschriften zur gerichtlichen Kontrolle auch in Fällen angewendet werden können, in denen das Gesetz ein Verbot der Untersuchungshaft vorsieht.

Arten der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen

Die gerichtliche Kontrollmaßnahme ist eine Verpflichtung, die in Artikel 109 Absatz 3 der Strafprozessordnung (CMK) geregelt ist und mehrere Formen annehmen kann – die bekanntesten darunter sind das Ausreiseverbot, die Meldepflicht (Unterschriftspflicht) und die Sicherheitsleistung (auch als Freilassung gegen Kaution bekannt). Es gibt jedoch noch weitere Arten, wie im folgenden Auszug aus Artikel 109/3 dargestellt:

(3) Die gerichtliche Kontrolle beinhaltet, dass der Beschuldigte einer oder mehreren der nachstehend aufgeführten Verpflichtungen unterworfen wird:
a) Das Land nicht verlassen dürfen.
b) Sich regelmäßig innerhalb der vom Richter festgelegten Fristen bei bestimmten Orten zu melden.
c) Den Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Aufforderungen von durch den Richter bestimmten Behörden oder Personen sowie – falls erforderlich – der beruflichen Tätigkeit oder der Fortsetzung der Ausbildung nachzukommen.
d) Keine Fahrzeuge oder bestimmte Arten von Fahrzeugen führen dürfen und, falls erforderlich, den Führerschein gegen Quittung bei der Behörde abgeben.
e) Zur Behandlung oder Untersuchung – einschließlich eines Krankenhausaufenthalts – verpflichtet sein und diese Maßnahmen akzeptieren, insbesondere zur Überwindung von Abhängigkeit von Drogen, Rauschmitteln oder Alkohol.
f) Unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Beschuldigten eine Sicherheitsleistung hinterlegen, deren Höhe und Zahlungsweise (einmalig oder in Raten) auf Antrag des Staatsanwalts vom Richter festgelegt wird.
g) Keine Waffen besitzen oder tragen dürfen und, falls erforderlich, vorhandene Waffen gegen Quittung in amtliche Verwahrung geben.
h) Auf Antrag des Staatsanwalts einen Geldbetrag, dessen Höhe und Zahlungsfrist der Richter bestimmt, als dingliche oder persönliche Sicherheit zur Sicherung der Rechte des Tatopfers leisten.
i) Die Verpflichtung eingehen, familiäre Pflichten zu erfüllen und den Unterhalt, zu dessen Zahlung er durch gerichtliche Entscheidung verpflichtet wurde, regelmäßig zu leisten.
j) Die Wohnung nicht verlassen.
k) Ein bestimmtes Wohngebiet nicht verlassen.
l) Bestimmte Orte oder Gebiete nicht aufsuchen.

Wie legt man Einspruch gegen die Entscheidung über eine gerichtliche Kontrollmaßnahme ein?

Gegen die Entscheidung über eine gerichtliche Kontrollmaßnahme kann gemäß Artikel 111 der türkischen Strafprozessordnung (CMK) Einspruch eingelegt werden. Wie auch in der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung ausgeführt, kann der Richter oder das Gericht innerhalb von fünf Tagen nach Einspruch des Angeklagten oder Beschuldigten – unter Einholung der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft – die Aufhebung der gerichtlichen Kontrollmaßnahme beschließen.

Jedoch kann das Gericht oder der Richter nach Prüfung des Einspruchs anstelle einer vollständigen Aufhebung der Maßnahme auch entscheiden, dass einzelne oder alle auferlegten Verpflichtungen aufgehoben, geändert oder die betroffene Person vorübergehend von der Einhaltung bestimmter Verpflichtungen befreit wird.

Überprüfungsverfahren des Einspruchs gegen die Entscheidung über eine gerichtliche Kontrollmaßnahme

Die Zuständigkeit zur Überprüfung des Einspruchs gegen eine gerichtliche Kontrollmaßnahme liegt beim Amtsgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) im jeweiligen Gerichtsbezirk. Wenn jedoch unterschiedliche Stellen für die Prüfung des Einspruchs zuständig sind, kann auch das Gericht für Strafsachen in erster Instanz (Sulh Ceza Hakimliği) notwendige Maßnahmen ergreifen, um eine Verzögerung der Überprüfung zu vermeiden.

