Die „Mindestsatzverordnung für Anwaltsgebühren“ (AAÜT), die den Mindestbetrag festlegt, den Anwälte im türkischen Rechtssystem für ihre Dienstleistungen verlangen können, wurde am 03.10.2024 von der Türkischen Anwaltsvereinigung im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Dieser neue Tarif wurde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen und der Inflation festgelegt. Der Mindestsatz für Anwaltsgebühren ist der Tarif, dem die Anwälte folgen müssen, und das Verlangen nach Gebühren unterhalb dieses Tarifs verstößt sowohl gegen das Gesetz als auch gegen die berufsethischen Regeln. Darüber hinaus wurde im Mindestsatz für Anwaltsgebühren eine Erhöhung von durchschnittlich 55,06 % vorgenommen, wobei die finanzielle Situation nach der Veröffentlichung des vorherigen Tarifs für feste Gebühren berücksichtigt wurde.
Im Folgenden werden Erhöhungen in unterschiedlichen Prozentsatzbereichen für die aufgeführten Gebühren vorgenommen, wie aus der Erklärung der Türkischen Anwaltsvereinigung hervorgeht:
- Gemäß Artikel 35 des Anwaltsgesetzes wurde das Honorar für die verpflichtend zu beschäftigenden Vertragsanwälte in Aktiengesellschaften auf 32.000 TL erhöht.
- Das monatliche Anwaltsvergütung, das von natürlichen und juristischen Personen an ihre Vertragsanwälte gezahlt wird, wurde als separater Punkt geregelt und auf 25.000 TL festgelegt.
- Das Honorar vor dem Friedensgericht wurde auf 18,00 TL festgelegt; für Verfahren vor dem Friedensstrafgericht wurde das neue Pauschalhonorar auf 13.500 TL festgesetzt.
- Das Pauschalhonorar für Verfahren vor den Zivilgerichten beträgt 30,00 TL.
- Das Pauschalhonorar für Verfahren vor den Schweren Strafgerichten und den Kinder-Schweren Strafgerichten wurde auf 48.000 TL erhöht.
- Ein neuer Abschnitt mit dem Titel „Arbeiten, die sich aus der Weigerung der Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Übergabe von Kindern und dem Aufbau persönlicher Beziehungen zu Kindern ergeben“ wurde in die Tarifregelung aufgenommen, wobei das Pauschalhonorar auf 12.000 TL festgelegt wurde.
- Im dritten Teil des Tarifs, der „Rechtsbeistand in den Gerichts- und Insolvenzabteilungen mit geldwerten oder in Geld bewertbaren Rechtsfragen“ betrifft, wurden die Beträge unter Berücksichtigung der finanziellen Situation erheblich erhöht und neu geregelt.
>>>Gemäß dem neuen Mindestsatztarif, der am 3. Oktober 2024 von der Türkischen Anwaltsvereinigung im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt wurde, sind die zu verlangenden Gebühren nachfolgend in einer Liste aufgeführt.
ERSTER TEIL
ERSTER KAPITEL
Honorare für Rechtsbeistand außerhalb von Klagen und Verfahrensverfolgungen | Gebühr | |
1 | Mündliche Beratung im Büro (bis zur ersten Stunde) | 3.500,00 TL |
Für jede folgende Stunde | 1.500,00 TL | |
2 | Mündliche Beratung am Ort des Aufsuchens (bis zur ersten Stunde) | 6.000,00 TL |
Für jede weitere Stunde | 3.000,00 TL | |
3 | Für schriftliche Beratung (bis zur ersten Stunde) | 6.000,00 TL |
Für jede weitere Stunde | 3.000,00 TL | |
4 | Für das Verfassen jeglicher Art von Anträgen, Benachrichtigungen, Mahnungen und Protestschreiben | 4.500,00 TL |
5 | Erstellung von Verträgen und ähnlichen Dokumenten | |
a) Mietvertrag und Ähnliches | 6.000,00 TL | |
b) Erstellung von Satzungen, Verordnungen, Erbverträgen, Testamenten, Stiftungsurkunden und ähnlichen Dokumenten | 24.000,00 TL | |
c) Gesellschaftsgründungsverträge, Verträge über die Übertragung und Fusion von Unternehmen sowie andere handelsbezogene Verträge | 16.000,00 TL |
ZWEITES KAPITEL
Honorare für Rechtsbeistand im Bereich der Verfahrensverfolgung | ||
1 | Für die Verfolgung von Aufgaben wie der Dokumentation einer Situation, der Eintreibung von Geld in der Zahlungsphase oder der Anfertigung einer Kopie eines Dokuments | 5.000,00 TL |
