Ein Anwalt für Staatsbürgerschaftsrecht in unserem türkischen Rechtssystem bietet juristische Beratung und rechtliche Vertretung in Verfahren, Streitigkeiten und Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft oder anderen Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftsrechts für ausländische Staatsangehörige an. Ein Staatsbürgerschaftsanwalt verfügt über umfassende juristische Kenntnisse und Erfahrungen, während er bei seiner Tätigkeit auch auf andere Rechtsgebiete zurückgreift. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts arbeitet der Anwalt zudem in enger Verbindung mit der Verfassung, dem Zivilrecht und dem internationalen Recht. Daher ist es bei der Wahl eines Anwalts für Staatsbürgerschaftsrecht besonders wichtig, einen Anwalt mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten auszuwählen.
Das Staatsbürgerschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Zugehörigkeit eines Individuums zu einem Staat sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten regelt. In unserem Land ist es insbesondere in den letzten Jahren für ausländische Staatsangehörige zu einem sehr wertvollen Ziel geworden, das Recht auf die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Die Verfahren und Methoden im Zusammenhang mit staatsbürgerschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind jedoch äußerst komplex und zeitaufwendig. Die Zusammenarbeit mit einem in diesem Bereich erfahrenen und vertrauenswürdigen Anwalt beschleunigt die Prozesse und verhindert potenzielle Rechtsverluste.
Einige Themen, die wir mit unserem Expertenteam von Anwälten in unserer Kanzlei seit Langem erfolgreich im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts bearbeitet und gelöst haben, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Erwerb der Staatsbürgerschaft auf regulärem Wege – Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch einen fünfjährigen Aufenthalt,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Eheschließung,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft über Mutter oder Vater,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Adoption,
- Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch die Turkuaz-Karte,
- Verfahren zum Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft,
- Verfolgung des Prozesses und Einleitung von Klagen zur Aufhebung der Entscheidung bei Ablehnung des Staatsbürgerschaftsantrags,
- Lösung rechtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft.
Wege zum Erwerb der Staatsbürgerschaft im türkischen Recht
Die Wege und Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft im türkischen Recht sind im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 geregelt. Nach diesem Gesetz kann die türkische Staatsbürgerschaft grundsätzlich auf zwei Wegen erworben werden: durch Geburt oder Abstammung und zweitens nachträglich. Gemäß den Regelungen des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes:
Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft
ARTIKEL 6 – (1) Die durch Geburt erworbene türkische Staatsbürgerschaft wird automatisch auf Grundlage der Abstammung oder des Geburtsortes erworben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Abstammung
ARTIKEL 7 – (1) Ein Kind, das innerhalb oder außerhalb der Türkei von einer Mutter oder einem Vater mit türkischer Staatsbürgerschaft in einer ehelichen Gemeinschaft geboren wird, ist türkischer Staatsbürger.
(2) Ein Kind, das außerhalb einer ehelichen Gemeinschaft von einer Mutter mit türkischer Staatsbürgerschaft und einem ausländischen Vater geboren wird, ist türkischer Staatsbürger.
(3) Ein Kind, das außerhalb einer ehelichen Gemeinschaft von einem türkischen Staatsbürger-Vater und einer ausländischen Mutter geboren wird, erwirbt die türkische Staatsbürgerschaft, wenn die Verfahren und Bedingungen zur Herstellung der Abstammung erfüllt sind.
Geburtsort
ARTIKEL 8 – (1) Ein Kind, das in der Türkei geboren wird und aufgrund seiner ausländischen Mutter und seines ausländischen Vaters keine Staatsbürgerschaft eines anderen Landes durch Geburt erwirbt, ist ab der Geburt türkischer Staatsbürger.
(2) Ein Kind, das sich in der Türkei aufgehalten hat, gilt, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird, als in der Türkei geboren.
Nachträglich erworbene Staatsbürgerschaft
ARTIKEL 9 – (1) Die nachträglich erworbene türkische Staatsbürgerschaft erfolgt durch die Entscheidung der zuständigen Behörde, durch Adoption oder durch Ausübung des Rechts auf Wahl.
Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Entscheidung der zuständigen Behörde
ARTIKEL 10 – (1) Ein ausländischer Staatsangehöriger, der die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung der zuständigen Behörde erlangen, wenn er die in diesem Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen gewährt der Person jedoch kein absolutes Recht auf den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
(2) (Ergänzung: 19.10.2017-7039/28. Artikel) Die grundlegenden Prinzipien und Verfahren, die beim nachträglichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gemäß diesem Gesetz angewendet werden, werden vom Ministerium unter Einholung der Meinungen der zuständigen öffentlichen Institutionen und Behörden festgelegt.
Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft im türkischen Recht
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft sind ebenfalls im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901 aufgeführt. Gemäß der entsprechenden Gesetzesbestimmung lauten die Voraussetzungen:
ARTIKEL 11 – (1) Bei ausländischen Staatsangehörigen, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, sind:
a) Nach seinem eigenen nationalen Gesetz, oder wenn er staatenlos ist, nach den türkischen Gesetzen, volljährig und in der Lage sein, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden,
b) Im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Antrag ununterbrochen in der Türkei gewohnt haben,
c) Bestätigen, dass er die Absicht hat, sich dauerhaft in der Türkei niederzulassen, durch sein Verhalten,
ç) Keine Krankheit haben, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt,
d) Einen guten moralischen Charakter haben,
e) Über ausreichende Türkischkenntnisse verfügen,
f) Über ein Einkommen oder einen Beruf verfügen, der seinen eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der Personen, für die er verantwortlich ist, sichern kann,
g) Keine Umstände haben, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, sind die Voraussetzungen.
Ausnahmefälle beim Erwerb der Staatsbürgerschaft im türkischen Recht
Im türkischen Recht gibt es Ausnahmefälle, bei denen die 5-jährige Aufenthaltsvoraussetzung für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nicht erforderlich ist. Allerdings müssen selbstverständlich einige Bedingungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind ebenfalls im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt:
ARTIKEL 12 – (1) Unter der Voraussetzung, dass keine Umstände vorliegen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, können die nachfolgend genannten Ausländer durch den Beschluss des Präsidenten die türkische Staatsbürgerschaft erwerben.
- Personen, die industrielle Anlagen in die Türkei bringen oder außergewöhnliche Dienstleistungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft, Gesellschaft, Sport, Kultur oder Kunst erbringen oder voraussichtlich erbringen werden, und über die die zuständigen Ministerien eine begründete Empfehlung abgegeben haben.
- Ausländer, die gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe (j) des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz vom 4. April 2013 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sowie Ausländer mit einer Turkuaz-Karte und deren ausländische Ehepartner sowie ihre minderjährigen oder abhängigen ausländischen Kinder.
- Personen, deren Einbürgerung als notwendig erachtet wird.
- Personen, die als Migranten anerkannt werden.
(2) (Ergänzung: 19.10.2017-7039/29. Artikel) Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen, haben keinen Anspruch auf Einbürgerung, und ihre Anträge werden vom Ministerium abgelehnt.
Was ist die Turkuaz-Karte im türkischen Recht?
Die Turkuaz-Karte, die am 17. März 2017 in unserem Land in Kraft trat, ist eine Karte, die ausländischen Staatsangehörigen unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsrechte in der Türkei gewährt. Darüber hinaus erhalten Inhaber der Turkuaz-Karte ebenfalls eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Personen mit einer Turkuaz-Karte keine Wehrpflicht haben und nicht das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen oder gewählt zu werden.
Der Umfang dieser Karte ist in der Turkuaz-Karten-Verordnung Nr. 30007 geregelt, und in Artikel 5 dieser Verordnung wird festgelegt, wer die Turkuaz-Karte erhalten kann. Nach dieser Bestimmung gehören zu den Personen, die als qualifizierte Arbeitskräfte gelten, Investoren, Wissenschaftler, erfolgreiche Personen im Bereich Kultur, Kunst und Sport sowie diejenigen, die zur internationalen Anerkennung der türkischen Kultur beitragen und im Interesse des türkischen Staates arbeiten. Darüber hinaus müssen diese Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit der Türkei darstellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt bezüglich der Turkuaz-Karte ist, dass sie den Inhabern nicht automatisch das Recht auf Staatsbürgerschaft verleiht. Daher müssen auch diese Personen einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Immobilien und Investitionen im türkischen Recht
Im türkischen Recht ist es möglich, dass ausländische Staatsangehörige die Staatsbürgerschaft durch Investitionen erwerben. Wenn ausländische Staatsangehörige bestimmte Bedingungen erfüllen, können sie durch den Erwerb von Immobilien gemäß den Vorschriften das Recht auf die türkische Staatsbürgerschaft erlangen. Die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft auf diesem Weg sind, dass die Person zu den Ausländern gehört, die auf außergewöhnliche Weise die Staatsbürgerschaft erwerben können, und dass sie keine Umstände aufweist, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen.