Zudem ist das Verfahren für den Einspruch gegen eine gerichtliche Kontrollmaßnahme, die durch einen Richter des Amtsgerichts angeordnet wurde, gemäß Artikel 263 der türkischen Strafprozessordnung (CMK) wie folgt geregelt:

(1) Gegen die Entscheidung des Richters oder des Gerichts kann, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag, an dem die Beteiligten von der Entscheidung Kenntnis erlangt haben, Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes oder durch eine Erklärung, die im Protokoll festgehalten wird, beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die im Protokoll festgehaltene Erklärung und Unterschrift werden vom Vorsitzenden des Gerichts oder vom Richter bestätigt. Die Bestimmung des Artikels 263 bleibt unberührt.

(2) Erkennt der Richter oder das Gericht, gegen dessen Entscheidung Einspruch erhoben wurde, den Einspruch als begründet an, korrigiert es seine Entscheidung; hält es den Einspruch für unbegründet, leitet es diesen innerhalb von höchstens drei Tagen an die zur Prüfung des Einspruchs zuständige Behörde weiter.

Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung von Adli Kontrol (gerichtliche Überwachung)

Das Gericht oder die Richterin bzw. der Richter, die befugt sind, die Anordnung der Adli Kontrol zu treffen, unterscheiden sich je nach Verfahrensstadium der Person, gegen die die Entscheidung ergeht. Dementsprechend:

a. Befindet man sich in der Ermittlungsphase, ist das zuständige Gericht für die Anordnung der Adli Kontrol die Strafrichterin oder der Strafrichter am Amtsgericht für Strafsachen (Sulh Ceza Hakimliği). In dieser Phase ist das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft befugt, die Adli Kontrol gegen den Beschuldigten anzuordnen. Wird der Beschuldigte jedoch wegen eines Haftantrags an das Amtsgericht für Strafsachen verwiesen, kann das Gericht die entsprechende Entscheidung von sich aus treffen.

b. Befindet man sich in der Anklagephase, liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anordnung der Adli Kontrol bei dem Gericht, das für das Strafverfahren zuständig ist. Es ist zu beachten, dass, wenn gegen die Entscheidung des Strafgerichts Beschwerde eingelegt wird, auch das zuständige Strafgericht, das diese Beschwerde prüft, die Entscheidung über die Adli Kontrol treffen kann.

Häufig gestellte Fragen

1.Wie lange dauert die Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle?

  • The duration of judicial control measures is at most 2 years for cases that do not fall under the jurisdiction of the heavy penal court. However, this period can be extended by 1 year if mandatory circumstances exist.
  • In cases that fall under the jurisdiction of the heavy penal court, the duration of judicial control is at most 3 years. The total extension period cannot exceed 3 years for crimes regulated in the Turkish Penal Code, Book 2, Part 4, Sections 4, 5, 6, and 7, and cannot exceed 4 years for crimes under the Anti-Terror Law.

2.Was passiert, wenn die gerichtliche Überwachungsmaßnahme nicht eingehalten wird?

Wenn der Beschuldigte oder Angeklagte die gerichtliche Überwachungsmaßnahme nicht befolgt, kann er von der zuständigen Behörde unabhängig von der möglichen Haftstrafe festgenommen werden. In diesem Zusammenhang liegt die Entscheidung über die Anordnung einer Haft wegen Nichteinhaltung der Überwachungsmaßnahme im Ermessen der zuständigen Behörde. Diese kann auch die Art der Überwachungsmaßnahme ändern oder deren Fortsetzung anordnen, wenn sie dies für notwendig erachtet.

3.Setzt sich die gerichtliche Überwachungsmaßnahme, die im Ermittlungsverfahren angeordnet wurde, auch im Strafverfahren fort?

Die im Ermittlungsverfahren angeordnete gerichtliche Überwachungsmaßnahme gilt nicht automatisch auch im Strafverfahren weiter. Daher muss das zuständige Gericht im Strafverfahren eine Entscheidung treffen, die Überwachungsmaßnahme fortzusetzen. Wird diese Entscheidung nicht getroffen, endet die im Ermittlungsverfahren angeordnete Überwachungsmaßnahme.

4.Was ist die Strafe bei Verstoß gegen die Unterschriftsauflage im Rahmen der gerichtlichen Überwachungsmaßnahme?

Das unentschuldigte Nicht-Einhalten der Unterschriftsauflage kann dazu führen, dass die Reststrafe des Angeklagten oder Beschuldigten vollstreckt wird oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wird.

5.Wird die gerichtliche Überwachungsmaßnahme ins Strafregister eingetragen?

Die Anordnung der gerichtlichen Überwachungsmaßnahme wird nicht in das Strafregister des Angeklagten oder Beschuldigten eingetragen. Der Grund dafür ist, dass es sich nicht um eine Verurteilung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil handelt.

6.Wird die gerichtliche Überwachungsmaßnahme automatisch aufgehoben?

