Wertminderung bei Verkehrsunfällen als Schadensersatzanspruch

Wenn ein Fahrzeug infolge eines Unfalls beschädigt wird, verliert es trotz einer fachgerechten Reparatur an Wert – dies wird als Wertminderung des Fahrzeugs bezeichnet. Eine Form der Wertminderung tritt auch ein, wenn ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden auf dem Gebrauchtwagenmarkt an Wert verliert. Selbst wenn das Fahrzeug nach dem Unfall perfekt repariert wurde, wird sein Verkaufspreis in der Regel unter dem ursprünglich geschätzten Wert vor dem Unfall liegen.

Faktoren, die den Wertverlust eines Fahrzeugs beeinflussen, sind unter anderem:

  • das Ausmaß des Schadens,
  • die Kosten der ausgetauschten Teile,
  • die Schadenshöhe insgesamt,
  • der Eintrag im Schadensregister (z. B. Tramer-Eintrag),
  • der Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • und der Kilometerstand.

Beispiel:
Sie besitzen ein unfallfreies Fahrzeug, Baujahr 2010, das Sie gebraucht für 400.000 TL gekauft haben. Das Fahrzeug wird in einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verwickelt, bei dem die Motorhaube und die vorderen Kotflügel ausgetauscht werden müssen. Nach der Reparatur können Sie Ihr Fahrzeug höchstens für 370.000 TL verkaufen. Die Differenz von 30.000 TL ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs.

Laut Artikel 1409 des türkischen Handelsgesetzbuches ist die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs verpflichtet, nicht nur den durch den Unfall entstandenen Sachschaden zu ersetzen, sondern auch den als direkter Schaden anerkannten Wertverlust auszugleichen.

A) Woher bzw. von wem kann ich den Fahrzeugwertverlust geltend machen?


Sie können den durch den Unfall verursachten Wertverlust Ihres Fahrzeugs von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das Sie angefahren hat, vom Fahrzeughalter oder vom Fahrer verlangen. Die geschädigte Person kann von der Versicherungsgesellschaft des schuldhaften Fahrzeughalters verlangen, dass ihr Schaden ersetzt wird. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen auf den schriftlichen Antrag der geschädigten Person zu reagieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine oder nur eine teilweise Schadensregulierung, kann der Geschädigte ein Schlichtungsverfahren einleiten oder Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.

Der Einnahmeverlust, der bei einem Unfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs dadurch entsteht, dass das Fahrzeug nicht in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden kann, wird als „entgangener gewerblicher Gewinn“ bezeichnet.

B) Gibt es eine Frist und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Fahrzeugwertverlust geltend machen zu können?


Es ist verpflichtend, innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfalldatum einen Antrag zu stellen. Ein Totalschadenfahrzeug kann jedoch keinen Wertverlust geltend machen. Die Person, die den Wertverlust beanspruchen möchte, muss am Unfall entweder vollständig unverschuldet sein oder darf nicht voll schuldhaft sein. Die Höhe des Wertverlustanspruchs wird proportional zum Verschulden beeinflusst.

1- Bedingung der Schuldlosigkeit


Im Straßenverkehr erleidet nicht jedes verunfallte Fahrzeug einen Wertverlust. Die erste Voraussetzung für das Entstehen eines Wertverlustes ist, dass das unfallbeteiligte Fahrzeug entweder schuldlos am Unfall ist oder nicht vollständig schuldhaft handelt.
Ist das Fahrzeug schuldlos, kann der Fahrzeughalter den gesamten entstandenen Wertverlust geltend machen; ist es nicht vollständig schuldhaft, erhält er den Wertverlust anteilig entsprechend dem schuldlosen Anteil.

2 – Ablehnung des Wertverlustes und Anspruch auf Wertverlust aus Verkehrsunfällen?


Wenn Sie an dem Unfall mitverschuldet sind, wird der Wertverlust Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung Ihres Verschuldens berechnet. In unvorhergesehenen Fällen kann die Kaskoversicherung der schuldigen Partei die Kostenübernahme ablehnen. In solchen Situationen ist es notwendig, sich an die zuständigen Gerichte oder die Schlichtungskommission für Versicherungen zu wenden. Denn die Kaskoversicherung dient dazu, die bei Unfällen entstandenen Kosten zu decken.

Als Fahrzeughalter wird Ihr Auto auch dann als „unfallbeschädigtes Fahrzeug“ registriert, wenn Sie es nach dem Unfall mit Originalteilen reparieren oder austauschen lassen. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass Sie trotz unverschuldeter Seite im Unfall und einer ordnungsgemäßen Reparatur einen Wertverlust erleiden. Ein völlig unverschuldeter Fahrzeughalter kann vor Gericht von dem schuldigen Fahrzeughalter oder dem Halter die Erstattung des Wertverlustes verlangen. Ein weiteres Recht des unverschuldeten Fahrers besteht darin, die Versicherungsgesellschaft zur Schadensregulierung zu kontaktieren.

