Ehescheidungsklagen wegen faktischer Trennung

Was ist faktische Trennung?

Faktische Trennung, auch als tatsächliche Trennung bezeichnet, ist ein Trennungszustand, der im Wesentlichen daraus resultiert, dass die Ehegatten nach einer abgewiesenen Scheidungsklage das eheliche Zusammenleben nicht wiederherstellen konnten und die eheliche Gemeinschaft dadurch unerträglich geworden ist. Die Partei, die sich auf die faktische Trennung als Scheidungsgrund beruft, ist verpflichtet, dem Gericht mit gesetzlichen Beweismitteln nachzuweisen, dass während des betreffenden Zeitraums kein gemeinsames Familienleben geführt wurde.

Welche Voraussetzungen sind für das Vorliegen einer faktischen Trennung erforderlich?

  1. Das Vorliegen einer abgewiesenen Scheidungsklage
  2. Es muss mindestens ein Jahr seit dem Abweisungsurteil vergangen sein
  3. Die Ehegatten müssen während dieses Zeitraums das gemeinsame Leben nicht wiederhergestellt haben

Wie in Artikel 166 Absatz 4 des Türkischen Zivilgesetzbuches erwähnt, müssen bestimmte gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine von den Parteien eingereichte Scheidungsklage auf den Grund der faktischen Trennung gestützt werden kann. Vor dem Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts vom 22. Februar 2024 bezüglich des genannten Gesetzesartikels bestanden diese Voraussetzungen darin, dass eine zuvor abgewiesene Scheidungsklage vorlag, dass seit dem Abweisungsurteil mindestens drei Jahre vergangen waren und dass die Parteien in diesem Zeitraum von mindestens drei Jahren das gemeinsame Leben nicht wiederherstellen konnten.

Das Verfassungsgericht hob diese Regelung mit der Begründung auf, dass die festgelegte Frist nicht gerecht sei und die Scheidung erschwere. Gleichzeitig setzte es dem Gesetzgeber eine Frist von neun Monaten ab der Veröffentlichung der Aufhebungsentscheidung im Amtsblatt (RG. 19.04.2024; Nr. 32522), um eine neue Regelung zu treffen.

Das türkische Parlament (TBMM) beschloss daraufhin im Jahr 2024 im Rahmen des 9. Justizreformpakets, die besagte Frist von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen.

Infolge dieser Entwicklungen lautet die neue gesetzliche Regelung zur Scheidung auf Grundlage faktischer Trennung wie folgt: Wird eine Scheidungsklage aus einem der gesetzlich vorgesehenen Scheidungsgründe abgewiesen und sind seit der Rechtskraft dieser Entscheidung zwölf Monate vergangen, ohne dass das gemeinsame Leben aus irgendeinem Grund wiederhergestellt werden konnte, so gilt die eheliche Gemeinschaft als endgültig zerrüttet. Auf Antrag eines Ehegatten wird dann die Scheidung ausgesprochen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass, falls gegen die abgewiesene Scheidungsklage ein Berufungs- oder Revisionsverfahren eingeleitet wird, die genannte einjährige Frist erst ab dem Datum der letztinstanzlichen Entscheidung zu laufen beginnt.
Die im Gesetz erwähnte Formulierung „wenn das gemeinsame Leben nicht wiederhergestellt werden konnte“ ist eine Frage, die vom Richter im konkreten Fall gewürdigt und entschieden wird. Das gemeinsame Leben kann sich mitunter darin äußern, dass die Parteien getrennt leben, oder auch darin, dass sie trotz des Wohnens in derselben Wohnung in ihrer Ehe unversöhnlich sind.

Es gibt auch Fälle, in denen die eheliche Gemeinschaft äußerlich intakt erscheint, das gemeinsame Leben jedoch tatsächlich nicht wiederhergestellt wurde. Zum Beispiel stellen das Treffen der Parteien zur Besprechung eines bestimmten Themas, das Zusammensein wegen gemeinsamer Kinder oder das gemeinsame Erscheinen bei Anlässen wie Hochzeiten, Feiertagen oder Beerdigungen, bei denen ihre Anwesenheit erforderlich ist, keinen Beweis für die Wiederherstellung des gemeinsamen Lebens dar.

Solche Beispiele lassen sich wie in der Entscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) vom 12.09.2018 mit dem Aktenzeichen 2016/21389, Entscheidung 2018/9106 weiter ausführen:
„Im konkreten Fall steht aufgrund der nicht widerlegten Zeugenaussagen fest, dass der beklagte Ehemann während der Zeit der faktischen Trennung keinerlei Kontakt zu seiner Ehefrau und den Kindern aufgenommen sowie keinerlei materielle oder immaterielle Unterstützung geleistet hat. Unter diesen Umständen besteht zwischen den Parteien eine tiefgreifende Unvereinbarkeit, die das gemeinsame Leben grundlegend erschüttert und eine Fortsetzung der Ehegemeinschaft unmöglich macht. Die klagende Ehefrau ist berechtigt, die Scheidung einzureichen. Unter diesen Voraussetzungen ist es rechtlich nicht mehr vertretbar, die Ehegatten zum Zusammenleben zu zwingen. Daher ist die Abweisung der Klage mit unzureichender Begründung anstelle einer Scheidung nicht richtig.“