Die gerichtliche Überwachungsmaßnahme endet automatisch mit Ablauf der vorgesehenen Frist. Diese Fristen betragen höchstens 2 Jahre bei Fällen, die nicht in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen, und höchstens 3 Jahre bei Fällen, die in dessen Zuständigkeit fallen. Es ist zu beachten, dass diese Fristen gemäß den jeweiligen Verfahren und Bestimmungen verlängert werden können.

Einige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (Yargıtay) zum Thema gerichtliche Überwachungsmaßnahmen

  1. Der Angeklagte hat offenbar innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch gegen die am 05.08.2013 erlassene Entscheidung über die gerichtliche Überwachungsmaßnahme eingelegt. Das im Antrag auf Revision zugunsten des Gesetzes erwähnte und von unserer Kammer vor Ort eingesehene Schreiben vom 23.09.2013, das vom Verteidiger des Angeklagten dem Gericht vorgelegt wurde, stellt im Wesentlichen keinen Einspruch gegen die Entscheidung vom 05.08.2013 dar, sondern enthält vielmehr die Bitte um Aufhebung oder Änderung der gerichtlichen Überwachungsmaßnahme. Dieses Begehren, das in jeder Phase des Strafverfahrens vorgebracht werden kann, hätte vom Gericht mit einer positiven oder negativen Entscheidung zu behandeln und erst nach dieser Entscheidung hätte eine neue Einspruchsmöglichkeit innerhalb der gesetzlichen Frist begonnen werden dürfen. Ohne diese Berücksichtigung wurde jedoch ein schriftlicher Beschluss erlassen, der dem Inhalt des Schreibens vom 23.09.2013 nicht entspricht und den Artikeln 110 und 111 der Strafprozessordnung (CMK) widerspricht, was als Fehler anzusehen ist. Da das Revisionsbegehren im beigefügten Bericht auf Grundlage der Aktenlage als berechtigt angesehen wurde, wird der Beschluss des 14. Schwere Strafgerichts Istanbul vom 24.10.2013 mit dem Aktenzeichen 2013/658 im Sinne von Artikel 309 der CMK aufgehoben (BOZULMASINA), die weiteren Verfahrenshandlungen sollen vor Ort durchgeführt werden. Aufgrund des Aufhebungsgrundes ist eine Überprüfung des im Bericht genannten zweiten Aufhebungsgrundes nicht erforderlich. Die Akte wird für die weitere Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofes (Yargıtay Cumhuriyet Başsavcılığı) übergeben… (Oberstes Strafgericht, 9. Kammer, Urteil vom 20.02.2014, Aktenzeichen 2014/1494, Entscheidungsnummer 2014/2310)
  2. Gemäß Artikel 103 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 5271 ist geregelt, dass bei einer Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren wegen der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat die gerichtliche Überwachungsmaßnahme automatisch endet. Ausgehend von dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine Analogie in Verfahrensvorschriften möglich ist, muss auch bei Beendigung des Verfahrens durch Freispruch, Verurteilung, Einstellung oder ähnlichen Entscheidungen die gerichtliche Überwachungsmaßnahme automatisch enden. Vor diesem Hintergrund wurde das Ermittlungsverfahren gegen den in der konkreten Akte genannten Beschuldigten mit dem Beschluss des 10. Strafsenats des Kassationshofs vom 17.04.2015 (Az. 2010/24551, Urteil Nr. 2015/31075) rechtskräftig eingestellt, womit auch die gerichtliche Ausreisebeschränkung gegen den Beschuldigten automatisch beendet ist. Da somit die Ausreisebeschränkung keine rechtliche Berechtigung mehr besitzt und das Strafvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, war es nicht richtig, den Einspruch der Behörde abzulehnen. (Oberstes Strafgericht, 1. Kammer, Urteil vom 23.05.2016, Aktenzeichen 2016/3193, Entscheidungsnummer 2016/2613)
  3. „… dass der Schaden, der aufgrund der gegen den Kläger verhängten gerichtlichen Überwachungsmaßnahme entstanden ist, im Sinne des Artikels 141 Absatz 1 der Strafprozessordnung (CMK) nicht ausdrücklich wörtlich geregelt ist, jedoch unter Berücksichtigung der mit dem Gesetz Nr. 6546 vom 18.06.2014 eingefügten dritten Absatzes des Artikels 141 der CMK, wonach ‚Mit Ausnahme der im ersten Absatz genannten Fälle können Schadenersatzklagen wegen Entscheidungen oder Handlungen von Richtern und Staatsanwälten während der Strafuntersuchung oder Strafverfolgung – einschließlich persönlicher Schuld, unerlaubter Handlung oder anderer Haftungsfälle – nur gegen den Staat erhoben werden‘, ist es nicht als fehlerhaft angesehen worden, dass dem Kläger zugunsten (im Einklang mit den Grundsätzen von Recht und Billigkeit) eine angemessene materielle und immaterielle Entschädigung wegen der gegen ihn weiterhin angewandten, obwohl aufgehobenen gerichtlichen Überwachungsmaßnahme zugesprochen wurde. Wegen des Fehlens einer Angabe des Beginns der gesetzlichen Verzinsung der im Antrag geforderten Entschädigungssumme wurde der Zinsbeginn ab dem Datum der Klageerhebung festgelegt; gegen diese Entscheidung wurde der Auffassung im Bericht, die eine Korrektur und Bestätigung forderte, nicht gefolgt.“ (Oberster Strafgerichtshof, 12. Kammer, Urteil vom 22.02.2021, Az. 2019/13827, Entscheidung Nr. 2021/1802)
  4. „In der Klage, in der der Kläger die Zahlung von 75.000 TL materiellen Schadensersatzes und 100.000 TL immateriellen Schadensersatzes zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Datum der Inhaftierung verlangt, hat das örtliche Gericht die Forderung nach materiellem Schadensersatz abgelehnt und verfügt, dass vom Beklagten an den Kläger 700 TL immaterieller Schadensersatz ab dem Datum der Inhaftierung sowie 16.500 TL immaterieller Schadensersatz ab dem Beginn der gerichtlichen Überwachungsmaßnahme zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu zahlen sind. Nach den Berufungen der Kläger- und Beklagtenvertreter hat das Berufungsgericht die Höhe des immateriellen Schadensersatzes auf 2.000 TL herabgesetzt und die Berufung des Klägers in der Hauptsache abgelehnt. Es wurde kein Fehler darin gesehen, und daher wurde der im Gutachten enthaltenen Auffassung, die eine Minderung des immateriellen Schadensersatzes fordert, nicht gefolgt.“ (Oberster Strafgerichtshof, 12. Kammer, Urteil vom 28.11.2022, Az. 2021/4978, Entscheidung Nr. 2022/9099)

