
Was ist qualifizierter Betrug?
Der qualifizierte Betrug wird definiert als die Begehung des Betrugs durch den Täter unter Verwendung bestimmter religiöser, sozialer, technologischer und beruflicher Mittel oder öffentlicher Institutionen als Mittel. Das unterscheidende Merkmal des qualifizierten Betrugs besteht darin, dass der Täter einen unrechtmäßigen Vorteil erlangt haben muss, damit die Straftat als vollendet gilt. Im Gegensatz dazu wird beim Versuch des qualifizierten Betrugs berücksichtigt, dass der Täter seine vorbereitenden Handlungen abgeschlossen und mit den Ausführungshandlungen zur Erlangung des unrechtmäßigen Vorteils begonnen hat.
Voraussetzungen des qualifizierten Betrugsdelikts
Wie im Artikel 158 unter der Überschrift „Qualifizierter Betrug“ im Türkischen Strafgesetzbuch (TCK) dargelegt, sind für die Ausführung des Betrugsdelikts in Form von qualifiziertem Betrug folgende Voraussetzungen erforderlich:
a) Durch Ausnutzung religiöser Überzeugungen und Gefühle,
b) Durch Ausnutzung gefährlicher Situationen oder schwieriger Umstände, in denen sich die Person befindet,
c) Durch Ausnutzung der verminderten Wahrnehmungsfähigkeit der Person,
d) Durch die Nutzung von öffentlichen Institutionen und Organisationen, Berufsverbänden, politischen Parteien, Stiftungen oder Vereinen als Mittel,
e) Zum Nachteil öffentlicher Institutionen und Organisationen,
f) Durch die Nutzung von Informationssystemen, Banken oder Kreditinstituten als Mittel,
g) Durch Ausnutzung der Erleichterungen, die durch Presse- und Rundfunkmittel geboten werden,
h) Während der geschäftlichen Tätigkeit von Kaufleuten oder Geschäftsführern von Unternehmen oder Personen, die im Namen eines Unternehmens handeln; im Rahmen der Tätigkeit von Genossenschaftsleitern,
i) Durch den Missbrauch des Vertrauens, das freie Berufe den ihnen entgegengebrachten Personen aufgrund ihrer Tätigkeit genießen,
j) Zum Zweck der Erlangung eines Kredits, der von Banken oder anderen Kreditinstituten nicht gewährt werden sollte,
k) Zum Zweck des Erhalts einer Versicherungssumme,
l) Indem sich die Person als Beamter, Bank-, Versicherungs- oder Kreditinstitutsangestellter ausgibt oder behauptet, mit diesen Institutionen und Organisationen in Verbindung zu stehen,
Es muss begangen werden.
Begehung des qualifizierten Betrugs unter Verwendung von Informationssystemen, Banken oder Kreditinstituten als Mittel
Die Begehung des Betrugs durch den Täter unter Verwendung von privaten oder öffentlichen Bankinstituten bzw. deren materiellen Vermögenswerten wie Schecks, Kreditkarten und Kontoauszügen als Mittel macht die Tat zu einem qualifizierten Betrug. Beispiele in diesem Zusammenhang sind:
a. Betrug durch das Versprechen des Verkaufs von Wettcoupons,
b. Betrug durch das Versprechen, bei einer Verlosung einen Preis gewonnen zu haben,
c. Betrug durch Obszönität oder sexuelle Anschuldigungen (kann auch als Erpressung betrachtet werden),
d. Betrug durch das Versprechen der Vertragsverlängerung,
e. Betrug durch den Zugriff auf Telefon, Computer oder andere elektronische Geräte,
Diese können wie folgt aufgeführt werden.
Die Strafe für den qualifizierten Betrug
Es ist zu erkennen, dass der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Unterscheidungen hinsichtlich der Strafe für den qualifizierten Betrug getroffen hat:
a. Bei qualifiziertem Betrug, der vor dem 24.11.2016 begangen wurde, wurde die Freiheitsstrafe für den Täter auf 2 bis 7 Jahre festgelegt;
b. Bei qualifiziertem Betrug, der nach dem 24.11.2016 begangen wurde, wurde die Freiheitsstrafe auf 3 bis zu 10 Jahre geregelt (StGB Artikel 158).
