Bestellung eines Vormunds

Aufgaben und Befugnisse des Vormunds

Ein Vormund ist eine Person, die mit der Durchführung einer bestimmten Aufgabe oder der Verwaltung eines bestimmten Vermögens beauftragt wird. Die Amtszeit und das Honorar des Vormunds werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt. Eine Person, die eine Vormundschaft ausübt, kann sich nicht mit einer anderen Aufgabe befassen, die nicht mit der ihr zugewiesenen Aufgabe in Zusammenhang steht. Darüber hinaus endet die Vormundschaft mit dem Abschluss der Aufgabe oder dem Wegfall der entsprechenden Gründe.

Die Vormundschaft wird im türkischen Zivilgesetzbuch in drei Unterkategorien geregelt: Vertretungs-Vormundschaft (TMK Artikel 426), Verwaltungs-Vormundschaft (TMK Artikel 427) und freiwillige (iradische) Vormundschaft (TMK Artikel 428).

1.Vertretungs-Vormundschaft

Ein Vertretungs-Vormund ist eine Person, die auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts beauftragt wird, eine bestimmte Aufgabe oder Aufgaben zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, ist der Vertretungs-Vormund nach der Ernennung gemäß Artikel 426 des türkischen Zivilgesetzbuches unter der Überschrift „Fälle, die eine Vormundschaft erfordern“ geregelt.

2.Verwaltungs-Vormundschaft

Grundsätzlich ist der Verwaltungs-Vormund für die Verwaltung und Leitung von Vermögenswerten verantwortlich, die sich nicht unter der Verwaltung und Kontrolle einer anderen Person befinden. Daher trägt der Verwaltungs-Vormund die Verantwortung, diese Vermögenswerte zu schützen und abzusichern.

3.Freiwillige (Irrtümliche) Vormundschaft

Die freiwillige Vormundschaft, auch als irrationale Vormundschaft bezeichnet, ist die Vormundschaft, die aufgrund des Alters, der Krankheit oder der Unerfahrenheit einer Person auf deren eigenen Wunsch und Antrag vom Vormundschaftsgericht erteilt wird. In diesem Fall muss die Person, die einen Antrag auf freiwillige Vormundschaft stellen möchte, volljährig sein.

Wie wird ein Vormund bestellt?

Wie oben erwähnt, wird die Vormundschaft in drei Kategorien unterteilt: die Vertretungsvormundschaft, die Verwaltungs-Vormundschaft und die freiwillige (irrationale) Vormundschaft. Entsprechend unterscheiden sich der Zweck und die Gründe für die Bestellung eines jeden Vormunds. Während die Vertretungs- und Verwaltungs-Vormundschaft nach Bedarf vom Vormundschaftsgericht erteilt werden, wird die freiwillige Vormundschaft nur auf Antrag der zu bestellenden Person durch das Vormundschaftsgericht erteilt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Bestellung eines Vormunds erfüllt sein?

Die Bedingungen für die Bestellung eines Vormunds sind im türkischen Zivilgesetzbuch (TMK) spezifisch für jede Art der Vormundschaft geregelt. Demnach;

A. Bedingungen für die Bestellung eines Vertretungsvormunds (TMK Artikel 426):

  1. Eine volljährige Person, die aufgrund von Krankheit, Abwesenheit an einem anderen Ort oder ähnlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre dringenden Angelegenheiten selbst zu erledigen oder einen Vertreter zu ernennen,
  2. Wenn die Interessen des gesetzlichen Vertreters mit den Interessen des Minderjährigen oder der beschränkten Person in einem bestimmten Fall im Widerspruch stehen,
  3. Wenn es ein Hindernis für die Erfüllung der Aufgaben des gesetzlichen Vertreters gibt.

B. Bedingungen für die Ernennung des Verwaltungspflegers (Türkisches Zivilgesetzbuch, Artikel 427):

  1. Wenn eine Person seit längerer Zeit nicht auffindbar ist und der Aufenthaltsort nicht bekannt ist,
  2. Wenn keine ausreichenden Gründe für die Bestellung eines Vormunds vorliegen, aber eine Person nicht in der Lage ist, ihr Vermögen selbst zu verwalten oder einen Vertreter dafür zu ernennen,
  3. Wenn die Erbenrechte in einem Nachlass noch nicht festgelegt sind oder wenn die Interessen eines ungeborenen Kindes dies erforderlich machen,
  4. Wenn eine juristische Person keine erforderlichen Organe mehr hat und die Verwaltung auf anderem Wege nicht sichergestellt werden kann,
  5. Wenn keine Möglichkeit besteht, Gelder oder andere Spenden, die für eine Wohltätigkeitsorganisation oder ein allgemeines Wohl organisierte öffentliche Gelder oder Spenden verwaltet oder ausgegeben werden können.

