
Die „Iddet“-Frist ist die Zeitspanne, die eine geschiedene Frau oder eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, abwarten muss, bevor sie erneut heiraten kann. Diese Frist ist im Türkischen Zivilgesetzbuch (TMK) in Artikel 132 geregelt. Der Wortlaut von TMK Artikel 132 lautet wie folgt:
Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 132: „Hat die Ehe geendet, darf die Frau nicht heiraten, bevor nicht dreihundert Tage seit dem Ende der Ehe vergangen sind.“
Die Frist endet mit der Geburt eines Kindes. Das Gericht kann die Frist aufheben, wenn festgestellt wird, dass die Frau aus der vorherigen Ehe nicht schwanger ist oder wenn die geschiedenen Ehepartner wieder miteinander heiraten möchten.
Im ersten Absatz des Gesetzesartikels heißt es: „Hat die Ehe geendet, darf die Frau nicht heiraten, bevor nicht dreihundert Tage seit dem Ende der Ehe vergangen sind.“ Damit ist klargestellt, dass eine Frau nach Beendigung ihrer Ehe 300 Tage warten muss, bevor sie erneut heiraten kann.
Der Hauptzweck dieser Regelung besteht darin, vor der Wiederverheiratung festzustellen, ob die Frau schwanger ist, und mögliche Unklarheiten über die Abstammung des Kindes zu vermeiden. Diese Frist stellt jedoch kein absolutes Verbot dar. In bestimmten Ausnahmefällen, die der Gesetzgeber vorsieht, kann das Gericht die Iddet-Frist aufheben. Zu diesen Ausnahmen zählen die Feststellung, dass die Frau nicht schwanger ist, dass sie bereits entbunden hat oder dass sie wieder mit ihrem geschiedenen Ehemann heiraten möchte.
In diesem Artikel werden der Umfang und Zweck der Iddet-Frist, der Ablauf des Aufhebungsverfahrens, die Anwendungsbedingungen und die rechtlichen Auswirkungen ausführlich behandelt.
Was ist die Iddet-Frist?
Die Iddet-Frist ist eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit, die eine Frau einhalten muss, bevor sie erneut heiraten kann, wenn ihre Ehe aufgrund von Scheidung, Tod, Todesvermutung oder Vermisstsein beendet wurde. Der Hauptzweck dieser Frist besteht darin, insbesondere mögliche Streitigkeiten über die Abstammung von Kindern zu vermeiden. Die Feststellung, ob die Frau aus ihrer vorherigen Ehe schwanger ist, und die klare Bestimmung der Abstammung des zu erwartenden Kindes sind der wesentliche Grund für die Regelung der Iddet-Frist.
Hat der Mann eine Iddet-Frist?
Die Iddet-Frist gilt nur für Frauen. Dies liegt daran, dass die Fortpflanzungsfähigkeit biologisch ausschließlich Frauen betrifft. Eine mögliche Schwangerschaft nach Beendigung der Ehe könnte im Falle einer erneuten Heirat der Frau sowohl den rechtlichen Status des Kindes als auch den der Familienmitglieder komplizieren. Um solche Verwicklungen zu vermeiden, wurde für Frauen eine Wartezeit vor einer neuen Ehe vorgesehen; für Männer besteht kein solcher Bedarf, daher ist für sie keine entsprechende Wartezeit erforderlich.
Wie viele Tage dauert die Iddet-Frist?
Die Iddet-Frist, die durch Artikel 132 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt ist, beträgt 300 Tage. Der Hauptgrund, warum die Frist auf 300 Tage festgelegt wurde, liegt darin, dass eine Schwangerschaft maximal etwa 300 Tage dauern kann.
Die Gründe für die Beendigung der Ehe sind Scheidung, Tod, Todesschein oder Verschollenheit, und der Beginn der Frist variiert je nach Grund der Ehescheidung. Die Iddet-Frist beginnt:
- im Falle einer Scheidung: ab dem Datum, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird,
- im Falle des Todes oder des Todesscheins: ab dem Todesdatum,
- im Falle der Verschollenheit: ab dem Datum der gerichtlichen Auflösung der Ehe auf Antrag der Frau.