Wichtige Merkmale der faktischen Trennung

Betrachtet man die Merkmale der faktischen Trennung, so lässt sich feststellen, dass es sich dabei um einen besonderen, nicht auf Verschulden basierenden und absoluten Scheidungsgrund handelt. Letztlich zählt die faktische Trennung zu den besonderen Scheidungsgründen, da ihr Vorliegen allein ausreicht, um eine Scheidung auszusprechen.

In Scheidungsverfahren, die auf besondere Scheidungsgründe gestützt werden, muss lediglich das Vorliegen des oder der geltend gemachten Gründe bewiesen werden. In Scheidungsverfahren aufgrund allgemeiner Scheidungsgründe hingegen besteht sowohl hinsichtlich des Grundes als auch des Verschuldens eine Beweislast, insbesondere für den beklagten Ehegatten. Bei besonderen Gründen liegt das Gegenteil vor.

Dass die faktische Trennung nicht auf Verschulden beruht, bedeutet, dass die Parteien bei einer Scheidungsklage auf Grundlage dieses Grundes keiner Verschuldensprüfung oder Bewertung wie „mehr oder weniger schuldig“ unterliegen. Auch der stärker schuldige Ehegatte ist – wie der weniger schuldige – berechtigt, sich auf diesen Scheidungsgrund zu berufen.

Allerdings bleibt das Verschulden im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt sowie auf die materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche ein Aspekt, der untersucht und berücksichtigt werden muss.

Dass die faktische Trennung ein absoluter Scheidungsgrund ist, liegt daran, dass der Richter bei Vorliegen und Nachweis der behaupteten Trennung zwingend die Scheidung aussprechen muss. Der Grund dafür ist, dass die Parteien trotz einer bereits abgewiesenen Scheidungsklage das gemeinsame Leben nicht wiederherstellen konnten.

Mit anderen Worten: Da davon auszugehen ist, dass ein gemeinsames Leben zwischen den Parteien nicht mehr hergestellt werden kann, muss die Scheidung zwingend und endgültig erfolgen.

Das Gerichtsverfahren bei Scheidungsklagen aufgrund faktischer Trennung

Scheidungsklagen aufgrund faktischer Trennung werden durch die Einreichung einer den Verfahrensvorschriften entsprechenden Klageschrift durch die Partei oder Parteien eingeleitet. Diese Klageschrift muss die persönlichen Angaben der Parteien und gegebenenfalls ihrer Rechtsanwälte, das Aktenzeichen der früher eingereichten und abgewiesenen Scheidungsklage sowie eine ausführliche Darstellung des behaupteten Sachverhalts, dass ein „gemeinsames Leben nicht wiederhergestellt werden konnte“, enthalten.

Zuständig für Scheidungsklagen auf Grundlage faktischer Trennung ist grundsätzlich das Familiengericht. In Regionen, in denen kein Familiengericht vorhanden ist, wird die Klage vor den Zivilgerichten erster Instanz (Asliye Hukuk Mahkemesi) verhandelt.

Das zuständige Gericht bestimmt sich gemäß Artikel 166 des Türkischen Zivilgesetzbuches wie folgt: „Bei Scheidungs- oder Trennungsverfahren ist das Gericht am Wohnsitz eines der Ehegatten oder das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Ehegatten zuletzt seit mindestens sechs Monaten gemeinsam gewohnt haben, bevor die Klage erhoben wurde.“

Häufig gestellte Fragen

1.Kann im Fall der faktischen Trennung Schadensersatz gefordert werden?

Trotz der Tatsache, dass die faktische Trennung aufgrund ihrer Natur ein nicht auf Verschulden basierender, besonderer Scheidungsgrund ist, spielt die Frage des Verschuldens bei den Themen Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie materiellen und immateriellen Schadensersatz eine wichtige Rolle. In Scheidungsklagen aufgrund faktischer Trennung müssen daher auch der Unterhalt, die Vermögensaufteilung und der Schadensersatz im Hinblick auf den Verschuldensanteil detailliert geprüft und dargelegt werden.

2.Ist die erste abgewiesene Scheidungsklage bei der faktischen Trennung von Bedeutung?

In dieser Hinsicht scheint es für den Richter keine Bedeutung zu haben, welche Partei und aus welchem Grund die erste abgewiesene Scheidungsklage eingereicht hat. Der Richter wird eine Scheidungsklage, die auf faktischer Trennung beruht, im Rahmen des spezifischen Verfahrens bewerten und, wenn die Behauptungen bewiesen werden, zwingend die Scheidung aussprechen.

3.Wie lange dauert eine Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung?