C. Voraussetzungen für die Bestellung eines freiwilligen (willkürlichen) Vormunds (TMK Artikel 428):

„Wenn einer der Gründe für eine freiwillige Einschränkung vorliegt, kann einem volljährigen Erwachsenen auf dessen Wunsch ein Vormund bestellt werden.“

Bestellung eines Vormunds für Unternehmen

Die Bestellung eines Vormunds für Unternehmen ist ein Schutzmechanismus, der mit verschiedenen rechtlichen Gründen wie einer Strafuntersuchung, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder der Verbindung zu Straftaterträgen verbunden ist. Demnach wird der bestellte Vormund für das Unternehmen befugt sein, die Gültigkeit der Entscheidungen und Handlungen des Unternehmensorgans, dem er zugeordnet wurde, durch seine Zustimmung sicherzustellen.

Bestellung eines Vormunds für Gemeinden

Die Bestellung eines Vormunds für Gemeinden betrifft in der Regel einen vom Innenministerium eingesetzten Vormund, der vorübergehend die Position des gewählten Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin oder der Gemeindeverwaltung übernimmt. Die diesbezügliche Ernennung ist in Artikel 47 des Kommunalgesetzes Nr. 5393 geregelt: „Gemeindeorgane oder deren Mitglieder, gegen die wegen eines Verbrechens in Zusammenhang mit ihren Aufgaben eine Untersuchung oder Strafverfolgung eingeleitet wurde, können bis zu einem endgültigen Urteil vom Innenminister von ihrem Amt suspendiert werden.“

Darüber hinaus wird in Artikel 45 des Kommunalgesetzes angegeben: „Jedoch wird im Falle einer Suspendierung, Verhaftung oder Verbot von öffentlichem Dienst des Bürgermeisters oder stellvertretenden Bürgermeisters oder eines Mitglieds des Gemeinderats aufgrund von Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus oder Terrororganisationen, oder im Falle des Verlustes der Amtsbezeichnung des Bürgermeisters oder eines Mitglieds des Gemeinderats, gemäß Artikel 46 ein neuer Bürgermeister oder stellvertretender Bürgermeister oder ein Gemeinderatsmitglied durch die genannten Stellen ernannt.“

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ist die Bestellung eines Vormunds für eine Gemeinde nur möglich, wenn eine Strafuntersuchung oder Strafverfolgung gegen den Bürgermeister aufgrund eines Terrorverbrechens geführt wird. Sollte jedoch eine Untersuchung oder Strafverfolgung wegen eines nicht-terroristischen Verbrechens gegen den Bürgermeister eingeleitet werden und der Bürgermeister aufgrund dessen sein Amt nicht fortführen können, wird kein Vormund ernannt. In diesem Fall muss der Gemeinderat eine Person auswählen, die die Funktion des Bürgermeisters übernimmt.

Das zuständige und befugte Gericht für die Bestellung eines Vormunds

Das zuständige Gericht für die Bestellung eines Vormunds ist das Friedensgericht am Wohnsitz der Person, für die ein Vormund bestellt werden soll; das befugte Gericht sind die Friedensgerichte. In diesem Zusammenhang können die Parteien einen Anwalt benötigen, der die Bestellung des Vormunds beantragt oder den Verlauf der Bestellung verfolgt, zum Beispiel einen Anwalt aus Antalya

Häufig gestellte Fragen

1.Was macht ein Kurator?

Wie oben erwähnt, wird die Kuratel im Gesetzgeber in drei Unterkategorien unterteilt. Die erste Art der Kuratel ist der Vertretungskurator, der damit beauftragt ist, bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten auszuführen und, wie der Name schon sagt, eine Vertretungsverantwortung gegenüber der betroffenen Person trägt. Die zweite Art der Kuratel ist der Verwaltungskurator; dieser verwaltet und beaufsichtigt Vermögenswerte, die der betroffenen Person gehören, jedoch derzeit von niemandem verwaltet werden. In Bezug darauf enthält Artikel 460 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) folgende Bestimmung:

„Wenn der Kurator mit der Verwaltung und Überwachung eines Vermögens beauftragt ist, kann er nur die Arbeiten durchführen, die für die Verwaltung und den Schutz dieses Vermögens erforderlich sind. Um andere Arbeiten ausführen zu können, bedarf es der speziellen Erlaubnis des Vertretenen oder, wenn der Vertretene dazu nicht in der Lage ist, der Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts.“

Abschließend ist der freiwillige (iradische) Kurator derjenige, den ein erwachsener Mensch aufgrund von Alter, Krankheit oder Unerfahrenheit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der freiwilligen Vormundschaft selbst wählt.