Täuschung beim Qualifizierten Betrug
Beim qualifizierten Betrug umfasst die Täuschung im Wesentlichen eine qualifizierte Lüge, die vom Täter konstruiert und gezielt zur Irreführung des Opfers eingesetzt wird. Der Täter versucht somit, durch betrügerische und irreführende Lügen sowie täuschendes Verhalten einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Darüber hinaus werden die Aspekte des „unrechtmäßigen Vorteils“ und der „betrügerischen Irreführung“ vom Gericht im Einzelfall bewertet. Dabei werden Faktoren wie die subjektive Lage des Opfers, dessen Bildungsstand, die Art der Täuschung sowie gegebenenfalls die Merkmale gefälschter Dokumente berücksichtigt.
Qualifizierte Fälle des qualifizierten Betrugsdelikts
Wird das in dem oben zitierten Artikel 158 des türkischen Strafgesetzbuches geregelte qualifizierte Betrugsdelikt von mindestens drei Personen gemeinsam begangen, so wird die Strafe um die Hälfte erhöht. Wird dieselbe Straftat hingegen im Rahmen der Aktivitäten einer zur Begehung von Straftaten gegründeten kriminellen Organisation begangen, so wird die Strafe verdoppelt.
Die Strafmilderung bei qualifiziertem Betrug (wirksame Reue)
Im türkischen Strafrecht wird das Institut der „wirksamen Reue“ (etkin pişmanlık) als der Versuch des Täters definiert, die Folgen einer von ihm begangenen Straftat aufgrund seines Bedauerns zu beseitigen. Dementsprechend können bei qualifiziertem Betrug die Bestimmungen über die wirksame Reue sowohl auf den Täter als auch auf den Gehilfen oder Anstifter angewendet werden, was zu einer Strafmilderung führen kann.
Die Vorschriften über die wirksame Reue sind in Artikel 168 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wie folgt geregelt:
„(1) Wird eine Straftat wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Vertrauensbruch, Betrug, betrügerischer Bankrott oder fahrlässiger Bankrott (…) nach ihrer Vollendung, jedoch vor Einleitung eines Strafverfahrens, vom Täter, Anstifter oder Gehilfen aus Reue vollständig wiedergutgemacht, indem der entstandene Schaden des Opfers entweder in Natur zurückgegeben oder durch Schadensersatz vollständig beglichen wird, so kann die Strafe um bis zu zwei Drittel gemindert werden.
(2) Wird die wirksame Reue nach Einleitung des Strafverfahrens, jedoch vor der Urteilsverkündung gezeigt, so kann die Strafe um bis zur Hälfte gemindert werden.
(3) Im Falle einer wirksamen Reue bei Raub kann die Strafe im Rahmen der im ersten Absatz genannten Fälle bis zur Hälfte und im Rahmen der im zweiten Absatz genannten Fälle bis zu einem Drittel gemindert werden.
(4) Bei teilweiser Rückgabe oder Entschädigung ist für die Anwendung der Vorschriften über die wirksame Reue zusätzlich die Zustimmung des Opfers erforderlich.
(5) Bei der Straftat der unrechtmäßigen Nutzung (z. B. unerlaubte Inanspruchnahme von Leistungen) wird keine öffentliche Klage erhoben, wenn der Täter, Anstifter oder Gehilfe aus Reue den Schaden des Opfers, der öffentlichen Hand oder einer juristischen Person des Privatrechts noch vor Abschluss der Ermittlungen vollständig ersetzt. Wird der Schaden hingegen bis zur Urteilsverkündung vollständig ersetzt, kann die Strafe um bis zu ein Drittel gemindert werden. Eine Person kann jedoch nicht mehr als zweimal von dieser Vorschrift profitieren.“
Versuch des Qualifizierten Betrugs
Der Versuch des qualifizierten Betrugs bedeutet, dass die strafbare Handlung nicht vollständig ausgeführt wurde oder dass das angestrebte Ergebnis – trotz abgeschlossener Ausführungshandlungen – aufgrund von Umständen, die außerhalb des Willens des Täters liegen, nicht eingetreten ist.
