Was ist eine Devisenkaufbescheinigung?

Was ist eine Devisenkaufbescheinigung?

Die Devisenkaufbescheinigung ist ein Dokument, das vom ausländischen Käufer vor dem Verkaufsprozess beim Grundbuchamt vorgelegt wird und nachweist, dass die Devisen an eine in der Türkei tätige Bank verkauft wurden, um sie an die Zentralbank verkauft zu werden.

Warum ist die Devisenkaufbescheinigung erforderlich?

 Gemäß Artikel 13 des Rundschreibens der Zentralbank der Republik Türkei über Kapitalbewegungen und im Rahmen der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes wurde für Transaktionen, bei denen Ausländer als Käufer auftreten, die Pflicht eingeführt, Devisen bei der Zentralbank der Republik Türkei umzutauschen.

Gemäß der Verordnung, die am 24.01.2022 in Kraft getreten ist und ausführlich erläutert wird, müssen ausländische Staatsangehörige beim Erwerb von Immobilien zunächst ihre vorhandenen Devisen über Banken an die Zentralbank verkaufen und anschließend das von der betreffenden Bank ausgestellte Devisenerwerbszertifikat beim Grundbuchamt vorlegen. Aufgrund dieser Regelung wird im offiziellen Kaufvertrag, der im Grundbuchamt ausgestellt wird, oder im notariell beglaubigten Kaufversprechen keine zusätzliche Umrechnung zum Wechselkurs vorgenommen; für die Wertermittlung gilt das „Devisenerwerbszertifikat“ als Grundlage.

Der Devisenverkauf an die Banken kann entweder vom Ausländer persönlich durchgeführt werden oder durch eine Vollmacht an einen bei der Anwaltskammer registrierten Anwalt übertragen werden, der dann das Devisenerwerbszertifikat beschafft. Der bei diesem Verkauf angewandte Wechselkurs entspricht dem gleichzeitig veröffentlichten Kurs des US-Dollars (USD).

Es ist zu beachten, dass gemäß Artikel 20 der Verordnung über die Anwendung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes „Ausländer, die eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 US-Dollar oder einem entsprechenden Devisenbetrag kaufen, unter der Bedingung, dass in den Grundbucheinträgen eine drei Jahre gültige Verkaufsbeschränkung eingetragen wird, oder die eine Wohnungseigentumsgemeinschaft oder Nießbrauch errichtet haben, und die mindestens 250.000 US-Dollar oder den entsprechenden Devisenbetrag als Vorauszahlung geleistet haben sowie eine notarielle Vereinbarung getroffen haben, in der zugesichert wird, dass innerhalb von drei Jahren keine Übertragung oder Verzicht im Grundbuch vorgenommen wird, können durch einen Beschluss des Präsidenten die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, sofern die Immobilie vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel bestimmt wurde.“

Transaktionen, die vor der Veröffentlichung der betreffenden Verordnung durchgeführt wurden, werden akzeptiert und es ist keine Vorlage des Devisenerwerbszertifikats erforderlich. Für Transaktionen, die vor dem Veröffentlichungsdatum der Verordnung abgeschlossen wurden, muss jedoch ein Bankbeleg über die Geldüberweisung vom Käufer an den Verkäufer vorgelegt werden.

Wie wird das Devisenerwerbszertifikat ausgestellt?

Im Devisenerwerbszertifikat müssen der Name, Nachname, Reisepass- oder Ausländer-Identitätsnummer der ausländischen natürlichen Person, für die die Devisen umgetauscht wurden, sowie der Gegenwert der umgetauschten Devisen in US-Dollar angegeben sein. Das Devisenerwerbszertifikat muss von der Bank bezogen werden, bei der die Devisen im Namen der Zentralbank umgetauscht wurden. Der Gegenwert der umgetauschten Devisen im Devisenerwerbszertifikat muss als maßgeblicher Wert in die offizielle Urkunde eingetragen werden. Für Verkaufsprozesse reicht das Devisenumtauschzertifikat aus, jedoch ist im Falle des außergewöhnlichen Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf zusätzlich die Vorlage des Bankbelegs der Überweisung vom Käufer an den Verkäufer erforderlich.

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Wie zu sehen ist, ist seit der Veröffentlichung des Rundschreibens vom 24.01.2022 für ausländische Staatsangehörige die Vorlage des „Devisenkaufnachweises“ bei Immobilienkauf- und verkaufsverfahren obligatorisch geworden. Um die Vorgänge in diesem Zusammenhang vollständig und zügig abzuwickeln, ist es äußerst notwendig, die Unterstützung und Begleitung durch einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung und Begleitung im Bereich des Ausländerrechts an.

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