Eine weitere Möglichkeit ist die obligatorische Haftpflichtversicherung; der durch den Unfall entstandene Wertverlust, der durch die Fahrzeugversicherung gedeckt ist, kann so ebenfalls von der Versicherung übernommen werden. Einige Versicherungen verlangen zur Schadensregulierung einen Gutachterbericht, während andere zunächst eine Klage einreichen möchten. Unter allen Umständen ist es notwendig, eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung abzuschließen, um Wertverluste zu vermeiden und den materiellen Schaden auf ein Minimum zu reduzieren.

3- Wo wird die Wertminderung des Fahrzeugs aus Verkehrsunfällen geltend gemacht?


In den von uns jährlich abgeschlossenen Verkehrspolicen (gesetzliche Haftpflichtversicherungen) ist eine Wertminderungsdeckung enthalten. Diese Deckung greift, wenn wir einen Unfall verursachen und einem anderen Fahrzeug Schaden zufügen, und sie übernimmt die Wertminderung, die durch den Unfall entsteht.

4 – Wie und wann erfolgt die Antragstellung?


Bei einem Unfall erforderliche Unterlagen:

  • Unfallbericht (falls nicht vorhanden, Protokolle der Justizbehörden oder sonstige Unterlagen)
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein Kopie
  • Fotos des Schadens
  • Schadensersatzforderung
  • werden bei der Versicherung des schuldigen Fahrzeugs eingereicht.

Anträge können online über die E-Mail-Adressen der Versicherungsgesellschaften oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden. Wird innerhalb von 15 Tagen bei Versicherungsschäden oder innerhalb von 15 Arbeitstagen bei Kaskoschäden keine Antwort von der Versicherungsgesellschaft gegeben oder der Antrag abgelehnt, kann eine Beschwerde bei der Versicherungs-Schlichtungsstelle eingereicht oder der Weg über ein zuständiges Gericht beschritten werden.

Anwaltlicher Hinweis

  • Bürger können sich individuell an das Schiedsverfahren wenden. Dennoch ist es für die Vermeidung von Rechtsverlusten für die Bürger wichtig, dass das Verfahren durch einen Anwalt begleitet wird, insbesondere hinsichtlich der Antragsform, des Verfahrensablaufs, der Verpflichtungen bei Zwischenentscheidungen, des Sachverständigengutachtens und der Einwände gegen dieses Gutachten während des Gerichtsverfahrens.

BAGGERICHT 17. ZIVILKAMMER, Aktenzeichen E. 2016/19642, K. 2017/10599, Urteil vom 15.11.2017
„…Der Wertverlust am Fahrzeug ist gemäß den Bedingungen des freien Marktes zum Unfallzeitpunkt zu berechnen, indem der Wert des unbeschädigten Gebrauchtfahrzeugs zum Unfallzeitpunkt mit dem Alter, den Eigenschaften, dem Ausmaß des Schadens sowie der Beschaffenheit der beschädigten Teile und unter Berücksichtigung früherer Unfälle verglichen wird. Dabei wird der Wert des reparierten Fahrzeugs nach dem Unfall ermittelt und die Differenz (Wertminderung) zwischen diesen beiden Werten berechnet. In diesem Zusammenhang hätte das Gericht auf Grundlage der oben genannten Grundsätze ein neues Gutachten einholen und entsprechend dessen Ergebnis entscheiden müssen. Die Annahme eines unzureichenden Gutachtens und die darauf basierende schriftliche Urteilsverkündung wird als nicht korrekt angesehen…“


BAGGERICHT 4. ZIVILKAMMER, Aktenzeichen E. 2021/2043, K. 2021/6867, Urteil vom 14.10.2021
„…Nach der Durchführung des Prozesses wegen des Schadensersatzes aus dem Verkehrsunfall zwischen den Parteien: … wurde der Wertverlust anhand der Differenz zwischen dem unbeschädigten Gebrauchtmarktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall und dem Gebrauchtmarktwert nach dem Unfall und der Reparatur bestimmt. Zur Beseitigung möglicher Widersprüche wurde ein detailliertes, begründetes und überprüfbares neues Gutachten eines Maschinenbauingenieurs eingeholt, und anschließend wurden alle Beweise gemeinsam bewertet, um eine Entscheidung zu treffen. … Das Gericht hat im Rahmen der Aufhebung den Wertverlust des Fahrzeugs mittels eines Sachverständigen, eines Maschinenbauingenieurs, berechnen lassen, und hinsichtlich der Feststellung der Betreiberstellung wurde der Mietvertrag zwischen dem Beklagten … Automotive und … Autovermietung Tur.A.Ş sowie die Bücher der Parteien durch einen Wirtschaftsprüfer-Gutachter geprüft… Das Urteil wurde vom Klägervertreter und dem Beklagtenvertreter angefochten… Unter Berücksichtigung der Akten, der Eignung der Aufhebung, und der ordnungsgemäßen Beurteilung der Beweise wurden alle nicht begründeten Berufungsanträge der Parteien abgelehnt und das nach Verfahren und Gesetz korrekte Urteil einstimmig BESTÄTIGT…“

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