Dementsprechend wird im Fall eines beim Versuchsstadium verbliebenen qualifizierten Betrugs die Strafe des Täters um ein Viertel bis zu drei Vierteln gemindert.
Zusätzlich gilt: Auch wenn das Opfer durch die betrügerischen Handlungen des Täters keinen Schaden erleidet, wird der Täter gemäß den Vorschriften über den Versuch dennoch bestraft. Sollte der Täter allerdings noch keine vorbereitenden Handlungen im Hinblick auf die Tat vorgenommen haben, liegt kein Betrugsdelikt vor, sodass die Vorschriften über den Versuch nicht zur Anwendung kommen.
Das Strafverfahren beim qualifizierten Betrug
Bei qualifiziertem Betrug ist das zuständige Gericht das Schwurgericht, während das örtlich zuständige Gericht das Gericht am Ort der Tatbegehung ist. Im Falle eines versuchten qualifizierten Betrugs ist das zuständige Gericht das Gericht am Ort der letzten Ausführungshandlung. In diesem Zusammenhang benötigen die Parteien möglicherweise einen Strafverteidiger, der die entsprechende Klage einreicht und verfolgt, beispielsweise einen Strafverteidiger in Antalya.
Häufig gestellte Fragen
1.Ist das qualifizierte Betrugsdelikt ein Antragsdelikt?
Im Allgemeinen sind Betrugsdelikte keine Antragsdelikte, sondern werden von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt. Daher führt ein Rücktritt von der Anzeige nicht zum Abbruch des entsprechenden Verfahrens.
2.Gibt es bei qualifiziertem Betrug eine Möglichkeit zur Mediation?
Gemäß Artikel 253/1 der Strafprozessordnung ist Mediation ein Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien während der Strafuntersuchung und des Prozesses beiträgt. Es ist zu beachten, dass qualifizierter Betrug im Gegensatz zum einfachen Betrug nicht der Mediation unterliegt und somit nicht mediationsfähig ist.
3.Kann im Falle des qualifizierten Betrugs eine Entscheidung über den Aufschub der Urteilsverkündung (HAGB) getroffen werden?
Der Beschluss über den Aufschub der Urteilsverkündung (HAGB) ist grundsätzlich eine Entscheidung, die bewirkt, dass die gegen den Angeklagten verhängte Strafe innerhalb einer bestimmten Bewährungszeit keine Rechtswirkung entfaltet. Erfüllt der Angeklagte während dieser Bewährungszeit bestimmte Auflagen, wird die verhängte Strafe aufgehoben und das Verfahren somit eingestellt. In diesem Zusammenhang kann auch bei qualifiziertem Betrug ein HAGB-Beschluss ergehen.
4.Kann die qualifizierte Betrugsstraftat in eine Geldstrafe umgewandelt werden?
Die Geldstrafe ist eine Art von Sanktion, die neben einer Freiheitsstrafe oder auch allein für eine begangene Straftat verhängt werden kann. In Bezug darauf gilt: Da die Strafe, die dem Täter bei qualifiziertem Betrug auferlegt wird, mehr als ein Jahr beträgt, kann die Freiheitsstrafe nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
5.Ich wurde online betrogen, kann ich mein Geld zurückbekommen?
Im Falle eines qualifizierten Betrugs, der über das Internet bzw. Informationssysteme begangen wurde, können folgende Maßnahmen ergriffen werden, um das Geld zurückzuerhalten: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, Klage auf Rückzahlung erheben, einstweilige Pfändung und Zwangsvollstreckung ohne Titel einleiten.
6.Meine Bankkarte wurde bei einem Betrug verwendet, bekomme ich eine Strafe?
