
Was ist Wucher?
Wucher ist das Verleihen von Geld an Personen gegen Zinsen mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen.
Das Verbrechen des Wuchers
Das Verbrechen des Wuchers ist in Artikel 241 im neunten Kapitel des Türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237 unter der Überschrift „Verbrechen im Zusammenhang mit Wirtschaft, Industrie und Handel“ geregelt. Nach Artikel 241 des Gesetzes:
„Eine Person, die einem anderen Geld zum Zweck der Gewinnerzielung leiht, wird mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren und einer gerichtlichen Geldstrafe von fünfhundert bis fünftausend Tagen bestraft.“
Qualifizierte Fälle
Nach Artikel 241/2 des Türkischen Strafgesetzbuchs: „Wenn das Verbrechen im Rahmen der Tätigkeit einer Organisation begangen wird, wird die verhängte Strafe verdoppelt.“
Ist das Verbrechen des Wuchers anzeigenpflichtig?
Die Untersuchung oder Verfolgung des Wuchers unterliegt keiner Anzeige und wird von Amts wegen verfolgt.
Unterliegt das Verbrechen des Wuchers einer Mediation?
Das Verbrechen des Wuchers unterliegt keiner Mediation.
Verjährung
Da das Verbrechen des Wuchers keiner Anzeige unterliegt, unterliegt es der allgemeinen Verjährungsfrist, die 8 Jahre beträgt.
Aussetzung der Strafe
Gemäß Artikel 51 des Türkischen Strafgesetzbuchs: „Die Strafe einer Person, die für das begangene Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder weniger verurteilt wurde, kann ausgesetzt werden.“ Daher kann im Falle einer Verurteilung zu der Mindeststrafe für das betreffende Verbrechen die Aussetzung der Strafe angeordnet werden.
Gerichtliche Geldstrafe
Die Strafe für das Verbrechen des Wuchers ist als Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren und eine gerichtliche Geldstrafe von fünfhundert bis fünftausend Tagen geregelt. Da Freiheitsstrafe und gerichtliche Geldstrafe gemeinsam vorgesehen sind, ist eine Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe nicht möglich.
Aufschub der Urteilsverkündung (HAGB)
Wenn für das betreffende Verbrechen die Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe verhängt wird, kann die Verkündung des Urteils aufgeschoben werden. Damit eine HAGB-Entscheidung getroffen werden kann;
- Der Angeklagte darf zuvor nicht wegen eines vorsätzlichen Verbrechens verurteilt worden sein.
- Das Gericht muss unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten sowie seines Verhaltens und Auftretens während der Verhandlung davon überzeugt sein, dass er keine neuen Straftaten begehen wird.
- Der durch die Tat verursachte Schaden für das Opfer oder die Öffentlichkeit muss vollständig behoben werden, sei es durch Rückerstattung, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder Entschädigung.
Präzedenzentscheidungen
„Angesichts der Feststellung, dass die Angeklagten über die in ihren Geschäften befindlichen POS-Geräte Kreditkartenzahlungen vorgenommen, einen Teil des abgehobenen Betrags als Provision einbehalten und den verbleibenden Betrag den Karteninhabern ausgezahlt haben und auf diese Weise, sei es unter Zinsen oder einem anderen Vorwand, Geld an andere verleihen und dadurch kettenartig Wucher betrieben haben, wurden die Berufungsanträge abgelehnt.“
(Oberstes Kassationsgericht, 5. Strafkammer, Az.: 2012/11217 E., 2013/325 K., 14.01.2013)
„In den Aussagen des Geschädigten M. K. vor Gericht und gegenüber dem Steuerinspektor erklärte er, dass er im Jahr 2007 von dem Angeklagten 35.000 TL und im Jahr 2008 25.000 TL gegen eine monatliche Verzinsung von 10 % geliehen habe und dafür einen Schuldschein und zwei Schecks ausgestellt habe, und dass er trotz vollständiger Rückzahlung des Darlehens inklusive Zinsen in Vollstreckung gegeben wurde. In der Verteidigung des Angeklagten vor Gericht erklärte dieser, dass er seinem Freund, dem Geschädigten, über das POS-Gerät unter Nutzung seiner eigenen Kreditkarten 60.000 TL geliehen habe, dafür einen Schuldschein über 35.000 TL und zwei Schecks über jeweils 25.000 TL erhalten habe, die Schecks jedoch ohne Deckung waren, und da auch der Schuldschein nicht bezahlt wurde, habe er Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. In der am 17.06.2010 aufgenommenen Aussage der Staatsanwaltschaft gab der Geschädigte zudem an, dass er dem Angeklagten nicht nur seine Kreditkarte zur Verfügung stellte, sondern diesem auch Bargeld übergab. Laut dem einfachen Bericht vom 16.10.2010 (Nr. 2010/1800-29) belief sich der Gesamtbetrag der Transaktionen auf dem POS-Gerät des Geschädigten mit den zwei Kreditkarten des Angeklagten in den Jahren 2007-2009, ohne dass Waren oder Dienstleistungen erbracht wurden, auf 442.670,95 TL, während der Geschädigte 330.558,50 TL per EFT und Überweisung zurückgezahlt hatte, wobei keine Zinserträge erzielt wurden. Im nachfolgenden steuerlichen Fachbericht vom 30.05.2012 (Nr. 2012-A-2203/18) wurde unter der Annahme, dass ein Darlehen von 60.000 TL gewährt wurde, ohne die POS-Transaktionen zu berücksichtigen, festgestellt, dass der Geschädigte insgesamt 228.374,50 TL per EFT und Überweisung an den Angeklagten gezahlt habe, wobei die Differenz als Zinsertrag gilt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Angeklagte auch von den Personen C. S., S. B., H. U., T. B., M. B., S. N. A. und F. K. Zinserträge erzielt habe.
