Im Türkischen Recht: Scheidungsanwalt

Im türkischen Rechtssystem sind Scheidungsanwälte Anwälte, die den Parteien in rechtlichen Streitigkeiten im Bereich des Familienrechts, insbesondere bei Scheidungsverfahren, rechtliche Beratung und Vertretung vor Gericht bieten. Als „Scheidungsanwälte“ bezeichnete Anwälte sind auf das Familienrecht spezialisiert, das im Türkischen Zivilgesetzbuch geregelt ist.

Scheidungsverfahren können für Ehepartner sehr belastend sein, da sie bereits emotional erschöpft und stark beansprucht sind, bevor sie überhaupt den Scheidungsprozess erreichen. Daher möchten sie diesen Prozess so schnell und reibungslos wie möglich durchlaufen. Um dies zu erreichen, suchen sie nach einem Anwalt, der über umfassendes juristisches Wissen verfügt und den Prozess professionell leitet. Ein Anwalt, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat, ist von großer Bedeutung, um diesen Prozess zu erleichtern und den Verlust von Rechten zu vermeiden.

Unter den Konflikten im Familienrecht ist die Scheidung der häufigste Streitpunkt, und auch diese erfordert aufgrund von Ursache und Wirkung umfangreiche juristische Kenntnisse. In dieser Phase können Ehepartner in Aktivitäten verwickelt sein, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher muss ein Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, auch im Bereich des Strafrechts kompetent sein.

Welche Verfahren bearbeiten Scheidungsanwälte im türkischen Recht?

  • Streitigkeiten über die Rückgabe von Geschenken nach der Beendigung der Verlobung,
  • Schadensersatzforderungen nach der Beendigung der Verlobung, sowohl materiell als auch immateriell,
  • Einvernehmliche Scheidungsverfahren,
  • Streitscheidungsverfahren,
  • Anträge auf Sorgerecht, Entzug des Sorgerechts und gemeinsame Sorgerechtsverfahren,
  • Schadensersatzforderungen, sowohl materiell als auch immateriell,
  • Unterhaltsklagen,
  • Klagen zur Aufhebung der Iddet (Warte) Frist,
  • Klagen über Gütertrennung und Vermögensaufteilung,
  • Forderungen im Zusammenhang mit Alimente und Beteiligung am Unterhalt,
  • Vormundschafts- und Betreuungsverfahren,
  • Vaterschafts- und Verwandtschaftsverfahren,
  • Adoptionverfahren,
  • Erstellung von Eheverträgen und anderen familienrechtlichen Vereinbarungen,
  • Anträge im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Familie und zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen,
  • Scheidungsverfahren für Ausländer und die Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen aus ausländischen Gerichten,
  • Scheidungsverfahren aufgrund geistiger Erkrankung.

Was sind die Scheidungsgründe im türkischen Recht?

In unserem Land gibt es verschiedene Gründe für Scheidungsverfahren, die oft mit schwierigen Prozessen für die Ehepartner verbunden sind. Im Familienrecht sind die Gründe für die Scheidung in zwei Kategorien unterteilt:

  1. Allgemeine Scheidungsgründe,
  2. Besondere Scheidungsgründe.

Das türkische Zivilgesetzbuch regelt die Scheidungsgründe in den Artikeln 161-166.

Besondere Scheidungsgründe:

  • Scheidung wegen Untreue oder Ehebruchs,
  • Scheidung aufgrund von Lebensbedrohung,
  • Scheidung wegen schwerwiegendem und ehrverletzendem Verhalten,
  • Straftaten und Leben in schändlicher Weise,
  • Scheidung aufgrund von psychischer Krankheit,
  • Scheidung wegen Verlassen.

Allgemeine Scheidungsgründe:

  • Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft,
  • Schwere Eheunfähigkeit,
  • Einvernehmliche Scheidung,
  • Tatsächliche Trennung der Ehepartner für drei Jahre nach der Ablehnung einer Scheidungsklage.

Wie wird eine Scheidungsklage im türkischen Recht eingereicht?

Bei der Beendigung der Ehe möchten Paare manchmal einvernehmlich scheiden. Doch manchmal möchte einer der Ehepartner sich nicht scheiden lassen und bereitet Schwierigkeiten. Eine einvernehmliche Scheidung ist für beide Seiten der gesündere Weg, während eine streitige Scheidung leider eine belastende und schwierige Zeit mit sich bringt. Um diese Prozesse leichter und schneller zu durchlaufen und um zu vermeiden, dass am Ende Rechte wie Sorgerecht und Unterhalt verloren gehen, ist es im Interesse der Ehepartner, rechtliche Unterstützung von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu erhalten.