Das Ende der Frist wird in allen Fällen bestimmt, indem 300 Tage zum jeweiligen Beginn addiert werden.
In welchen Fällen kann die Iddet-Frist aufgehoben werden?
Es ist offensichtlich, dass die gesetzliche 300-tägige Wartefrist für die Frau zu erheblichen Nachteilen führen kann. Dieser Aspekt wurde auch vom Gesetzgeber berücksichtigt, und der Frau wurden einige rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, um die Iddet-Frist aufheben zu lassen.
Die Fälle, in denen die Iddet-Frist aufgehoben werden kann, sind wie folgt:
1-Wenn die Frau ein Kind geboren hat,
2-Wenn die geschiedenen Ehepartner erneut miteinander heiraten möchten,
3-Wenn festgestellt wird, dass die Frau nicht schwanger ist, und infolgedessen ein Antrag auf Aufhebung der Iddet-Frist gestellt wird,
4-Nach endgültiger Rechtskraft des Scheidungsurteils und Ablauf der 300-tägigen Frist.
Klage auf Aufhebung der Iddet-Frist
Die Aufhebung der Iddet-Frist ist ein rechtlicher Weg, der es einer Frau, deren Ehe beendet wurde, ermöglicht, erneut zu heiraten, ohne die gesetzliche Wartefrist von 300 Tagen abwarten zu müssen. Gemäß Artikel 132 des Türkischen Zivilgesetzbuches kann die Frau beim Gericht beantragen, diese Frist aufzuheben, wenn festgestellt wird, dass sie nicht schwanger ist, sie ein Kind geboren hat oder erneut ihren geschiedenen Ehepartner heiraten möchte. Diese Klage ist ein Verfahren ohne streitige Auseinandersetzung und wird ausschließlich auf Antrag der Frau eingeleitet. Die Gegenseite muss nicht an dem Verfahren teilnehmen.
Die Frau, die die Aufhebung der Iddet-Frist beantragt, muss die Klage beim Familiengericht ihres Wohnsitzes einreichen. Falls an ihrem Wohnort kein Familiengericht besteht, wird diese Aufgabe vom Zivilgericht wahrgenommen. Dem Klageantrag müssen eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde, die das Ende der Ehe nachweist, sowie ein ärztliches Attest beigefügt werden, das bestätigt, dass die Frau nicht schwanger ist. Das vorgelegte ärztliche Attest ist für den Ausgang der Klage von großer Bedeutung, da der entscheidende Faktor in diesem Verfahren die Schwangerschaft der Frau ist. Daher muss das Attest von öffentlichen Krankenhäusern oder zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein, aktuelle und eindeutige Angaben enthalten und klar bestätigen, dass die Frau nicht schwanger ist.
Rechtliche Folgen der Klage
Im Ergebnis der Klage auf Aufhebung der Iddet-Frist entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung, ob die Frau schwanger ist oder nicht. Auf Grundlage des vorgelegten ärztlichen Attests und anderer Beweismittel wird die Klage angenommen, wenn festgestellt wird, dass die Frau nicht schwanger ist, und es wird die Aufhebung der Iddet-Frist angeordnet. In diesem Fall gilt die 300-tägige Wartefrist für die Frau als beendet, und es bestehen keine rechtlichen Hindernisse für eine erneute Heirat.
Sollte das Gericht jedoch zu der Auffassung gelangen, dass die Frau schwanger ist, oder die vorgelegten Beweise nicht ausreichen, um dies zu belegen, wird die Klage abgewiesen. In diesem Fall muss die Frau die gesetzlich festgelegte 300-tägige Iddet-Frist abwarten, bevor sie erneut heiraten kann.
Zuständiges Gericht und befugtes Gericht
Im Verfahren zur Aufhebung der Iddet-Frist ist das zuständige Gericht das Gericht am Wohnsitz der Frau, während das sachlich zuständige Gericht die Familiengerichte sind. In Orten, an denen keine Familiengerichte bestehen, übernehmen die Zivilgerichte (Asliye Hukuk Mahkemeleri) die Verfahren in der Funktion eines Familiengerichts.
Rechtsanwalt. Gökhan AKGÜL & Rechtsanwalt. Yasemin ERAK