Zunächst sollte eine detaillierte Aussage des Geschädigten M. K. darüber eingeholt werden, ob er über sein eigenes POS-Gerät Geld geliehen hat, indem der Angeklagte seine Kreditkarten genutzt hat, ob er darüber hinaus Bargeld direkt erhalten hat und ob beim Darlehen eine Verzinsung vereinbart wurde. Die vom Anwalt des Geschädigten benannten Zeugen T. A. und H. G. sollten identifiziert werden, um ihre Kenntnisse und Beobachtungen zum Vorfall festzustellen. Es sollte untersucht werden, ob wegen der im steuerlichen Fachbericht genannten Handlungen gegen den Angeklagten Klage erhoben wurde, und falls eine Klage anhängig, aber noch nicht entschieden ist, sollten die Akten zusammengeführt und die Beweise gemeinsam bewertet werden. Es sollte bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden überprüft werden, ob der Geschädigte in den Vollstreckungsakten Nr. 2009/8309 und 2010/2778 Zahlungen geleistet hat. Anschließend sollte die Akte einem vereidigten Buchhalter-Experten zur Erstellung eines Berichts darüber vorgelegt werden, ob der Angeklagte aus den gewährten Darlehen Zinserträge erzielt hat. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Verbrechen des Wuchers dadurch vollendet wird, dass Geld an eine andere Person zum Zwecke der Gewinnerzielung verliehen wird, und dass die Rückzahlung von Zinsen oder Kapital keinen Einfluss auf die Entstehung des Verbrechens hat, müssen all diese Aspekte als Ganzes berücksichtigt und bewertet werden. Eine schriftliche Freispruchentscheidung aufgrund unzureichender Prüfung, ohne Berücksichtigung der rechtlichen Lage des Angeklagten, ist gesetzeswidrig.“*
(Oberstes Kassationsgericht, 5. Strafkammer, Az.: 2012/15663 E., 2014/5151 K., 08.05.2014)
„Für das in Artikel 241 des Türkischen Strafgesetzbuchs definierte Verbrechen des Wuchers reicht es aus, Geld an eine andere Person mit dem Ziel der Gewinnerzielung zu verleihen. Es ist außerdem kein Tatbestandsmerkmal, dass Geld systematisch an mehrere Personen gegen Zinsen verliehen wird. Angesichts der wirtschaftlichen Bedingungen der Zeit und der Tatsache, dass zwischen den Personen keine engen familiären oder geschäftlichen Beziehungen bestehen, ist die ungesicherte Überlassung einer hohen Geldsumme nicht mit dem normalen Ablauf des Lebens vereinbar. Unter Berücksichtigung der Aussagen der Geschädigten …, …, … sowie der Zeugenaussagen ist festgestellt, dass der Angeklagte das Verbrechen des Wuchers durch Geldverleih zum Zweck der Gewinnerzielung begangen hat. Anstatt den Angeklagten zu verurteilen, wurde jedoch den Verteidigungsbehauptungen, die nicht mit dem normalen Lebensablauf und den Tatsachen übereinstimmen, Glauben geschenkt, und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung und unzureichender Begründung wurde schriftlich ein Freispruch erteilt, was gesetzeswidrig ist.“
(Oberstes Kassationsgericht, 9. Strafkammer, Az.: 2020/3423 E., 2021/2036 K., 07.04.2021)
Anwalt. Gökhan AKGÜL & Anwalt. Züleyha APAYDIN
Wucher und Anwaltliche Unterstützung in Antalya
Wucher ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das die Rechte der Opfer durch hochverzinsliche Geldverleihungen und illegale Schuldeneintreibungsmethoden verletzt. Wenn Sie Opfer von Wucher geworden sind, ist es von großer Bedeutung, sich von einem erfahrenen Anwalt in Antalya unterstützen zu lassen, um Ihre Rechte zu schützen und die rechtlichen Verfahren korrekt zu steuern. Ein spezialisierter Anwalt bietet professionelle Anleitung bei der Sammlung von Beweismitteln im Zusammenhang mit dem Wucher-Verbrechen, bei der Einreichung von Strafanzeigen und bei der Verfolgung von Gerichtsverfahren. Auf diese Weise können Sie den Verlust Ihrer Rechte verhindern und rechtlich geschützt bleiben. Wenn Sie einen Wucher-Anwalt in Antalya suchen, steht Ihnen unser zuverlässiges und erfahrenes Anwaltsteam zur Verfügung. Sie können uns über den Kontaktbereich erreichen, um einen Termin zu vereinbaren oder eine Beratung zu erhalten.