Gemäß Artikel 31/j des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz können die in diesem Artikel genannten Ausländer durch den Erwerb einer Immobilie im Wert von 400.000 US-Dollar die türkische Staatsbürgerschaft erlangen. Zudem können auch die ausländischen Ehepartner und minderjährigen Kinder dieser Personen die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Verbindung zu ihnen erlangen.
Im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz sind verschiedene Arten von Investitionen aufgeführt, durch die eine Person das Recht auf Staatsbürgerschaft erwerben kann. Laut Artikel 20 der Verordnung über die Anwendung der türkischen Staatsbürgerschaft kann Staatsbürgerschaft durch Investitionen wie Festgeldeinlagen, Anleihen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen erworben werden.
Gemäß der Verordnung über den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ein außergewöhnlicher Weg und unterliegt nicht den allgemeinen Bedingungen. Artikel 2 der Verordnung regelt die außergewöhnlichen Wege und Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Nach dieser Bestimmung können die folgenden Personen die Staatsbürgerschaft erwerben:
- Die vom Ministerium für Industrie und Technologie festgestellte Person, die eine feste Kapitalinvestition in Höhe von mindestens 500.000 US-Dollar oder einem entsprechenden Betrag in Fremdwährung getätigt hat.
- Die Person, die ein Grundstück mit einer Wohnungsbegründung oder Eigentumseinrichtung im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar oder einem entsprechenden Betrag in Fremdwährung erworben hat, wobei eine dreijährige Verkaufsbeschränkung im Grundbuch eingetragen wurde, oder die Person, die durch einen notariell beurkundeten Vertrag eine Immobilie zum Wert von mindestens 400.000 US-Dollar oder einem entsprechenden Betrag in Fremdwährung gekauft hat, bei dem eine dreijährige Übertragungs- und Verzichtserklärung im Grundbuch festgelegt wurde, und deren Erwerb vom Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel festgestellt wurde.
- Die Person, die mindestens 50 Arbeitsplätze geschaffen hat, wie vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit festgestellt.
- Die Person, die eine Einzahlung von mindestens 500.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung auf ein Bankkonto bei einer in der Türkei tätigen Bank für mindestens drei Jahre hinterlegt hat, wie von der Bankenaufsichtsbehörde festgestellt.
- Die Person, die Staatsanleihen im Wert von mindestens 500.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung für mindestens drei Jahre gekauft hat, wie vom Ministerium für Finanzen und Haushaltsführung festgestellt.
- Die Person, die Anteile an einem Immobilienfonds im Wert von mindestens 500.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung oder Anteile an einem Risikokapitalfonds für mindestens drei Jahre gehalten hat, wie von der Kapitalmarktaufsicht festgestellt.
- Die Person, die mindestens 500.000 US-Dollar oder den entsprechenden Betrag in Fremdwährung in die individuelle Altersvorsorge investiert hat, wobei die Beiträge in Fonds angelegt sind, deren Umfang von der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge festgelegt wurde, und die für mindestens drei Jahre im System verbleiben, wie von der Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Altersvorsorge festgestellt.
Wie wird im türkischen Recht die türkische Staatsbürgerschaft durch den Erwerb von Immobilien beantragt?
Ausländische Staatsangehörige, die die türkische Staatsbürgerschaft durch den Erwerb von Immobilien erlangen möchten, müssen zunächst eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD erwerben und eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis dafür beantragen. Nach dem Erwerb der Immobilie muss beim zuständigen Amt, dem Generaldirektorat für Grundbuch und Kataster, eine Genehmigungsbescheinigung eingeholt werden, um zu bestätigen, dass die Immobilie die Anforderungen für die Antragstellung erfüllt. Nachdem die Genehmigungsbescheinigung erhalten wurde, muss beim Provinzamt für Migrationsangelegenheiten ein Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Anschließend werden die erforderlichen Dokumente für den Antrag auf Staatsbürgerschaft zusammengestellt und beim Standesamt der Provinz eingereicht. Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft, und wenn er positiv bewertet wird, wird eine Akte für den Antragsteller erstellt. Danach wird die Entscheidung über den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft dem Präsidenten zur Genehmigung vorgelegt, und schließlich wird die türkische Staatsbürgerschaft durch die Entscheidung des Präsidenten erlangt.