Scheidungsklagen aufgrund faktischer Trennung dauern in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren. Die Dauer kann variieren und hängt von der Komplexität des Falls, der Beweissammlung, der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts und der Frage ab, ob der Fall in höhere Instanzen wie Berufung oder Revision gelangt.

4.Wie wird eine Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung eingereicht?

Scheidungsklagen aufgrund faktischer Trennung werden eingereicht, indem mindestens eine der Parteien beim Familiengericht oder, falls kein Familiengericht vorhanden ist, beim zuständigen Zivilgericht (Asliye Hukuk Mahkemesi) Klage erhebt. In diesem Prozess benötigen die Parteien möglicherweise einen Scheidungsanwalt, der die Klage im Namen der Parteien einreicht und verfolgt, wie zum Beispiel einen Scheidungsanwalt aus Antalya.

5.Kann nach einem Verzicht auf die Scheidungsklage eine Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung eingereicht werden?

Trotz des Verzichts auf die Scheidungsklage haben die Parteien das Recht, eine Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung einzureichen. Wichtig ist dabei, dass eine Scheidungsklage bereits eingereicht und abgewiesen wurde. Wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch nach einer durch Verzicht abgewiesenen Scheidungsklage eine neue Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung eingereicht werden.

6.Fiili Ayrılık Boşanma Dava Dilekçesine Başka Boşanma Sebepleri
Dahil Edilebilir mi?

Boşanma davaları, mutlaka bir sebebe dayandırılarak açılmak zorunda olduğu gibi,
birden fazla ve farklı türlerde boşanma sebepleri öne sürülerek de açılabilirler.
Örneğin, fiili ayrılığa ek olarak dava dilekçesinde; özel, kusura dayanan ve mutlak bir
boşanma sebebi olan terk de dahil edilebilir.

7.Kann nach einer einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsklage aufgrund faktischer Trennung eingereicht werden?

Wenn die Parteien ihre Ehe durch eine einvernehmliche Scheidung beenden, verlieren sie das Recht auf eine Scheidung, unabhängig vom Grund, da keine Ehe mehr besteht. Allerdings kann innerhalb der 10-jährigen Verjährungsfrist nach der Scheidung eine Klage über die Vermögensaufteilung gemäß den Bestimmungen des Scheidungsprotokolls erhoben werden.

Einige Urteile des obersten Gerichtshofs zur faktischen Trennung

1.Obwohl die faktische Trennung nicht allein als Scheidungsgrund angesehen wird, sind während der Trennungsperiode die ehelichen Pflichten des beklagten Ehemannes nicht ausgesetzt. Der beklagte Ehemann muss zumindest seine ehelichen Pflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern erfüllen.“ (Oberster Gerichtshof, 2. Zivilkammer, Urteil vom 12.09.2018, 2016/21389, 2018/9106)

2.„Nach den gesammelten Beweisen geht hervor, dass die gelegentlichen Besuche der Klägerin im Haus des Beklagten nicht darauf abzielten, die eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen, sondern dass sie der Absicht dienten, ihre Kinder zu besuchen.“ (Oberster Gerichtshof, 2. Zivilkammer, Urteil vom 28.12.2006, 2006/19707, 2006/18593)

3.„Dass die Klägerin im August 2008 während ihres Urlaubs etwa eine Woche im Dorf verbrachte, mit ihren Kindern in den Urlaub fuhr und dies nur der Absicht diente, ihre Kinder zu sehen, reicht nicht aus, um zu akzeptieren, dass sie darauf abzielte, das gemeinsame Leben wiederherzustellen und fortzusetzen.“ (Oberster Gerichtshof, 2. Zivilkammer, Urteil vom 10.10.2011, 2010/14252, 2011/15321)

ANTALYA SCHEIDUNGSANWALT – ANTALYA SCHEIDUNGSKLAGEN

In unserem Land kommt es häufig vor, dass die familiäre Einheit aus verschiedenen Gründen gestört wird, was zu Scheidungsverfahren führt. Diese sind natürlich traurig, können jedoch für Paare, die sich scheiden lassen möchten, sowie für die gemeinsamen Kinder, die ein gesünderes und glücklicheres Leben führen wollen, unvermeidlich sein. Daher ist die Scheidungsklage ein rechtlicher Prozess, der eingeleitet wird, wenn einer oder beide Ehepartner das Gericht anrufen, um die Ehe zu beenden. In diesem Prozess werden viele wichtige Themen behandelt, wie zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Schadensersatz. Besonders in streitigen Scheidungen ist es von großer Bedeutung, mit einem Fachanwalt für Scheidungsrecht zu arbeiten, um Rechtsverlust zu vermeiden.

Ein Scheidungsanwalt verteidigt die Rechte seines Mandanten im Rahmen des türkischen Zivilgesetzbuchs und der relevanten Gesetze, führt den Prozess korrekt und bietet professionelle rechtliche Unterstützung. Ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung; mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts kann der Prozess schneller, sicherer und problemloser durchgeführt werden.

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