2 | a) Für Aufgaben, die mit der Entstehung, Feststellung, Registrierung, Übertragung, Änderung, Beendigung oder dem Schutz eines Rechts verbunden sind | 9.000,00 TL |
b) Für jede rechtliche Hilfe, die an Banken, Finanzinstitutionen und ähnlichen Einrichtungen im Rahmen eines Dauermandats aufgrund von Vorgängen im Zusammenhang mit der Entstehung und Beendigung eines Rechts, einschließlich der Errichtung und Aufhebung einer Hypothek, erbracht wird | 2.250,00 TL | |
3 | Für die Verfolgung von Aufgaben wie der Unterzeichnung von Gesellschaftsgründungsverträgen durch juristische Personen, die Erlangung von Lizenzen und Privilegien im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten dieser Kaufleute, der Übertragung dieser sowie der Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft | 45.000,00 TL |
4 | Für die Verfolgung von Angelegenheiten vor den Steuerstreitschlichtungskommissionen | 18.000,00 TL |
5 | Verfahren, die vor internationalen Gerichtsinstanzen verfolgt werden | |
a) Ohne Verhandlung | 80.000,00 TL | |
b) Mit Verhandlung | 150.000,00 TL | |
c) In Angelegenheiten, die Geld betreffen, wird die Gebühr gemäß dem dritten Teil des Tarifs festgelegt. |
6 | Vorbehaltlich des ersten Absatzes des Artikels 70 des Gesetzes Nr. 6502 wird die Gebühr für die Rechtsberatung, die vor den Verbraucherrechtsausschüssen der Provinzen und Landkreise sowie den Ausschüssen der Obst- und Gemüsemarkt-Ausschüsse angeboten wird, gemäß dem dritten Teil dieses Tarifs festgelegt. Falls die Gebühr für die betreffende Dienstleistung gemäß dem dritten Teil des Tarifs unter dem Pauschalhonorar liegt, darf sie jedoch nicht den Hauptbetrag überschreiten. | 5.000,00 TL |
DRITTER KAPITEL
Monatliche Vergütung für Vertragsanwälte, die gemäß Artikel 35 des Gesetzes Nr. 1136 erforderlich sind | |
In Baugenossenschaften | 19.200,00 TL |
In Aktiengesellschaften | 32.000,00 TL |
Wenn das Anwaltshonorar für die verfolgten Klagen, Verfahren und Angelegenheiten gemäß dem Tarif höher als das jährliche Anwaltshonorar ist, wird der Differenzbetrag zusätzlich an den Anwalt gezahlt. |
VIERTER KAPITEL
Monatliche Anwaltsvergütung, die von natürlichen und juristischen Personen an ihre Vertragsanwälte gezahlt wird | 25.000,00 TL |
Monatliche Anwaltsvergütung, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen an ihre Vertragsanwälte gezahlt wird | 25.000,00 TL |
Wenn das Anwaltshonorar für die verfolgten Klagen, Verfahren und Angelegenheiten gemäß dem Tarif höher als das jährliche Anwaltshonorar ist, wird der Differenzbetrag zusätzlich an den Anwalt gezahlt. |
ZWEITER TEIL
ERSTER KAPITEL
Honorare für Rechtsbeistand in Gerichtsinstanzen sowie in Vollstreckungs- und Insolvenzabteilungen, die Gegenstand von Geld sind oder in Geld bewertet werden können, aber an das Pauschalhonorar gebunden sind. | |
Für folgende Aufgaben, sofern sie nicht Teil eines laufenden Verfahrens sind: vorläufige Pfändung, einstweilige Verfügung, Beweissicherung, Aussetzung der Vollstreckung, Festlegung des Zahlungs- und Übergabeortes. | |
a) Ohne Verhandlung | 7.500,00 TL |
b) Mit Verhandlung | 9.500,00 TL |
Für die Verfolgung von Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gesellschaft durch den Verkaufsbeamten durchgeführt werden müssen. | 12.500,00 TL |
Für Klagen zur Aufhebung der Gemeinschaft und zur Teilung. | 28.500,00 TL |
Für Klagen und Angelegenheiten, die vor den Steuergerichten verfolgt werden. | |
a) Ohne Verhandlung | 18.000,00 TL |
b) Mit Verhandlung | 36.000,00 TL |
Klagen zur Anpassung von Kreditraten oder -zinsen, die vor den Verbrauchergerichten verhandelt werden. | 14.000,00 TL |
Zweiter Abschnitt
Honorare für Rechtsbeistand in Gerichtsinstanzen sowie in Vollstreckungs- und Insolvenzabteilungen, deren Gegenstand kein Geld ist oder nicht in Geld bewertet werden kann. | |
Für Verfahren, die in den Vollstreckungsabteilungen durchgeführt werden. | 6.000,00 TL |