Notwendige Dokumente für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch den Erwerb einer Immobilie im Wert von 400.000 USD im türkischen Recht
Im türkischen Rechtssystem sind die erforderlichen Dokumente für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch den Erwerb von Immobilien im türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz und der dazugehörigen Verordnung klar festgelegt. Laut Artikel 20/3 der Verordnung lauten die erforderlichen Dokumente wie folgt:
- Ein Formular, das den Antrag anzeigt,
- Ein Pass oder ein ähnliches Dokument, das die Staatsangehörigkeit der Person nachweist, oder ein Dokument, das dies bestätigt, falls die Person staatenlos ist und dieses Dokument beschafft werden kann,
- Eine Heiratsurkunde im Falle einer Ehe, eine Scheidungsurkunde im Falle einer Scheidung und eine Sterbeurkunde des Ehepartners im Falle einer Witwenschaft,
- Ein Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister, der die Identität der Person nachweist, und im Falle einer Ehe ein Auszug aus dem Familienregister, der die familiären Beziehungen zu dem Ehepartner und den Kindern belegt, oder ein ähnliches Dokument,
- Ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister, der von den zuständigen Behörden für nahe Verwandte ersten oder zweiten Grades, die türkische Staatsbürger sind, stammt,
- Falls das Geburtsdatum der Person nur das Jahr enthält, ein Dokument von den zuständigen Behörden des Heimatlandes zur Vervollständigung des Geburtsdatums. Falls das Dokument nicht beschafft werden kann, eine unterschriebene Erklärung, dass die Person gemäß Artikel 39 des Gesetzes Nr. 5490 über Bevölkerungsdienste mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden ist,
- Eine Quittung, die zeigt, dass die Gebühr bei der Finanzkasse eingezahlt wurde.
Die Dokumente, die im Antrag eingereicht werden, wie Pass und Auszug aus dem Bevölkerungsregister, die aus dem Ausland beschafft werden, müssen notariell beglaubigt und zusammen mit der notariell bestätigten türkischen Übersetzung vorgelegt werden. Zudem muss, wenn der Staatsbürgerschaftsantrag über einen Vertreter, also einen Anwalt, gestellt wird, eine spezielle Vollmacht, die eine entsprechende Bevollmächtigung enthält, der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Heirat im türkischen Recht
Im türkischen Recht können ausländische Staatsangehörige das Recht erlangen, die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erwerben. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen sind im 16. Artikel des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes geregelt. Laut dieser Gesetzesvorschrift lauten die Bedingungen:
Artikel 16 – (1) Die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger führt nicht unmittelbar zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft. Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und deren Ehe weiterhin besteht, können jedoch einen Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft stellen. Bei den Antragstellern sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Im Familienverband leben,
- Keine Tätigkeiten ausüben, die mit der Ehegemeinschaft unvereinbar sind,
- Keine Umstände aufweisen, die der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung entgegenstehen, werden als Voraussetzungen verlangt.
(2) Nach der Antragstellung wird die Bedingung in Absatz 1 Buchstabe (a) nicht verlangt, wenn die Ehe aufgrund des Todes des türkischen Staatsbürgers endet.
(3) Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erlangt haben, behalten ihre Staatsbürgerschaft, wenn eine Entscheidung über die Nichtigkeit der Ehe getroffen wird, vorausgesetzt, sie handelten in gutem Glauben bei der Eheschließung.
Antalya Staatsbürgerschaftsrecht Anwalt
In unserem Land ist es in den letzten Jahren häufig vorgekommen, dass ausländische Staatsangehörige einen Antrag stellen, um die türkische Staatsbürgerschaft durch den Erwerb von Immobilien oder Investitionen zu erlangen. Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft oder alle damit verbundenen rechtlichen Verfahren sind sehr komplex und zeitaufwendig. Da ausländische Staatsangehörige mit dem türkischen Rechtssystem und den Abläufen nicht vertraut sind, ist es unerlässlich, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Anwälte, die in der türkischen Staatsbürgerschaftsrecht tätig sind und sich mit Klagen und Streitigkeiten befassen, nutzen nicht nur das Staatsbürgerschaftsrecht, sondern auch Verfassungsrecht, internationales Recht und Zivilrecht. Daher beschleunigt die Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der über umfangreiches Wissen und Erfahrung in diesen Bereichen verfügt, die Verfahren und verhindert Rechtsnachteile.
In unserer Kanzlei in Antalya bieten wir rechtliche Beratung und Vertretungsdienste mit unserem Team von spezialisierten und erfahrenen Anwälten in diesen Bereichen an. Für alle rechtlichen Angelegenheiten können Sie uns über den Kontaktbereich erreichen und einen Termin vereinbaren.
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