AUFENTHALTS- UND ARBEITSERLAUBNIS IN DER REPUBLIK TÜRKEI FÜR AUSLÄNDER

Kurzzeitaufenthaltserlaubnis

Die Kurzzeitaufenthaltserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis, die für Ausländer ausgestellt wird, die sich in der Türkei länger als die Visumsdauer oder die visumsfreie Zeit aufhalten möchten. Für Ausländer, die die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, kann ein Antrag auf eine Kurzzeitaufenthaltserlaubnis gestellt werden.

1- Personen, die in der Türkei über Immobilienvermögen verfügen oder einen Anteil an einer Immobilie besitzen
2- Personen, die sich mit dem Ziel eines geschäftlichen Engagements oder der Gründung eines Unternehmens in der Türkei aufhalten möchten
3- Ausländer, die an einem innerbetrieblichen Schulungsprogramm teilnehmen werden
4- Personen, die sich zu wissenschaftlichen Forschungszwecken aufhalten möchten
5- Personen, die sich zu touristischen Zwecken aufhalten
6- Ausländer, die im Rahmen von Abkommen, denen die Republik Türkei beigetreten ist, zu einem Studierendenaustauschprogramm in die Türkei kommen möchten
7- Ausländer, die über öffentliche Institutionen und Einrichtungen Forschungs-, Bildungs- oder Praktikumstätigkeiten durchführen werden
8- Personen, die ihr Hochschulstudium an einer Universität innerhalb der Republik Türkei abgeschlossen haben und innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss einen Antrag gestellt haben
9- Personen, die Türkisch lernen möchten und an Türkisch-Sprachkursen teilnehmen
10- Investoren
11- Personen, die sich einer medizinischen Behandlung unterziehen werden
12- Personen, die von einer Familienaufenthaltserlaubnis zu einer Kurzzeitaufenthaltserlaubnis gewechselt sind

Erforderliche Unterlagen für die Kurzzeitaufenthaltserlaubnis (ALLGEMEIN)

Die unten aufgeführten Unterlagen sind für alle Anträge auf Kurzzeitaufenthaltserlaubnis einheitlich erforderlich.

1- Antragformular für die Aufenthaltserlaubnis
2- Reisepass
3- 4 biometrische Passfotos
4- Erklärung, dass Sie über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen
5- Quittungen über die Zahlung der Aufenthaltsgebühr und der Kartenkosten
6- Gültige Krankenversicherung
7- Dokument, das den Eintrag im Adressregistrierungssystem nachweist
8- Dokument, das den Aufenthaltsort belegt

Erforderliche Unterlagen für die Kurzzeitaufenthaltserlaubnis (SPEZIELL)

1-) Für Personen, die aus wissenschaftlichen Forschungsgründen kommen
a-) Ein zweckgebundenes Visum, ausgestellt von den Vertretungen der Republik Türkei
b-) Offizielles, unterschriebenes und mit Siegel versehenes Dokument, das Dauer und Ort der Forschung angibt

2-) Für Personen, die in der Türkei Immobilien besitzen
a-) Offizielle, unterschriebene und mit Siegel versehene Eigentumsurkunde, die den Besitz der Immobilie bestätigt

3-) Für Personen, die geschäftliche Kontakte knüpfen oder ein Geschäft gründen wollen
a-) Einladungsschreiben von der Kontaktperson oder Firma
b-) Notariell beglaubigte Firmenaktivitätsbescheinigung
c-) Notariell beglaubigter Steuerbescheid
d-) Notariell beglaubigte Handelsregisterauszug
e-) Notariell beglaubigte Unterschriftenliste (Prokura)

4-) Für Teilnehmer an innerbetrieblichen Schulungsprogrammen
a-) Von öffentlichen Einrichtungen oder Behörden ausgestelltes, unterschriebenes, gestempeltes und gesiegeltes Dokument, das Dauer und Ort der Schulung bestätigt

5-) Für Ausländer, die im Rahmen von Abkommen, denen die Republik Türkei beigetreten ist, an einem Studierendenaustauschprogramm teilnehmen möchten
a-) Von der Bildungseinrichtung ausgestelltes, unterschriebenes, gestempeltes und gesiegeltes Ausbildungs- oder AIESEC-Zertifikat

6-) Für Ausländer, die zu touristischen Zwecken bleiben
a-) Auf Anforderung der Behörde: Reiseplan und Informationen oder Nachweise über die Unterkunft

7-) Für Personen, die medizinisch behandelt werden
a-) Von öffentlichen oder privaten Krankenhäusern ausgestelltes Dokument, das die Aufnahme ins Krankenhaus, den Beginn der Behandlung und die Behandlungsdauer bestätigt, unterschrieben vom Chefarzt und einem behandelnden Arzt des Krankenhauses

😎 Personen, die von der Familienaufenthaltserlaubnis zur Kurzzeitaufenthaltserlaubnis gewechselt haben
a-) Fotokopie des vorherigen Aufenthaltstitels
b-) Gerichtliche Entscheidung über die Scheidung
c-) Sterbeurkunde des Unterhaltsberechtigten

9-) Personen, die zum Türkischlernen an Türkischkursen teilnehmen
a-) Zweckgebundenes Visum, ausgestellt von den Auslandsvertretungen der Republik Türkei
b-) Nachweis über die Teilnahme am Türkischkurs von der befugten Institution

