Artikel 21 des türkischen Gesetzes über Zwangsvollstreckung und Insolvenz (İİK):Zustellungen, die von den Vollstreckungsbehörden vorgenommen werden, erfolgen schriftlich und gemäß…
Artikel 21 des türkischen Gesetzes über Zwangsvollstreckung und Insolvenz (İİK):Zustellungen, die von den Vollstreckungsbehörden vorgenommen werden, erfolgen schriftlich und gemäß…