2.In welchen Fällen wird ein Kurator ernannt?

Wie oben erwähnt, wird der Kurator für die Durchführung bestimmter Aufgaben oder die Verwaltung bestimmter Vermögenswerte ernannt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Verfahren zwischen Mutter und Kind anhängig ist und aufgrund eines Interessenkonflikts ein Kurator ernannt werden muss.

3.Warum wird ein Kurator ernannt?

Der Kurator ist die Person, die nach der Einschätzung des Vormundschaftsgerichts in einer spezifischen Situation ernannt und bestimmt wird. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, dass ein Kurator benötigt wird, wenn es starke Hinweise darauf gibt, dass das Unternehmen eine im Gesetz festgelegte Straftat begangen hat.

4.Wie sind die Befugnisse des Kurators begrenzt?

Der Kurator, der von der zuständigen Behörde ernannt wurde, hat das Recht, gewöhnliche Verwaltungsaufgaben durchzuführen. Bei außergewöhnlichen Handlungen, wie dem Verkauf von Immobilien, ist jedoch die Zustimmung des Gerichts erforderlich.

5.Wie wird ein Kurator abberufen?

Die Aufgabe des Kurators endet, sobald die ihm zugewiesene Aufgabe abgeschlossen ist. Der Kurator wird ebenfalls abberufen, wenn der Grund oder die Gründe, die seine Ernennung erforderlich gemacht haben, entfallen.

Einige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (Yargıtay) zur Bestellung eines Kurators