10-) Ausländer, die über öffentliche Einrichtungen zu Forschungs-, Bildungs- oder Praktikumstätigkeiten kommen
a-) Von der öffentlichen Einrichtung ausgestelltes, unterschriebenes, gestempeltes und gesiegeltes Dokument, das Dauer und Ort des Programms angibt

11-) Personen, die ihr Hochschulstudium in der Türkei abgeschlossen haben und innerhalb von 6 Monaten einen Antrag stellen
a-) Fotokopie des Diploms oder der vorläufigen Abschlussbescheinigung

12-) Investoren
a-) Genehmigungsbescheinigung (Eignungsnachweis)

Langzeitaufenthaltserlaubnis

Die Langzeitaufenthaltserlaubnis ist in den Artikeln 42 bis 45 des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz geregelt. Ausländern, die sich ununterbrochen mindestens 8 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufgehalten haben (Unterbrechungen von nicht mehr als 180 Tagen werden nicht berücksichtigt) oder die die vom Ministerium festgelegten Qualifikationen erfüllen, kann mit Genehmigung des Ministeriums von den Gouvernements eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Zudem ist für die Antragstellung die Erfüllung folgender Voraussetzungen zwingend: keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren bezogen zu haben, über ausreichendes und regelmäßiges Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts für sich und gegebenenfalls die Familie zu verfügen, eine gültige Krankenversicherung zu besitzen sowie keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darzustellen.

Inhaber der Langzeitaufenthaltserlaubnis sind vom Wehrdienst befreit. Sie haben jedoch kein Wahlrecht und sind nicht wählbar.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Langzeitaufenthaltserlaubnis

1- Antragsformular für die Langzeitaufenthaltserlaubnis
2- 4 biometrische Passfotos
3- Reisepass
4- Nachweis über die Fähigkeit, sich selbst und die Familie zu versorgen / Einkommensnachweis
5- Gültige Krankenversicherung
6- Unterschriebenes Dokument, das bestätigt, dass in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde
7- Führungszeugnis
8- Frühere Aufenthaltserlaubnisse
9- Nachweis über die Wohnadresse
10- Dokument zur Bestätigung eines ununterbrochenen Aufenthalts von 8 Jahren
11- Zahlungsbelege für die erforderlichen Gebühren

Arbeitserlaubnis

Ausländer sind verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis von dem Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung oder den zuständigen Behörden zu erhalten, um in der Türkei arbeiten zu dürfen. Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten, können sich im Inland an das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung wenden, im Ausland an die türkischen Botschaften oder Generalkonsulate in ihrem Heimatland.

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis erfolgt durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei dem zuständigen Ministerium. Nach positiver Prüfung des Antrags durch das Ministerium müssen die erforderlichen Gebühren bezahlt werden. Anschließend wird die Arbeitserlaubnis genehmigt.

Erforderliche Unterlagen für die institutionelle Arbeitserlaubnis

a) Vom Arbeitgeber bereitzustellende Unterlagen
1- Tätigkeitsbescheinigung
2- Handelsregisterauszug, der die aktuelle Kapital- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens zeigt
3- Autorisierung mittels elektronischer Unterschrift (E-Signatur)
4- Für das letzte Jahr vom Finanzamt oder vereidigten Finanzberater genehmigte Jahresabschlüsse und zusätzlich für touristische Betriebe die Betriebserlaubnis

b) Vom ausländischen Antragsteller selbst bereitzustellende Unterlagen
1- Mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis (für Inlandsanträge)
2- Konsularreferenznummer (für Auslandsanträge)
3- Reisepass
4- Diplom des Ausländers
5- 4 biometrische Passfotos

Erforderliche Unterlagen für Haushaltshilfen, Kinderbetreuerinnen und Pflegekräfte für ältere oder kranke Personen

a) Vom Arbeitgeber bereitzustellende Unterlagen

  • Auszug aus dem Personenstandsregister (Meldebescheinigung)
  • Elektronische Unterschrift (E-Signatur)
  • Falls für ältere oder kranke Personen: erforderliches ärztliches Gutachten

b) Vom Arbeitnehmer bereitzustellende Unterlagen

  • 4 biometrische Passfotos
  • Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monaten (für Inlandsanträge)
  • Konsularreferenznummer (für Auslandsanträge)
  • Reisepass

Erforderliche Unterlagen für ausländische Personen, die selbstständig tätig sein werden

1- Tätigkeitsbescheinigung
2- Aktueller Handelsregisterauszug der Organisation, der die Kapital- und Gesellschafterstruktur ausweist
3- Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres der Firma
4- Betriebsregistrierungsnummer der Sozialversicherungsanstalt (SGK)
5- Reisepass
6- Fotokopie der Aufenthaltserlaubniskarte
7- Referenznummer des zuständigen Konsulats (bei Anträgen aus dem Ausland)
8- Antragsformular

ANTALYA AUSLÄNDISCHER RECHTSANWALT – ANTALYA RECHTSANWALT

Bei Anträgen auf Kurzzeitaufenthaltserlaubnis, Langzeitaufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in der Türkei ist sorgfältiges Vorgehen erforderlich; die notwendigen Unterlagen müssen vollständig und korrekt vorbereitet werden. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt, was zu Zeit- und Geldverlusten für die Antragsteller führt. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch einen Experten sehr wichtig. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratungs- und Begleitungsleistungen während des gesamten Antragsprozesses an.