Adli Kontrol Tedbiri und sein Anwalt: Rechtsanwalt in Antalya

Da die Adli Kontrol Tedbiri (gerichtliche Überwachungsmaßnahme) für den Beschuldigten erhebliche Einschränkungen mit sich bringt, spielt die Unterstützung durch einen professionellen Anwalt in diesem Prozess eine entscheidende Rolle. Als Anwälte in Antalya umfassen unsere Hauptleistungen im Zusammenhang mit der Adli Kontrol Tedbiri:

  1. Rechtliche Beratung: Der Anwalt erklärt dem Beschuldigten, was die gerichtliche Überwachungsmaßnahme (Adli Kontrol Tedbiri) bedeutet und welche Schritte unternommen werden müssen, um diese Maßnahme aufzuheben.
  2. Antrags- und Einspruchsverfahren: Wenn die gerichtliche Überwachungsmaßnahme unnötig oder übermäßig ist, kann der Anwalt Einspruch beim Gericht einlegen und die Aufhebung der Maßnahme beantragen.
  3. Verteidigung bei Verletzung der Maßnahme: Im Falle eines Verstoßes gegen die gerichtliche Überwachungsmaßnahme verteidigt der Anwalt den Beschuldigten und sucht nach rechtlichen Möglichkeiten, die Situation zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
  4. Anträge zur Beendigung der Maßnahme: Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann der Anwalt die notwendigen Anträge stellen und beim Gericht die Beendigung der gerichtlichen Überwachungsmaßnahme beantragen.

Die gerichtliche Überwachungsmaßnahme (Adli Kontrol Tedbiri) ist zwar eine mildere Maßnahme als eine Haftanordnung, kann jedoch das tägliche Leben einer Person erheblich beeinträchtigen. Daher ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für gerichtliche Überwachung wichtig, um die Rechte des Beschuldigten zu schützen. Anwälte können den rechtlichen Prozess richtig steuern und für eine bestmögliche Verteidigung des Beschuldigten sorgen.

Richtige Informationen und Beratung zur gerichtlichen Überwachungsmaßnahme helfen dabei, den Prozess so schnell und so wenig belastend wie möglich zu durchlaufen. Es ist von großer Bedeutung, dass sowohl diejenigen, die schuldig sind, als auch jene, die ihre Unschuld behaupten, mit einem Anwalt für gerichtliche Überwachung zusammenarbeiten, um sich effektiv verteidigen zu können.

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