  1. „Der Anwalt des Klägers gab in der Klageschrift an, dass der Mandant Mitglied des Vorstands der nicht klägerischen … Ambalaj A.Ş. war, und dass seine Mitgliedschaft im Vorstand durch die Übergabe des Unternehmens an einen Kurator beendet wurde. Er erklärte, dass bis zur Übergabe des Unternehmens an den Kurator keinerlei Schulden bestanden, und dass aufgrund dieser Übergabe die im Rechtsstreit stehende Schuld entstanden sei. Zudem wurde eine Pfändung des Grundstücks des Mandanten durch die Institution wegen der Schuld verhängt. Der Anwalt beantragte und verklagte daraufhin die Feststellung, dass der Mandant nicht für diese Schuld verantwortlich sei…“ (Entscheidung des 10. Zivilsenats des Obersten Gerichtshofs, Entscheidung vom 06.02.2025, Aktenzeichen 2024/15404, Urteil Nr. 2025/1621).
  2. „Der antragstellende Kurator wurde gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 3561 über die Ernennung von Vermögensverwaltern als Verwaltungskurator ernannt. Es wird festgestellt, dass das zuständige Gericht für die Verwaltungskuratorenschaft gemäß Artikel 430 Absatz 2 des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) das Gericht des Vormundschaftsgerichts ist, in dem sich der Großteil des Vermögens oder das Vermögen des vertretenen Personsteils befindet. Wenn der Wohnort der unter Vormundschaft gestellten Person nach dem Datum der Klage geändert wird, kann das Gericht keine Entscheidung über die Unzuständigkeit treffen. Daher muss das Gericht prüfen, ob dem Kurator im Rahmen des Antrags Befugnisse und Erlaubnis erteilt werden sollen und entsprechend eine Entscheidung getroffen werden. Daher ist es entgegen der Entscheidung des vorherigen Urteils und im Einklang mit dem vom Zivilrechtsausschuss des Obersten Gerichtshofs bestätigten Aufhebungsurteil sowie aus den oben dargelegten zusätzlichen Gründen erforderlich, der Aufhebungsentscheidung zu folgen und eine Entscheidung in der Hauptsache zu treffen, während es im vorliegenden Fall fehlerhaft ist, sich mit der Begründung der Unzuständigkeit auf das vorherige Urteil zu stützen.“ (Entscheidung des Zivilrechtsausschusses des Obersten Gerichtshofs, 24.11.2020, Aktenzeichen 2017/2772, Urteil Nr. 2020/937).
  3. „Aus der Untersuchung der Akten und Unterlagen ergibt sich, dass nach dem Tod des Erblassers … als seine Erben die Ehefrau … und das gemeinsame Kind Mira Sönmez, geboren 2014, übrig geblieben sind. Die Mutter … beantragte, dass ein Kurator ernannt werde, damit sie die Rechte an den Unternehmensanteilen, die sie durch Erbschaft von ihrem Ehemann erhalten hat, im Namen des minderjährigen … ausüben kann. Obwohl die Klägerin die gesetzliche Vertreterin des minderjährigen … ist, gibt es aufgrund der gemeinsamen Beteiligung an derselben Gesellschaft einen Interessenkonflikt zwischen ihnen. Daher hätte das Gericht gemäß Artikel 426 des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) der Klage stattgeben müssen, anstatt sie unter der Begründung der Ablehnung der Klage abzulehnen.“ (Entscheidung des 8. Zivilsenats des Obersten Gerichtshofs, 24.01.2018, Aktenzeichen 2017/11336, Urteil Nr. 2018/1279).
  4. „Der minderjährige …, geboren am 20.05.2009, steht unter der Obhut seiner Mutter. Wenn die Interessen des gesetzlichen Vertreters mit den Interessen des Betroffenen in einem bestimmten Fall im Widerspruch stehen, hat das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Vertretungskurator zu ernennen. (TMK § 426 Abs. 2) Das Gericht hätte im Falle des Antrags auf Ernennung eines Kurators für den minderjährigen … von der Klägerin Beweise verlangen und bei Vorlegung der Beweise diese sammeln und gemäß dem Ergebnis eine Entscheidung treffen müssen. Ein Urteil ohne ausreichende Prüfung ist jedoch rechtswidrig und verstößt gegen das Verfahren und das Gesetz.“ (Entscheidung des 18. Zivilsenats des Obersten Gerichtshofs, 04.06.2012, Aktenzeichen 2012/5542, Urteil Nr. 2012/6826).
  5. „Das Gericht hat entschieden, dass im Falle der Erbablöse die rechtlichen Interessen der Mutter und des Kindes miteinander im Widerspruch stehen, weshalb ein Kurator für den Minderjährigen bestellt werden muss. Die Auseinandersetzung muss gegen den Kurator gerichtet werden, und Beweise müssen gesammelt werden, wenn diese vorgelegt werden. Das Gericht hat jedoch, ohne einen Kurator zu ernennen, den Fall mit unvollständigen Parteien geprüft und entschieden, was gegen das Verfahren und das Gesetz verstößt.“ (Entscheidung des 2. Zivilsenats des Obersten Gerichtshofs, 07.02.2011, Aktenzeichen 2010/11840, Urteil Nr. 2011/1757).
  6. „… Gemäß Artikel 426/2 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) bestellt das Vormundschaftsgericht einen Vertreter als Kurator, wenn die Interessen des gesetzlichen Vertreters und des minderjährigen Kindes in einem Fall im Widerspruch zueinander stehen, entweder auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen. Der Kläger …, der als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen … auftritt, hat beantragt, einen Kurator zu bestellen. Da jedoch beide Parteien Gesellschafter derselben Firma sind, besteht ein Interessenkonflikt zwischen ihnen. Daher hätte der Antrag auf Bestellung eines Kurators gemäß Artikel 426 des TMK statt abgelehnt, mit der schriftlichen Begründung, entschieden werden müssen, dass dieser angenommen wird. Das Gerichtsurteil wurde als fehlerhaft angesehen und führte zur Aufhebung des Urteils.“ (Entscheidung des 11. Zivilsenats des Obersten Gerichtshofs, 10.05.2018, Aktenzeichen 2016/11335, Urteil Nr. 2018/3458).
  7. „Aus dem Akteninhalt geht hervor, dass das minderjährige Kind zuvor unter der Adresse … wohnhaft war, später jedoch zusammen mit seiner Familie Ilgın verließ und nach … zog. In dem Adressregister war die Adresse … vermerkt. In Artikel 430/1 des Türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) heißt es: „… der Vertreter als Kurator wird vom Vormundschaftsgericht desjenigen, bei dem der Kurator bestellt wird, an dessen Wohnsitz bestimmt.“ Der Antrag bezieht sich auf das Kuratoramt gemäß Artikel 426/2 des TMK, und gemäß Artikel 430/1 des TMK ist das Vormundschaftsgericht desjenigen, bei dem der Kurator bestellt wird, für den Antrag zuständig. Da das minderjährige Kind Z… S… zusammen mit seiner biologischen Mutter G… Ç… unter der Adresse … wohnhaft war, muss die Klage vor dem 13. Zivilgericht für Familienrecht in Istanbul Anadolu verhandelt und abgeschlossen werden.“ (Entscheidung des Zivilgerichts, 03.11.2015, Aktenzeichen 2015/10492, Urteil Nr. 2015/10259)

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