Wenn Bank- und Kreditkarten bei einem qualifizierten Betrugsdelikt verwendet werden, werden gegen den Täter strenge Sanktionen verhängt. Die verhängte Freiheitsstrafe beträgt dabei mindestens 3 und höchstens 6 Jahre. Allerdings wird in diesem Fall, sofern der tatsächliche Inhaber der Bank- oder Kreditkarte das Opfer ist und keine Beteiligung an der Straftat vorgeworfen wird, keine Strafe verhängt.
7.Meine Telefonleitung wurde bei einem Betrug verwendet, bekomme ich eine Strafe?
Im Fall eines qualifizierten Betrugs, der über die Telefonleitung begangen wurde, können zur Rückforderung des Geldes folgende Maßnahmen ergriffen werden: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, Einleitung einer Klage auf Rückzahlung, Antrag auf einstweilige Sicherstellung und Einleitung eines titulierten Vollstreckungsverfahrens. Demgegenüber wird jedoch keine Strafe verhängt, wenn der tatsächliche Inhaber der Telefonleitung das Opfer ist und ihm keine Beteiligung an der Straftat vorgeworfen wird.
8.Was ist die Verjährungsfrist beim qualifizierten Betrugsdelikt?
Die Verjährungsfrist für qualifizierten Betrug beträgt 15 Jahre. Dementsprechend hat die zuständige Behörde ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Täter und die Tat kennt, das Recht, innerhalb von 15 Jahren ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Einige Entscheidungen des Kassationshofs zum qualifizierten Betrugsdelikt
- „Nach Absatz 2 des Artikels 158 des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) wird als qualifizierter Betrug angesehen, wenn der Täter vorgibt, Beziehungen zu Beamten zu haben und bei diesen angesehen zu sein, um durch das Versprechen, eine bestimmte Angelegenheit zu erledigen, einen Vorteil von einer anderen Person zu erlangen. Das materielle Tatbestandsmerkmal besteht darin, dass der Täter behauptet, bei Beamten angesehen zu sein und Beziehungen zu ihnen zu haben, und im Austausch für eine Vermittlung Geld oder sonstige Vorteile annimmt, die dem Beamten übergeben werden sollen. Der Begriff „Beamter“ ist in Artikel 6 des TCK definiert und erläutert. Für das Zustandekommen dieser Straftat muss der Gegenstand der Tat eine amtliche Angelegenheit sein und der Täter den Betrug unter Vorspiegelung von Beziehungen zu Beamten begehen. Die moralische Schwere des Täters besteht nicht nur darin, andere zu betrügen, sondern auch darin, dass er das Vertrauen in Beamte erschüttert, was die Tat als qualifizierten Betrug einstuft.“ (Beschluss des 15. Strafsenats des Kassationshofs, vom 29.09.2014, Aktenzeichen 2013/1041, Entscheidungsnummer 2014/15729)
- „Bei Urkundenfälschungsdelikten liegt kein Vorsatz vor, wenn die Unterschrift des Schuldners zuvor mit dessen Zustimmung von einer anderen Person gesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund und angesichts der in den Gutachten festgestellten Unterschriften im strittigen Mietvertrag, die dem Angeklagten zuzuordnen sind, hätte die Mutter des Angeklagten, Frau …, gefragt werden müssen, ob sie ihrem Sohn zuvor die Zustimmung erteilt hat, an ihrer Stelle den Mietvertrag zu unterschreiben. Da der strittige Mietvertrag auf den 05.02.2010 datiert ist, wäre zudem das Verkaufsdatum der betreffenden Wohnung beim Grundbuchamt zu erfragen gewesen, ebenso wie der tatsächliche Zeitpunkt (schriftlich oder mündlich) des Abschlusses des Mietvertrags von den Parteien zu erfragen gewesen wäre. Nach vollständiger Erhebung aller Beweise hätte unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden müssen, ob die Tatbestände der Urkundenfälschung und des Betrugs im vorliegenden Fall erfüllt sind und dementsprechend entschieden und begründet werden müssen. Stattdessen erfolgte mit unvollständiger Prüfung eine Verurteilung des Angeklagten wegen beider Delikte. Da dies gegen das Gesetz verstößt, werden die Revisionseinwände des Angeklagten in diesem Punkt als berechtigt erachtet …“ (Beschluss des Strafsenats des Kassationshofs, 19.11.2015, Aktenzeichen 2015/3898, Entscheidungsnummer 2015/5333)