Um eine einvernehmliche Scheidungsklage einzureichen, muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Nach Ablauf dieses Zeitraums bereiten die Ehepartner einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung vor oder lassen diesen von einem Anwalt vorbereiten, und das einvernehmliche Scheidungsprotokoll wird der Akte beigefügt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Für eine streitige Scheidungsklage wird ebenfalls ein Scheidungsantrag von den Parteien oder einem Anwalt vorbereitet. Die erforderlichen Beweise und Zeugen für die streitige Scheidung werden der Akte hinzugefügt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Nachdem die erforderliche Gebühr für die Klage entrichtet wurde, wird die Klage eingereicht und den Parteien wird der Hinweiszettel zugestellt.

Im Hinweiszettel werden Fristen für die Antworten auf die Anträge, die Einzahlung von Verfahrenskosten und die Frist für die Vorlage von Beweisen mitgeteilt. Darüber hinaus wird das Datum und die Uhrzeit der Voruntersuchung angekündigt. Der Richter prüft die Akte und wenn keine Mängel vorliegen, wird die Voruntersuchung durchgeführt. Der Richter entscheidet in der Voruntersuchung über die ersten Einwände, und es beginnt eine Phase, in der die Erweiterung des Verfahrens und das Verteidigungsverbot erfolgen.

Nach der Voruntersuchung geht das Verfahren in die Ermittlungsphase über, in der Beweise gesammelt und Zeugen gehört werden. Danach findet die Urteilsverhandlung statt, in der der Richter sein Urteil verkündet. Das kurze Urteil des Richters wird mit der Begründung den Parteien zugestellt. Nach der Zustellung des Urteils beginnen die Phasen der Berufung und Revision, und nach Abschluss dieser letzten Phasen wird das Urteil endgültig und der Fall geschlossen.

Welche Gericht ist in der türkischen Rechtsordnung für die Einreichung einer Scheidungsklage zuständig?

In Scheidungsverfahren ist das zuständige Gericht das Familiengericht. Wenn die Ehepartner zuvor gemeinsam an einem Ort gewohnt haben, können sie die Klage vor dem Familiengericht an diesem Ort einreichen. Wenn die Ehepartner jedoch getrennt leben, kann der klagende Ehepartner entweder beim Familiengericht seines eigenen Wohnsitzes oder beim Familiengericht des Wohnsitzes des anderen Ehepartners Klage erheben. Falls an dem Ort, an dem die Scheidungsklage eingereicht wird, kein Familiengericht existiert, kann die Klage auch vor dem Zivilgericht erhoben werden.

Gemäß Artikel 167 des türkischen Zivilgesetzbuches (Nr. 4721): „In Scheidungs- oder Trennungsverfahren ist das zuständige Gericht das Familiengericht des Wohnsitzes eines der Ehepartner oder des Ortes, an dem sie vor der Klageeinreichung zuletzt für mindestens sechs Monate gemeinsam gewohnt haben.“

Sorgerechtsklage im türkischen Recht

Im türkischen Rechtssystem liegt das Sorgerecht für minderjährige Kinder bei den Eltern. Ohne gesetzliche Gründe und ohne Gerichtsbeschluss kann das Sorgerecht nicht an eine andere Person übertragen werden. Eine Sorgerechtsklage ist eine Klage, die von dem Elternteil eingereicht wird, der das Sorgerecht nicht innehat, um das Sorgerecht des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind zu beantragen. Die Bestimmungen zum Sorgerecht sind in den Artikeln 335-351 des Türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Das Gericht entscheidet bei der Zuweisung des Sorgerechts unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Artikel sowie unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes und des Alters des Kindes. Einige Bestimmungen in den Gesetzesartikeln umfassen:

Artikel 335 – Ein minderjähriges Kind steht unter der elterlichen Sorge seiner Eltern. Ohne gesetzliche Gründe kann das Sorgerecht nicht von den Eltern entzogen werden. Sofern das Gericht nicht die Bestellung eines Vormunds für notwendig hält, bleibt das Sorgerecht auch bei eingeschränkten volljährigen Kindern bei den Eltern.

Artikel 337 – Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, liegt das Sorgerecht bei der Mutter. Wenn die Mutter minderjährig, eingeschränkt oder verstorben ist oder ihr das Sorgerecht entzogen wurde, entscheidet das Gericht, je nach Wohl des Kindes, ob ein Vormund bestellt oder das Sorgerecht dem Vater übertragen wird.

Artikel 342 – Die Eltern sind in Bezug auf ihr Kind gesetzliche Vertreter gegenüber Dritten im Rahmen ihrer elterlichen Verantwortung. Gutgläubige Dritte können davon ausgehen, dass jeder der Elternteile mit Zustimmung des anderen handelt. Bestimmungen zur Vertretung von eingeschränkten Personen, die die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde erfordern, gelten auch für die Vertretung im Sorgerecht.