Für Angelegenheiten, die vor den Vollstreckungsgerichten verfolgt werden. | 7.000,00 TL |
Für Klagen und mit Verhandlung verbundene Angelegenheiten, die vor den Vollstreckungsgerichten verfolgt werden. | 12.000,00 TL |
Für Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit der Räumung. | 13.500,00 TL |
Für Strafsachen, die vor den Vollstreckungsgerichten verfolgt werden. | 10.000,00 TL |
Angelegenheiten, die sich aus der Weigerung ergeben, gerichtliche Beschlüsse und Maßnahmen bezüglich der Übergabe von Kindern und des Aufbaus persönlicher Beziehungen zu Kindern umzusetzen. | 12.000,00 TL |
Für Angelegenheiten, die im Ermittlungsverfahren in Strafsachen verfolgt werden. | 8.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Friedensgerichten verfolgt werden. | 18.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Friedensstrafgerichten und den Vollstreckungsgerichten verfolgt werden. | 13.500,00 TL |
Für Klagen, die vor den Zivilgerichten verfolgt werden. | 30.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Verbrauchergerichten verfolgt werden. | 15.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Gerichten für geistige und gewerbliche Rechte verfolgt werden. | 40.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Schweren Strafgerichten verfolgt werden. | 48.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Familiengerichten für Kinder verfolgt werden. | 30.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Jugendstrafgerichten verfolgt werden. | 48.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Disziplinarvorständen gemäß dem Militärgesetz verfolgt werden. | 18.000,00 TL |
Für Klagen, die vor den Verwaltungs- und Steuergerichten verfolgt werden. | |
a) Ohne Verhandlung | 18.000,00 TL |
b) Mit Verhandlung | 36.000,00 TL |
Für die Verfolgung von Angelegenheiten, die vor den Regionalen Berufungsgerichten und Regionalen Verwaltungsgerichten verhandelt werden. | |
a)Für Klagen, die in erster Instanz verhandelt werden. | 25.000,00 TL |
b)Für Angelegenheiten, die durch Berufung mit einer Verhandlung verfolgt werden. | 16.000,00 TL |
c) Für Angelegenheiten, die durch Berufung mit mehreren Verhandlungen oder Ermittlungen verfolgt werden und bei denen der Anwalt ebenfalls anwesend sein muss. | 32.000,00 TL |
Für Prüfungsverfahren, die vor dem Rechnungshof stattfinden. | |
a) Ohne Verhandlung | 24.000,00 TL |
b) Mit Verhandlung | 46.000,00 TL |
Für Klagen, die in erster Instanz vor dem Kassationsgerichtshof verhandelt werden. | 46.500,00 TL |
Für Klagen, die in erster Instanz vor dem Staatsrat verhandelt werden. | |
a) Ohne Verhandlung | 28.000,00 TL |
b) Mit Verhandlung | 56.000,00 TL |
Für die Verhandlung von Angelegenheiten, die durch den Kassationsgerichtshof, den Staatsrat und den Rechnungshof in Berufungsinstanzen verfolgt werden. | 28.000,00 TL |
Für Klagen vor dem Streitgericht. | 30.000,00 TL |
Für Klagen und Angelegenheiten, die vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt werden. | |
a) Für Klagen, die in der Funktion des Hohen Rates behandelt werden. | 90.000,00 TL |
b) Individuelle Beschwerde | |
In Angelegenheiten ohne Verhandlung | 30.000,00 TL |
In Angelegenheiten mit Verhandlung | 60.000,00 TL |
c) Andere Klagen und Angelegenheiten | 65.000,00 TL |
Dritter Abschnitt
Honorare für Rechtsbeistand in Gerichtsinstanzen sowie in Vollstreckungs- und Insolvenzabteilungen, deren Gegenstand Geld ist oder in Geld bewertet werden kann. | |
Für die ersten 400.000,00 TL | 16,00% |
Für die nächsten 400.000,00 TL | 15,00% |
Für die nächsten 800.000,00 TL | 14,00% |
Für die nächsten 1.200.000,00 TL | 11,00% |
Für die nächsten 1.600.000,00 TL | 8,00% |
Für die nächsten 2.000.000,00 TL | 5,00% |
Für die nächsten 2.400.000,00 TL | 3,00% |
Für die nächsten 2.800.000,00 TL | 2,00% |
Für Beträge über 11.600.000,00 TL | 1,00% |
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