KAUF VON FAHRZEUGEN AUS DER TÜRKEI DURCH AUSLÄNDER

Es gibt keine Einschränkungen für ausländische Staatsangehörige beim Kauf von Fahrzeugen innerhalb der Grenzen der Republik Türkei. Ausländische Staatsangehörige können Fahrzeuge entweder persönlich erwerben oder durch Vorlage ihres Reisepasses bei den Konsulaten einen Anwalt bevollmächtigen, der den Fahrzeugkauf in ihrem Namen durchführt.

Fahrzeugverkauf von Ausländer zu Ausländer

Es ist möglich, dass ein Landfahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei von einer ausländischen Person an eine andere ausländische Person verkauft wird. Personen, die vorübergehend in der Türkei zum Zweck der Arbeit oder des Studiums wohnen, können Fahrzeuge von Ausländern kaufen, ohne Zollgebühren, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer zu zahlen, und sie können Fahrzeuge an andere Ausländer verkaufen, die die gleichen Rechte besitzen.

Fahrzeugimport aus dem Ausland

Es gibt keine Einschränkungen für die Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland in unser Land. Eine Person, die sich bereits im Ausland aufhält, kann ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Erfüllung der erforderlichen Registrierung im Pass nach Türkei bringen. Unsere im Ausland lebenden Staatsbürger sowie ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen bis zu 2 Jahre (730 Tage) ohne Gebühren in der Türkei zu halten und zu nutzen.
Ausländischen Personen ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wird eine Gesamtfrist von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gewährt.
Die für das Fahrzeug gewährte Zeit kann entweder am Stück oder in mehreren Abschnitten genutzt werden. Ebenso können Fahrzeuge, die ins Land gebracht wurden, durch Vorlage einer gültigen Vollmacht wieder ins Ausland gebracht werden.

Personen, die mit ihrem Fahrzeug nach Türkei einreisen und im Ausland ansässig sind, wird die genutzte Zeit von insgesamt 730 Tagen abgezogen, wenn sie innerhalb der letzten 185 Tage vor dem Einreisedatum ein Fahrzeug eingeführt haben, und die verbleibende Zeit wird gewährt.

Ausländische Staatsangehörige, die mit ihrem Fahrzeug nach Türkei einreisen (mit Ausnahme von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte), wird die genutzte Zeit von insgesamt 90 Tagen abgezogen, wenn sie innerhalb der letzten 180 Tage vor dem Einreisedatum ein Fahrzeug eingeführt haben, und die verbleibende Zeit wird gewährt.

Ausländer, die ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen möchten, müssen im Land des Fahrzeugregisters wohnhaft sein. Außerdem muss das Fahrzeug auf die Person registriert sein, die es einführt. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die einer anderen Person gehören, können nur unter bestimmten Bedingungen durch Vollmacht oder Mietvertrag nach Türkei eingeführt werden.

Türken mit Blauer Karte, die in Deutschland leben, dürfen ihre Fahrzeuge für maximal 730 Tage in die Republik Türkei einführen. Das eingeführte Fahrzeug darf nur vom Fahrzeughalter und seinen Verwandten ersten Grades genutzt werden. Deutsche Staatsbürger mit Blauer Karte müssen bei der Einfuhr des Fahrzeugs nach Türkei ihren Führerschein, den Eigentumsnachweis aus dem Ausland und eine in der Türkei gültige Versicherungspolice mitführen.

ANTALYA AUSLÄNDERANWALT – ANTALYA ANWALT

Es ist Ausländern möglich, in der Türkei Fahrzeuge zu kaufen. Sie können das Fahrzeug entweder selbst erwerben oder einem Anwalt eine Vollmacht erteilen, der den Kauf für sie durchführt.
Außerdem ist es notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, der im Bereich Ausländerrecht tätig ist, um die erforderlichen Unterlagen vollständig und schnell zu bearbeiten.
Unsere Kanzlei bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich Ausländerrecht an.