Zudem ist das Alter des Kindes für die Regelung des Sorgerechts von Bedeutung. Das Gericht muss bei der Regelung des Sorgerechts für Kinder über einem bestimmten Alter das Kind anhören und seine Meinung einholen. Laut dem Obersten Gerichtshof wird das Verständnisalter von Kindern auf 8 Jahre und älter festgelegt. Es ist nicht möglich, das Sorgerecht für Kinder im Alter von 8 Jahren oder älter ohne deren Anhörung zu regeln, zu ändern oder zu entziehen.

Was ist die Wartefrist im türkischen Recht und wie wird sie aufgehoben?

Die Wartefrist, die gesetzlich vorgesehene Frist, die eine geschiedene Frau einhalten muss, bevor sie erneut heiraten kann, wird als „Iddet“ bezeichnet. Diese Frist wurde zum Schutz der Familienbeziehung festgelegt. Es kann sein, dass die Frau zum Zeitpunkt der Scheidung schwanger ist und das Kind möglicherweise eine rechtliche Verbindung zum geschiedenen Mann, also dem Vater, herstellen muss. Zudem dient die Iddet-Frist auch dem Schutz des künftigen Ehemanns der Frau.

Die Iddet-Frist beträgt 300 Tage ab dem Datum der Scheidung der Frau und endet entweder mit der Geburt des Kindes oder nach Ablauf von 300 Tagen. Wenn die Frau nicht auf das Ende der Iddet-Frist warten möchte, kann sie verlangen, dass sie durch ein Gerichtsurteil aufgehoben wird. Dazu muss sie im Verfahren ein Gesundheitszertifikat vorlegen, das bestätigt, dass sie nicht schwanger ist.

Unterhaltklagen und ihre Arten im türkischen Recht

Unterhalt ist das Geld, das vom Gericht festgelegt wird, um dem Ehepartner, der aufgrund der Scheidung in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder seine Bedürfnisse nicht decken kann, zu helfen. Laut der Regelung im türkischen Zivilgesetzbuch gibt es zwei Arten von Unterhalt: den Unterhalt zur Pflege und den Unterhalt zur Unterstützung. Darüber hinaus wird der Unterhalt zur Pflege in drei Kategorien unterteilt: den Beteiligungsunterhalt, den Unterhalt bei Armut und den vorläufigen Unterhalt.

Vorläufiger Unterhalt: Dies ist eine Maßnahme, die das Gericht vom Beginn der Scheidungsklage bis zum Abschluss des Verfahrens trifft. Es handelt sich um das Geld, das der andere Ehepartner demjenigen zahlt, der während des Verfahrens in Armut geraten wird, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Der vorläufige Unterhalt kann sowohl vor der Einreichung der Scheidungsklage als auch während des Verfahrens verlangt werden und endet mit dem Abschluss des Verfahrens.

Beteiligungsunterhalt: Nach Abschluss der Scheidung kann der Beteiligungsunterhalt entschieden werden. Wenn Kinder vorhanden sind, wird das Sorgerecht einem der beiden Ehepartner übertragen. Der Ehepartner, der das Sorgerecht nicht erhält, muss dem Ehepartner, der das Sorgerecht hat, einen bestimmten Betrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, wie Unterhalt und Bildung, zahlen. Der Richter entscheidet von Amts wegen über den Beteiligungsunterhalt, aber auch eine Antragstellung durch die Ehepartner ist möglich.

Unterhalt bei Armut: Der Unterhalt bei Armut ist eine Unterhaltsart, die das Gericht nach der Scheidung verhängt. Der Ehepartner, der den Unterhalt verlangt, gibt an, dass er aufgrund der Scheidung in Armut geraten wird. Die Schuldfrage spielt hier eine Rolle. Der Ehepartner, der den Unterhalt verlangt, muss dem anderen Ehepartner entweder weniger Schuld zugewiesen bekommen oder ganz unschuldig sein. Der Richter erwartet, dass einer der Ehepartner den Unterhalt beantragt. Dieser Unterhalt hat keine festgelegte Dauer und wird auf unbestimmte Zeit gezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Unterhalt bei Armut zu beenden. Die Voraussetzungen hierfür sind wie folgt:

  • Wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet, kann der zahlende Ehepartner die Einstellung der Zahlungen beantragen.
  • Wenn der Unterhaltsberechtigte ohne formelle Ehe, aber in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, verliert er das Recht auf diesen Unterhalt.
  • Der Unterhalt endet mit dem Tod eines der Ehepartner und geht nicht an die Erben über.

Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung im türkischen Recht?