- „Damit der qualifizierte Betrug gemäß Artikel 158 Absatz 2 des Strafgesetzbuches Nr. 5237 vorliegt, muss der Täter den öffentlichen Beamten, auch wenn er seinen Namen nicht ausdrücklich nennt, so beschreiben, dass die andere Partei versteht, von wem die Rede ist, indem er seine Position, seinen Rang, seinen Titel oder Spitznamen nennt, und den Beamten als jemanden darstellt, der angesehen ist und dessen Angelegenheiten geregelt werden können, um das Opfer zu täuschen. Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte jedoch ohne Bezugnahme auf einen bestimmten öffentlichen Beamten lediglich behauptet, die Gendarmerie würde sich kümmern, und so durch die Aufforderung zur Geldzahlung unrechtmäßig einen Vorteil erlangt. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand des Betrugs gemäß Artikel 157 Absatz 1 des Strafgesetzbuches Nr. 5237 erfüllt. Dadurch wurde eine Fehlbeurteilung hinsichtlich der Tatbestandsqualifikation vorgenommen und es wurde fälschlicherweise wegen qualifizierten Betrugs gemäß Artikel 158 Absatz 2 verurteilt. Dies erforderte eine Aufhebung des Urteils. Die Revisionseinwände des Verteidigers des Angeklagten wurden daher als berechtigt erachtet …“ (Beschluss des 23. Strafsenats des Kassationshofs, 10.11.2015, Aktenzeichen 2015/3538, Entscheidungsnummer 2015/6377)
- „Bei der Überprüfung des Revisionsantrags des Klagevertreters gegen die Urteile über den Freispruch der Angeklagten … und … wegen qualifizierten Betrugs und Urkundenfälschung sowie gegen die Urteile über den Freispruch der Angeklagten İlhan und … wegen qualifizierten Betrugs; unter Berücksichtigung der Verteidigungen der Angeklagten, der Erklärungen des Klagevertreters, der Stellungnahmen der Institutionen und des Akteninhalts wurde für die Angeklagten İlhan und … festgestellt, dass kein Schaden für die klagende Institution vorliegt und dass es sich bei dem betreffenden Betrieb um einen echten Betrieb handelt. Aus diesem Grund sah das Gericht keine Rechtsfehler in den Freispruchurteilen, die darauf beruhen, dass keine ausreichenden und eindeutigen Beweise für die Verurteilung der Angeklagten wegen der ihnen vorgeworfenen Straftaten vorliegen.“ (Oberster Gerichtshof, 15. Strafsenat, Beschluss vom 18.02.2019, Aktenzeichen 2017/8524, Entscheidungsnummer 2019/838)
- „Es wird behauptet und anerkannt, dass die Angeklagten … und … am 23.09.2008 einen vollständig gefälschten Scheck ohne Angabe des Ausstellungsortes verwendet haben, um 96 Ziegen vom Kläger zu erhalten. Das Tatdatum ist der 23.09.2008, an dem der Scheck dem Sohn des Klägers, dem Zeugen Mürsel, übergeben wurde. Im Aktenbestand gibt es keine Beweise dafür, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat zu einem späteren Zeitpunkt begangen haben. Gegen die Angeklagten wurde am 16.01.2012 die Anklageschrift erstellt, und die Verjährung wurde zuletzt durch das Verurteilungsurteil vom 20.06.2019 unterbrochen. Dies wurde festgestellt.“ (Oberster Gerichtshof, Große Strafkammer, Beschluss vom 28.04.2022, Aktenzeichen 2020/367, Entscheidungsnummer 2022/308)
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