Nach der rechtskräftigen Scheidung beginnt der schwierige Prozess der Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Ein wichtiger Punkt, der zu beachten ist, besteht darin, dass es notwendig ist, vor Gericht eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Vermögensaufteilungsverfahrens zu beantragen, um zu verhindern, dass während des Scheidungsverfahrens Vermögenswerte verkauft oder anderweitig verschoben werden. Darüber hinaus sind das Scheidungsverfahren und das Verfahren zur Vermögensaufteilung separate Verfahren, und das Verfahren zur Vermögensaufteilung wird nach der Scheidung eingeleitet.

Wenn bereits ein Vertrag zur Vermögensaufteilung existiert, wird dieser befolgt. Fehlt ein solcher Vertrag, wird das Vermögensaufteilungsregime angewendet. Nach diesem Regime wird das während der Ehe erworbene Vermögen nach der Scheidung gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Oft arbeitet einer der Ehepartner nicht, und der andere könnte behaupten, dass es ungerecht ist, da er alles durch seine eigene Arbeit erworben hat, und sich gegen diese Aufteilung stellen. Es sollte jedoch verstanden werden, dass solche Einwände keinen Einfluss haben. Das Gericht berücksichtigt diese Einwände nicht, wenn es die Vermögensaufteilung vornimmt.

Materielle und immaterielle Entschädigung bei Scheidung.

Nachdem eine der Parteien eine Scheidungsklage eingereicht hat, kann die weniger schuldhafte oder schuldlose Partei eine Forderung nach materieller und immaterieller Entschädigung stellen. Die materielle Entschädigung wird festgelegt, um den Lebensunterhalt zu sichern, während die immaterielle Entschädigung für den seelischen Schaden (wie Trauer, Kummer, Leid) verlangt wird, der während der Ehe erlitten wurde. Ein wichtiger Aspekt bei der Forderung nach immaterieller Entschädigung ist, dass die Beweise für die Verschuldenssituation vor dem Familiengericht nachgewiesen werden können.

Die Forderung nach materieller und immaterieller Entschädigung kann während des Scheidungsprozesses oder innerhalb von einem Jahr nach der Scheidung durch eine separate Klage eingereicht werden. Die Festlegung der Höhe der Entschädigung liegt im Ermessen des Richters. Bei der Bestimmung des Betrags berücksichtigt der Richter die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten, deren Verschuldensanteil sowie die Anzahl und das Alter der Kinder, falls vorhanden.

Scheidung und die damit verbundenen Unterhalts-, Vermögensaufteilungs- oder Entschädigungsklagen können langwierige und schwierige Prozesse sein. Die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt kann sowohl den Prozess beschleunigen als auch verhindern, dass Rechte verloren gehen.

Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsurteilen, die im Ausland ergangen sind, in der Türkei

Gerichtsurteile, die von ausländischen Gerichten erlassen wurden, haben in der Türkei nicht automatisch Gültigkeit. Um ein Urteil eines ausländischen Gerichts in der Türkei gültig zu machen, muss eine zusätzliche Klage eingereicht werden. Da es sich in diesem Fall um eine Scheidung handelt, muss ein Paar, das im Ausland geschieden wurde, das Urteil in der Türkei anerkennen und vollstrecken lassen, damit es hier rechtsgültig wird. Andernfalls bleibt das Paar in der Türkei weiterhin als verheiratet eingetragen.

Um eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage einzureichen, wird bei den Familiengerichten Antrag gestellt. Dazu muss das Urteil des ausländischen Gerichts rechtskräftig sein, und eine beglaubigte Kopie dieses Urteils muss dem türkischen Gericht vorgelegt werden.

Antalya Scheidungsanwalt – Familienrechtsanwalt Antalya

In unserem Land sind Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen oder Klagen im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung nach der Scheidung in letzter Zeit häufig anzutreffen. Besonders bei strittigen Scheidungen handelt es sich um langwierige und anstrengende Prozesse. Wir möchten nochmals betonen, dass diese Prozesse umfassendes juristisches Wissen und Erfahrung erfordern. Daher wird es im Interesse der Ehepartner sein, diese Prozesse mit der Hilfe eines Anwalts zu bewältigen, der auf Familienrecht spezialisiert und in diesem Bereich kompetent und erfahren ist.

In unserer Anwaltskanzlei in Antalya bieten wir seit vielen Jahren rechtliche Dienstleistungen in verschiedenen Rechtsbereichen an. Darüber hinaus lösen wir mit unserem professionellen Anwaltsteam Konflikte in familienrechtlichen Angelegenheiten und bieten unseren Mandanten rechtliche Beratung und Vertretung. Sie können uns über den Kontaktbereich erreichen oder einen Termin vereinbaren.

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